Gewaltschutzgesetz: Lebensgefährte kann aus Wohnung gewiesen werden

Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat einer Frau, die in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft mit einem Mann zusammenlebte, für die Dauer von sechs Monaten die gemeinsame Wohnung zur alleinigen Nutzung zugewiesen. Dem Mann wurde zudem verboten, die Wohnung zu betreten und Kontakt zu der Frau aufzunehmen. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese gerichtliche Anordnung muss der Mann mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder mit bis zu sechs Monaten Ordnungshaft rechnen.

Das OLG stützte sich bei dieser Entscheidung auf das Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen (Gewaltschutzgesetz). Nachdem der Mann die Frau zweimal tätlich angegriffen und ihr Würgemale und Hautabschürfungen beigebracht hatte, war das Gericht der Ansicht, dass auch weitere Verletzungen in Zukunft zu befürchten seien. Der Mann konnte die Vermutung nicht widerlegen, dass eine Wiederholungsgefahr bestand. Vielmehr hatte er durch sein unbeherrschtes Verhalten im Rahmen der gerichtlichen Verhandlung gezeigt, dass er im Verhältnis zu seiner Partnerin zu einem gedeihlichen Miteinander nicht in der Lage war und deshalb weitere Übergriffe drohten (OLG Koblenz, 13 UF 795/02).

Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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