Die Digitalisierung hat tiefgreifende Auswirkungen auf unsere Gesellschaft und Wirtschaft. Im Mittelpunkt steht dabei der Umgang mit Daten und datengetriebene Innovationen. Die EU-Verordnung 2022/868 über europäische Daten-Governance (Daten-Governance-Rechtsakt) zielt darauf ab, einen einheitlichen, grenzfreien digitalen Binnenmarkt zu schaffen und das Vertrauen in den Datenaustausch zu stärken.
Dies soll durch klare Regelungen und Mechanismen erreicht werden, die die Datenverfügbarkeit erhöhen und technische Hindernisse für die Weiterverwendung von Daten abbauen.
Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs
A. Zuständigkeiten und Aufgaben
Das Gesetz regelt die Zuständigkeiten und Aufgaben deutscher Behörden zur Umsetzung der EU-Verordnung. Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) sowie das Statistische Bundesamt werden als zentrale Behörden benannt. Die BNetzA ist zuständig für die Anmeldung und Überwachung von Datenvermittlungsdiensten sowie für die Registrierung und Überwachung von datenaltruistischen Organisationen. Das Statistische Bundesamt unterstützt öffentliche Stellen bei der Weiterverwendung von Daten und fungiert als zentrale Informationsstelle.
B. Sanktionen und Bußgelder
Das Gesetz sieht Bußgelder für Verstöße gegen die Verordnung vor. Anbieter von Datenvermittlungsdiensten und datenaltruistische Organisationen, die gegen die Anforderungen der Verordnung verstoßen, können mit Geldbußen bis zu 500.000 Euro belegt werden.
C. Technische und organisatorische Maßnahmen
Das Gesetz enthält Bestimmungen zur Festlegung technischer und organisatorischer Standards für die Verarbeitung und sichere Speicherung von Daten. Öffentliche Stellen sind verpflichtet, relevante Informationen zur Weiterverwendung von Daten an die zentrale Informationsstelle zu übermitteln.
Haushaltsausgaben und Erfüllungsaufwand
Für die Bundesnetzagentur entstehen jährliche Kosten in Höhe von etwa 1,12 Millionen Euro, die durch die Schaffung neuer Planstellen und Sachkosten abgedeckt werden. Das Statistische Bundesamt wird sukzessive bis 2029 ebenfalls einen jährlichen Mehraufwand von etwa 5,81 Millionen Euro haben. Die Kosten für die IT-Verarbeitungsumgebung und andere technische Maßnahmen belaufen sich auf einmalige Ausgaben von etwa 16,3 Millionen Euro bis 2028.
Nachhaltigkeitsaspekte
Das Gesetz unterstützt die Ziele der UN-Agenda 2030, insbesondere den Aufbau einer widerstandsfähigen Infrastruktur und die Förderung von Innovationen (Ziel 9) sowie die Förderung friedlicher und inklusiver Gesellschaften (Ziel 16). Durch die Schaffung eines vertrauenswürdigen und sicheren Rahmens für den Datenaustausch trägt das Gesetz zur nachhaltigen Entwicklung bei.
Fazit
Der Gesetzentwurf zur Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance stellt einen wichtigen Schritt zur Schaffung eines harmonisierten, sicheren und vertrauenswürdigen Datenmarktes in Europa dar. Er legt die Zuständigkeiten und Aufgaben der deutschen Behörden fest und schafft klare Regelungen für den Umgang mit Daten, die über die bisherigen nationalen Vorschriften hinausgehen. Durch die Umsetzung dieses Gesetzes wird die digitale Innovation gefördert und gleichzeitig der Schutz der Grundrechte bei der Datenverarbeitung sichergestellt.
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