Das Widerrufsrecht für Verbraucher gilt nicht für den Bürgen. Das hat der Bundesgerichtshof (XI ZR 219/19) klargestellt.
Eine Bank hatte einer GmbH ein Kredit in Höhe von 300.000 EUR gewährt. Der alleinige Gesellschafter der GmbH hatte am Tag des Kreditvertrags auch eine Bürgschaftserklärung über 170.000 EUR unterzeichnet. Dabei hatte ihn die Bank bei der Vertragsunterzeichnung in den Geschäftsräumen der GmbH nicht über ein vermeintliches Widerrufsrecht informiert. Die GmbH wurde später zahlungsunfähig. Nun verlangte die Bank, den noch offenen Kredit zurück zuzahlen und vom Alleingesellschafter, seine Bürgschaft einzulösen.
Die wesentliche Frage war: Stellte das Unterzeichnen des Bürgschaftsvertrags ein Verbrauchergeschäft dar? Falls ja, hätte der Alleingesellschafter die Bürgschaft noch wider rufen können, da er nicht innerhalb von 14 Tagen über sein Rücktrittsrecht informiert worden war. Doch der BGH sagte „Nein“. Ein Verbrauchervertrag sei stets „eine entgeltliche Leistung des Unternehmers“. Hieran fehle es bei einer Bürgschaft. Diese sei unentgeltlich. Auch, dass der Bürge in einer Haustürsituation handelte, spielte hier keine Rolle, um ein Widerrufsrecht auszuüben.
Hochspezialisierter Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht: Rechtsanwalt Jens Ferner verteidigt Mandanten in komplexen Strafverfahren mit Spezialisierungen im Cybercrime und Wirtschaftsstrafrecht und berät im IT-Recht zu Softwarerecht samt KI, IT-Vertragsrecht und Cybersicherheit – mit der besonderen Stärke, juristische und technische Expertise als Softwareentwickler zu verbinden.
Als Lehrbeauftragter an der FH Aachen (Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance) doziert er zu KI-Kompetenz und strategischem Denken und publiziert regelmäßig in straf- und IT-rechtlichen Fachaufsätzen sowie in der Kommentierung im BeckOK StPO (IT-Strafprozessrecht, digitale Beweismittel). Überdies beschäftigt er sich mit den rechtsstaatlichen Grundlagen moderner Arbeit und moderner Technologie – insbesondere mit der Frage, wie Bewusstsein, Verantwortung und Cybersecurity-Awareness im KI-geprägten Alltag Freiheitsräume und europäische Rechtsprinzipien sichern.