Gewaltschutzgesetz: Lebensgefährte kann aus Wohnung gewiesen werden

Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat einer Frau, die in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft mit einem Mann zusammenlebte, für die Dauer von sechs Monaten die gemeinsame Wohnung zur alleinigen Nutzung zugewiesen. Dem Mann wurde zudem verboten, die Wohnung zu betreten und Kontakt zu der Frau aufzunehmen. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese gerichtliche Anordnung muss der Mann mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder mit bis zu sechs Monaten Ordnungshaft rechnen.

Das OLG stützte sich bei dieser Entscheidung auf das Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen (Gewaltschutzgesetz). Nachdem der Mann die Frau zweimal tätlich angegriffen und ihr Würgemale und Hautabschürfungen beigebracht hatte, war das Gericht der Ansicht, dass auch weitere Verletzungen in Zukunft zu befürchten seien. Der Mann konnte die Vermutung nicht widerlegen, dass eine Wiederholungsgefahr bestand. Vielmehr hatte er durch sein unbeherrschtes Verhalten im Rahmen der gerichtlichen Verhandlung gezeigt, dass er im Verhältnis zu seiner Partnerin zu einem gedeihlichen Miteinander nicht in der Lage war und deshalb weitere Übergriffe drohten (OLG Koblenz, 13 UF 795/02).

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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