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Kategorie: Geschäftsgeheimnis

  • Entscheidung des OLG Düsseldorf: Vertrieb patentrechtlich geschützter Produkte und Geheimnisschutz

    Entscheidung des OLG Düsseldorf: Vertrieb patentrechtlich geschützter Produkte und Geheimnisschutz

    Am 14. November 2024 entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. 2 U 77/23) über die patentrechtlichen Ansprüche eines Unternehmens, das Inhaber eines europäischen Patents ist, gegenüber einem Wettbewerber.

    Die Entscheidung beleuchtet nicht nur die haftungsrechtliche Dimension des Vertriebs von Produkten, die eine Schutzrechtsverletzung darstellen, sondern geht auch auf den Umgang mit Geschäftsgeheimnissen im Rahmen solcher Streitigkeiten ein. Der Fall hat erhebliche Relevanz für Unternehmen, die innovative Produkte vertreiben, da er die Anforderungen an die Sorgfalt im Umgang mit Patentrechten klar definiert.

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  • Cybersicherheit und der Schutz von Geschäftsgeheimnissen

    Cybersicherheit und der Schutz von Geschäftsgeheimnissen

    Die digitale Transformation bringt Risiken mit sich, insbesondere für die Sicherheit von Geschäftsgeheimnissen. Für Unternehmen, die in einem wettbewerbsintensiven Umfeld agieren, ist der Schutz von sensiblen Informationen eine essenzielle Grundlage ihres Erfolgs. Hier treffen Cybersicherheit und Geschäftsgeheimnisschutz aufeinander – ein Bereich, in dem Managemententscheidungen häufig über die Zukunftsfähigkeit und Integrität des Geschäftsmodells des Unternehmens entscheiden.

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  • Datenschutzverstöße durch E-Mail-Weiterleitung: Haftungsrisiken für Geschäftsführer

    Datenschutzverstöße durch E-Mail-Weiterleitung: Haftungsrisiken für Geschäftsführer

    In einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichts München (7 U 351/23 e) wurde erneut die schwerwiegende Problematik des unsachgemäßen Umgangs mit sensiblen Daten und die damit verbundenen Haftungsrisiken für Geschäftsführer thematisiert. Das Urteil verdeutlicht, wie entscheidend es für Geschäftsführer ist, sich der strengen Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bewusst zu sein und sicherzustellen, dass alle unter ihrer Führung agierenden Organe und Mitarbeiter datenschutzkonforme Prozesse einhalten.

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  • Geschäftsgeheimnisschutz in Deutschland

    Geschäftsgeheimnisschutz in Deutschland

    Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen in Deutschland basiert auf dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG), das 2019 als Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/943 zum Schutz vertraulicher Geschäftsinformationen in deutsches Recht eingeführt wurde. Diese Richtlinie, auch bekannt als Know-how-Richtlinie, zielt darauf ab, einheitliche Standards in der EU zu schaffen, um Geschäftsgeheimnisse vor unrechtmäßiger Beschaffung, Nutzung und Offenlegung zu schützen.

    Vor Inkrafttreten des GeschGehG wurde der Schutz von Geschäftsgeheimnissen hauptsächlich durch die §§ 17-19 UWG geregelt. Das neue Gesetz stellt klarere Vorgaben und erweitert den Schutzbereich, insbesondere durch die Definition, was als Geschäftsgeheimnis gilt und welche Maßnahmen Unternehmen ergreifen müssen, um diesen Schutz zu erlangen.

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  • Wirtschaftsspionage

    Wirtschaftsspionage

    Wirtschaftsspionage bezeichnet den Prozess, bei dem vertrauliche Informationen, Technologien oder Geschäftsgeheimnisse eines Unternehmens oder einer Organisation illegal erlangt werden. Dies kann durch Hacking, Bestechung von Mitarbeitern, Unterwanderung oder andere unethische Methoden geschehen.

    Die Wirtschaftsspionage zielt darauf ab, einem Konkurrenten oder einem fremden Staat wirtschaftliche Vorteile zu verschaffen. Doch was bedeutet das in der Praxis für Unternehmen? (Hinweis: Der Beitrag wurde im September 2024 nochmals vollständig überarbeitet)

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  • Beweisführung, wenn Mitarbeiter geht und Kunden mit ihm

    Beweisführung, wenn Mitarbeiter geht und Kunden mit ihm

    In einem aktuellen Beschluss hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 2. Mai 2024 (Az.: I ZR 96/23) wichtige Aspekte zur Beweisführung bei Verrat von Geschäftsgeheimnissen behandelt. Die Entscheidung bezieht sich auf den ehemaligen § 17 UWG, der inzwischen durch das Geschäftsgeheimnisschutzgesetz (GeschGehG) abgelöst wurde. Die Ausführungen des BGH sind jedoch problemlos auf die heutige Rechtslage übertragbar.

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  • Arbeitsgericht Suhl zu Verdachtskündigung und Schadensersatz bei Datenschutzverstößen

    Arbeitsgericht Suhl zu Verdachtskündigung und Schadensersatz bei Datenschutzverstößen

    Am 20. Dezember 2023 traf das Arbeitsgericht Suhl (Aktenzeichen: 6 Ca 54/23) ein Urteil, das eine außerordentliche Verdachtskündigung zum Gegenstand hatte.

    Dieses Urteil wirft wichtige Fragen zur Verdachtskündigung und zur Schadensersatzpflicht bei Datenschutzverstößen auf, wobei es hier konkret um das ständige Thema des Löschens von Daten ging. Es verdeutlicht dabei die Komplexität und die strengen Anforderungen des Arbeitsrechts in Deutschland, insbesondere im Bereich der außerordentlichen Kündigung und des Datenschutzes.

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  • LAG Hamburg zur Löschung und Kopie von Daten durch Arbeitnehmer

    LAG Hamburg zur Löschung und Kopie von Daten durch Arbeitnehmer

    Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamburg hat mit Urteil vom 17. November 2022 (Az. 3 Sa 17/22) eine wegweisende Entscheidung zur Frage getroffen, unter welchen Umständen die Löschung und das Kopieren von Daten durch Arbeitnehmer eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen können. In diesem Blog-Beitrag werden die wesentlichen rechtlichen Probleme und die Urteilsbegründung des Gerichts detailliert erläutert.

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  • Fristlose Kündigung wegen Verdachts der Erstellung von „Raubkopien“

    Fristlose Kündigung wegen Verdachts der Erstellung von „Raubkopien“

    In einer aktuellen Entscheidung (4 Sa 11/23) hat das Landesarbeitsgericht Köln über die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung verhandelt, die aufgrund des Verdachts der Erstellung von „Raubkopien“ und eines wettbewerbswidrigen Verhaltens ausgesprochen wurde. Dabei ging es um den Vorwurf, dass ein Mitarbeiter ausgerechnet einem Konkurrenzunternehmen die lizenzwidrige Verwendung der eigenen Software ermöglicht habe.

    Die Entscheidung beleuchtet wesentliche rechtliche Aspekte im Kontext der fristlosen Kündigung eines Arbeitnehmers beim Verdacht, wesentliche Daten der Firma für andere verwendet zu haben. Aber Vorsicht, der Fall macht zugleich deutlich, wie gefährlich es sein kann, allein aus äußeren und allgemeinen Umständen auf ein geschäftswidriges Verhalten zu schließen!

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  • Domain- und Social-Media-Accounts des Arbeitnehmers

    Domain- und Social-Media-Accounts des Arbeitnehmers

    In einem komplexen Rechtsstreit entschied zunächst das Arbeitsgericht Köln (Az. 19 Ca 5562/22) über die Herausgabe von Zugangsdaten zu Social-Media-Accounts und einer Internetdomain. Diese Entscheidung wurde später in der Berufung vom Landesarbeitsgericht (LAG) Köln (Az. 6 Sa 240/23) überprüft.

    Beide Entscheidungen beleuchten die rechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen durch die Verwaltung von digitalen Unternehmensressourcen durch ehemalige Mitarbeiter.

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  • BGH zur Verletzung des Dienstgeheimnisses

    BGH zur Verletzung des Dienstgeheimnisses

    In einem aktuellen Beschluss (Az. 1 StR 223/23) hat der Bundesgerichtshof (BGH) über die Verurteilung eines Polizeibeamten wegen Vorteilsgewährung und Verletzung des Dienstgeheimnisses entschieden. Der Fall beleuchtet insbesondere die Verjährung und die spezifischen Anforderungen des § 353b StGB, der die Verletzung von Dienstgeheimnissen regelt. Diese Entscheidung bietet wichtige Klarstellungen zur Anwendung des Strafrechts auf Beamte und die damit verbundenen Pflichten.

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  • OLG Dresden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen im modernen Rechtsstreit

    OLG Dresden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen im modernen Rechtsstreit

    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden (Az.: 4 W 720/23) beleuchtet die komplexen Anforderungen an den Schutz von Geschäftsgeheimnissen in Gerichtsverfahren. Im vorliegenden Fall ging es um die Frage, ob die Kalkulationsunterlagen eines privaten Krankenversicherers als Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind und wie diese im Verfahren geschützt werden können. Die Entscheidung wirft grundlegende Fragen zum Umgang mit sensiblen Informationen und zur Balance zwischen Geheimnisschutz und Transparenz auf.

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  • Schutz von Geschäftsgeheimnissen in einem Rechtsstreit

    Schutz von Geschäftsgeheimnissen in einem Rechtsstreit

    Das Oberlandesgericht Nürnberg hat in seinem Beschluss vom 05.04.2024 (Az. 3 W 545/24) über den Schutz von Geschäftsgeheimnissen in einem Rechtsstreit zwischen einer pharmazeutischen Herstellerin und mehreren Beklagten entschieden.

    Die Klägerin hatte Unterlassungs-, Auskunfts- und Vernichtungsansprüche sowie Schadensersatz wegen der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen geltend gemacht. Die Beklagten versuchten, Schutzmaßnahmen auch für die von der Klägerin eingereichten Schriftsätze zu erwirken. Das OLG Nürnberg entschied, dass die §§ 16-20 GeschGehG keine Grundlage für solche Maßnahmen bieten.

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  • Entschlüsselung der Spionage in Europa: Ein Überblick über die Jahre 2010–2021

    Entschlüsselung der Spionage in Europa: Ein Überblick über die Jahre 2010–2021

    In den letzten Jahren hat sich die Landschaft der Spionage in Europa signifikant verändert, wie eine neue Studie zeigt, die vom schwedischen Verteidigungsministerium und der Sicherheitspolizei in Auftrag gegeben wurde. Der Bericht, der den Zeitraum von 2010 bis 2021 abdeckt, beleuchtet eine Serie von Spionagefällen, die durch europäische Bürger im Auftrag illiberaler Staaten durchgeführt wurden. Diese Analyse bietet einen seltenen Einblick in die Welt der Spionage, die oft im Verborgenen operiert und schwer zu durchschauen ist.

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  • Die Bedeutung des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen im digitalen Zeitalter

    Die Bedeutung des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen im digitalen Zeitalter

    In unserer schnelllebigen digitalen Welt, in der Daten oft als das neue Gold angesehen werden, spielt der Schutz von Geschäftsgeheimnissen eine entscheidende Rolle. Dieser Schutz ist nicht nur für die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, sondern auch für die Sicherung von Innovationen und die Aufrechterhaltung von Geschäftsbeziehungen unerlässlich.

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