DLT Pilot Regime Regulation

Um die Entwicklung von Kryptoassets, die als Finanzinstrumente in Frage kommen, und die Entwicklung der Distributed-Ledger-Technologie (DLT) zu ermöglichen und gleichzeitig ein hohes Maß an Anlegerschutz, Marktintegrität, Finanzstabilität und Transparenz zu gewährleisten und Regulierungsarbitrage und Schlupflöcher zu vermeiden, sollte eine Pilotregelung Pilotregelung für Marktinfrastrukturen auf der Grundlage der Distributed-Ledger-Technologie zur Erprobung solcher DLT-Marktinfrastrukturen (die „Pilotregelung“) geschaffen werden.

Vor diesem Hintergrund hat die EU die „DLT Pilot Regime Regulation“ geschaffen, die seit dem 23.3.23 in Kraft ist. Dazu der Text: „REGULATION (EU) 2022/858 OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL of 30 May 2022 on a pilot regime for market infrastructures based on distributed ledger technology, and amending Regulations (EU) No 600/2014 and (EU) No 909/2014 and Directive 2014/65/EU“

Diese Pilotregelung soll es ermöglichen, bestimmte DLT-Marktinfrastrukturen vorübergehend von einigen der spezifischen Anforderungen der Finanzdienstleistungsvorschriften der Union auszunehmen, die die Betreiber andernfalls daran hindern könnten, Lösungen für den Handel und die Abwicklung von Transaktionen mit Kryptoassets, die als Finanzinstrumente gelten, zu entwickeln, ohne die bestehenden Anforderungen oder Schutzmaßnahmen, die für herkömmliche Marktinfrastrukturen gelten, zu schwächen. DLT-Marktinfrastrukturen sollten nur den Handel mit DLT-Finanzinstrumenten zulassen oder diese in einem verteilten Ledger erfassen. DLT-Finanzinstrumente sind Kryptoassets, die als Finanzinstrumente gelten und in einem verteilten Hauptbuch ausgegeben, übertragen und gespeichert werden.

DLT-Marktinfrastrukturen und ihre Betreiber sollten im Zusammenhang mit der Nutzung der Distributed-Ledger-Technologie über angemessene Schutzvorkehrungen verfügen, um einen wirksamen Anlegerschutz zu gewährleisten.

Die Pilotregelung sollte es der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde), der durch die Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 11 ) (ESMA) eingerichteten Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) und den zuständigen Behörden auch ermöglichen, aus der Pilotregelung zu lernen und Erfahrungen in Bezug auf die spezifischen Chancen und Risiken von Kryptoassets, die als Finanzinstrumente eingestuft werden können, und der ihnen zugrunde liegenden Technologien zu sammeln.

Die mit dem Pilotprogramm gesammelten Erfahrungen sollen dazu beitragen, mögliche praktische Vorschläge für einen geeigneten Rechtsrahmen zu ermitteln, um gezielte Anpassungen des Unionsrechts in Bezug auf die Ausgabe, Verwahrung und Verwaltung von Vermögenswerten, den Handel und die Abwicklung von DLT-Finanzinstrumenten vorzunehmen. Wichtige vorgenommene Definitionen sind dabei:

  • „Distributed-Ledger-Technologie“ oder „DLT“ ist eine Technologie, die den Betrieb und die Nutzung von verteilten Ledgern ermöglicht;
  • „verteilte Ledger“: ein Informationsspeicher, der Aufzeichnungen über Transaktionen enthält und über mehrere DLT-Netze hinweg gemeinsam genutzt und synchronisiert wird, dies zwischen einer Reihe von DLT-Netzknoten, synchronisiert unter Verwendung eines Konsensmechanismus
  • „Konsensmechanismus“: die Regeln und Verfahren, nach denen zwischen den Knoten des DLT-Netzes eine Einigung darüber erzielt wird, dass eine Transaktion gültig ist.
  • „DLT-Netzknoten“ ist ein Gerät oder ein Prozess, das bzw. der Teil eines Netzes ist und eine vollständige oder teilweise Kopie der Aufzeichnungen aller Transaktionen in einem verteilten Ledger;
  • „DLT-Marktinfrastruktur“: ein multilaterales DLT-Handelssystem, ein DLT-Abwicklungssystem oder ein DLT-Handels- und Abrechnungssystem;
  • „Multilaterales DLT-Handelssystem“ oder „DLT-MTF“: ein multilaterales Handelssystem, das nur den Handel mit DLT Finanzinstrumenten zulässt;
Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht - zertifizierter Experte in Krisenkommunikation & Cybersecurity)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht - zertifizierter Experte in Krisenkommunikation & Cybersecurity)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Ich bin zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht und zur EU-Staatsanwaltschaft. Ich bin Softwareentwickler, in Python zertifiziert und habe IT-Handbücher geschrieben.

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