OLG Hamm zur „bis zu“ Preisangabe

Anlässlich der Werbung eines Goldhändlers hat sich das OLG Hamm (I-4 U 64/10) mit den „bis zu“-Preisangaben (hier: Preis beim Goldankauf) beschäftigt und dabei deutlich festgehalten:

  1. Grundsätzlich ist eine Preisangabe „Bis zu“ zulässig
  2. Allerdings darf die Preisangabe nicht nur bei einem unbedeutenden Teil des Gesamtangebots ins Gewicht fallen
  3. Ein (erheblich) einschränkender „Sternchenhinweis“ ist generell kritisch zu sehen, jedenfalls wenn er so platziert ist, dass schon fraglich ist, ob Verbraucher ihn überhaupt noch lesen
Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.