OLG Hamm zur „bis zu“ Preisangabe

Anlässlich der Werbung eines Goldhändlers hat sich das OLG Hamm (I-4 U 64/10) mit den „bis zu“-Preisangaben (hier: Preis beim Goldankauf) beschäftigt und dabei deutlich festgehalten:

  1. Grundsätzlich ist eine Preisangabe „Bis zu“ zulässig
  2. Allerdings darf die Preisangabe nicht nur bei einem unbedeutenden Teil des Gesamtangebots ins Gewicht fallen
  3. Ein (erheblich) einschränkender „Sternchenhinweis“ ist generell kritisch zu sehen, jedenfalls wenn er so platziert ist, dass schon fraglich ist, ob Verbraucher ihn überhaupt noch lesen
Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften. Dabei bin ich fortgebildet in Krisenkommunikation und Compliance.

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