Am 14. November 2024 entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. 2 U 77/23) über die patentrechtlichen Ansprüche eines Unternehmens, das Inhaber eines europäischen Patents ist, gegenüber einem Wettbewerber.
Die Entscheidung beleuchtet nicht nur die haftungsrechtliche Dimension des Vertriebs von Produkten, die eine Schutzrechtsverletzung darstellen, sondern geht auch auf den Umgang mit Geschäftsgeheimnissen im Rahmen solcher Streitigkeiten ein. Der Fall hat erhebliche Relevanz für Unternehmen, die innovative Produkte vertreiben, da er die Anforderungen an die Sorgfalt im Umgang mit Patentrechten klar definiert.
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