Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt Verantwortliche und Auftragsverarbeiter vor strenge Anforderungen – nicht nur während der Datenverarbeitung, sondern auch bei deren Beendigung. Mit seinem Urteil vom 11. November 2025 (VI ZR 396/24) hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass die Pflichten zur Löschung oder Rückgabe personenbezogener Daten nach Ende eines Auftragsverarbeitungsverhältnisses keine Formalie sind. Wer hier nachlässig agiert, haftet für die Folgen – selbst wenn die Daten bereits zuvor kompromittiert wurden. Die Entscheidung unterstreicht, dass der Kontrollverlust über persönliche Daten allein bereits einen ersatzfähigen immateriellen Schaden begründet und dass Verantwortliche aktiv sicherstellen müssen, dass ihre Auftragsverarbeiter die Daten tatsächlich und vollständig löschen.
(mehr …)Kategorie: IT-Recht & Technologierecht
Rechtsanwalt für IT-Recht und Technologierecht: Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner bloggt hier rund um das gesamte IT-Recht und Technologierecht (IT-Vertragsrecht, Softwarerecht, Internetrecht). Wir sind für Unternehmen im IT-Recht tätig!
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- Spezialisierung auf Straf- & IT-Recht sowie Cybercrime
- Wir übernehmen von Privatpersonen ausschließlich Strafverteidigungen in ausgewählten Bereichen – und sind für Unternehmen im (Wirtschafts‑)Strafrecht, Softwarerecht inkl. IT-Vertragsrecht, Cyberstrafrecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.
- Fachlich hochqualifiziert: Alle unsere Strafverteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht; RA JF ist zudem Fachanwalt für IT-Recht mit fortlaufenden Publikationen und Lehrbeauftragter für IT-Compliance und Wirtschaftsstrafrecht (FH Aachen)
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Ist die Zukunft des Mikrochips „schwarz“?
Wir nähern uns einer physikalischen Mauer: Seit Jahrzehnten folgt die Halbleiterindustrie dem (schon oft totgesagten) Mooreschen Gesetz, doch Silizium – der Stoff, auf dem unsere digitale Welt gebaut ist – gerät an seine atomaren Grenzen. Die Antwort der Forschung liegt darum nicht mehr nur in kleineren Strukturen, sondern in völlig neuen Materialien. Im Folgenden ein kleiner Blick auf die Revolution aus Kohlenstoff, die gerade in Aachen und globalen Laboren beginnt.
Lange Zeit galt in der Chip-Entwicklung die einfache Formel: Kleiner ist besser. Doch bei aktuellen Strukturbreiten von unter 3 Nanometern (nm) kämpfen Ingenieure gegen Quanteneffekte und thermische Limits. Elektronen „tunneln“ unkontrolliert durch Barrieren, und der elektrische Widerstand in den winzigen Kupferleitungen erzeugt mehr Hitze, als effizient abgeführt werden kann. Die Zukunft der Mikroelektronik spaltet sich daher wohl gerade in zwei große Lösungswege auf: die Revolution der Kommunikation (wie Daten fließen) und die Revolution der Logik (wie Daten berechnet werden).
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Russmedia-Urteil des EuGH: Ende des Internet?
Am 2. Dezember 2025 fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil, das auf den ersten Blick wie ein Sieg für den Datenschutz aussieht, bei genauerer Betrachtung jedoch tiefgreifende Konsequenzen für die Struktur des Internets hat. Im Fall C-492/23 ging es um die Frage, inwiefern Betreiber von Online-Marktplätzen für die Veröffentlichung personenbezogener Daten in Nutzeranzeigen verantwortlich sind. Das Ergebnis: Plattformen wie publi24.ro müssen künftig nicht nur reagieren, wenn rechtswidrige Inhalte gemeldet werden, sondern proaktiv prüfen, ob Anzeigen sensible Daten enthalten, die Identität der Nutzer verifizieren und technische Maßnahmen ergreifen, um die Weiterverbreitung solcher Daten zu verhindern.
Was wie eine logische Konsequenz aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wirkt, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als ein weiterer Schritt in Richtung eines überwachten, fragmentierten und weniger freien Internets. Die Entscheidung wirft fundamentale Fragen auf: Wie viel Kontrolle ist notwendig, um Missbrauch zu verhindern? Und ab wann wird aus Schutz eine Zensurinfrastruktur, die das Netz in seiner bisherigen Form zerstört? (Dazu auch auf LinkedIn von mir)
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Übermittlung von Positivdaten an SCHUFA: BGH bestätigt Betrugsprävention als Rechtfertigungsgrund
Die Übermittlung personenbezogener Daten an Wirtschaftsauskunfteien wie die SCHUFA ist ein zentrales Thema des Datenschutzrechts. Besonders umstritten ist die Praxis, sogenannte Positivdaten – also Informationen über den Abschluss oder die Beendigung von Verträgen – ohne konkreten Anlass zu übermitteln. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 14. Oktober 2025 (VI ZR 431/24) klargestellt, dass eine solche Datenübermittlung durch Mobilfunkdiensteanbieter unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist. Die Entscheidung zeigt, wie das berechtigte Interesse an der Betrugsprävention gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung abgewogen wird. Doch wo liegen die Grenzen zwischen zulässiger Risikovorsorge und unzulässiger Vorratsdatensammlung?
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Opensource-Software-Compliance
Open-Source-Software-Compliance samt Opensource-Lizenzen: Open-Source-Software (OSS) hat in den letzten Jahren massiv an Bedeutung gewonnen. Unternehmen nutzen OSS aus verschiedenen Gründen: Dazu zählen Kosteneinsparungen, der Zugang zu hochwertigen Technologien und die Möglichkeit, auf einer breiten Basis von Entwicklern aufzubauen.
Doch der Einsatz von OSS bringt auch Herausforderungen mit sich, insbesondere im Bereich der Compliance. In diesem Kontext bedeutet Compliance die Einhaltung der verschiedenen Lizenzbedingungen, die mit Open-Source-Software verbunden sind. Verstöße gegen diese Bedingungen können erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen.
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Rechtliche Aspekte und Handlungsempfehlungen für IT-Projekte
Ihr Rechtsanwalt für IT-Projekte: IT-Projekte sind komplexe Vorhaben, die eine Vielzahl rechtlicher Fragestellungen aufwerfen. Diese reichen von urheberrechtlichen Themen bis hin zu vertraglichen Regelungen, die sowohl während der Durchführung als auch beim Abbruch eines Projekts relevant werden können. In diesem Beitrag beleuchte ich als Fachanwalt für IT-Recht die wichtigsten rechtlichen Aspekte in einem kurzen Überblick – und gebe einige praktische Tipps für eine rechtssichere Umsetzung von IT-Projekten.
Rechtsanwalt Jens Ferner ist nicht nur Fachanwalt für IT-Recht: Als Softwareentwickler betreute er früher eigene IT-Projekte und ist im Projektmanagement ständig fortgebildet – so insbesondere zertifiziert im Projektmanagement (Fernuni Hagen).
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Kündigung von Unterlassungsverträgen bei Wegfall der Sachbefugnis
Unterlassungsverträge sind ein zentrales Instrument des Wettbewerbsrechts, um Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen. Doch was geschieht, wenn sich die rechtlichen Rahmenbedingungen ändern und die Sachbefugnis des Gläubigers – also seine Berechtigung, den Anspruch geltend zu machen – entfällt? Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 22. Oktober 2025 (I ZR 83/25) klargestellt, dass in solchen Fällen eine außerordentliche Kündigung möglich ist. Die Entscheidung bestätigt eine langjährige Rechtsprechung und zeigt, wie flexibel das Vertragsrecht auf gesetzgeberische Änderungen reagieren kann. Besonders relevant wird dies vor dem Hintergrund der Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), die die Anforderungen an die Klagebefugnis von Wirtschaftsverbänden verschärft hat.
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Grenzen der Beweiserleichterung beim entgangenen Gewinn
Die Frage, wie entgangener Gewinn zu beweisen ist, gehört zu den komplexesten Problemen des Schadensersatzrechts. Besonders deutlich wird dies in Fällen, in denen der Schaden von biologischen Prozessen abhängt – etwa bei der Zucht von Tieren. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 14. Oktober 2025 (VI ZR 14/25) klargestellt, dass auch bei entgangenem Gewinn konkrete Anknüpfungstatsachen erforderlich sind, selbst wenn das Gesetz mit § 252 BGB und § 287 ZPO Beweiserleichterungen vorsieht. Der Fall einer fehlerhaften Pferdebearbeitung zeigt, wie hoch die Hürden für Geschädigte bleiben, wenn die Schadensberechnung auf unsicheren Prognosen beruht. Doch wo liegen die Grenzen zwischen zulässiger Schätzung und reiner Spekulation?
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Kein automatischer Markenschutz für Software-Werbeslogans
Die vierte Beschwerdekammer des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) hat mit Entscheidung vom 3. November 2025 (R 652/2025-4) klargestellt: Nicht jeder griffige Werbespruch eignet sich als eingetragene Marke. Der Fall betrifft den Antrag der Anker Innovations Limited, die Wortmarke „Make It Real“ für Software, IT-Dienstleistungen und Online-Social-Networking schützen zu lassen. Das EUIPO lehnte die Eintragung ab, weil der Slogan als bloße werbliche Aussage ohne Unterscheidungskraft wahrgenommen werde. Die Entscheidung ist nicht nur für Markenanmelder lehrreich, sondern wirft auch grundsätzliche Fragen zur Abgrenzung zwischen schutzfähigen Kennzeichen und rein beschreibenden oder anpreisenden Formulierungen auf.
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Unzulässige Videoeinblendungen auf Plattformen
Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 23. Oktober 2025 (14 O 335/25) eine klare Grenze gezogen: Nutzungsbedingungen von Videoplattformen erlauben es Nutzern nicht pauschal, fremde Inhalte für eigene Werbezwecke zu verwenden. Der Fall betrifft einen Influencer, der Ausschnitte aus Videos einer Kollegin in sein eigenes, als Anzeige gekennzeichnetes Video einbettete – ohne deren Zustimmung. Das Gericht entschied, dass dies sowohl gegen das Recht am eigenen Bild als auch gegen das Urheberrecht verstößt. Die Entscheidung ist nicht nur für Content-Creator von Bedeutung, sondern wirft grundsätzliche Fragen zur Reichweite von Plattform-AGB und den Grenzen der Nutzerlizenzierung auf.
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Künstliche Intelligenz in der Vorstandsarbeit
Künstliche Intelligenz in der Unternehmensführung hat längst die Vorstandsetagen erreicht, und was vor wenigen Jahren noch wie Science-Fiction klang, ist schon jetzt ernste Realität: Algorithmen analysieren Markttrends, bereiten strategische Entscheidungen vor und unterstützen sogar bei der Compliance-Überwachung. Doch während einige Unternehmen KI wohl bereits als selbstverständliches Werkzeug nutzen, zögern andere – aus Unsicherheit, Skepsis oder schlichtweg wegen unklarer rechtlicher Rahmenbedingungen. Dabei stellt sich nicht mehr die Frage, ob KI in der Vorstandsarbeit eine Rolle spielen wird, sondern wie sie sinnvoll und verantwortungsvoll eingesetzt werden kann.
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400.000 EUR weg: Kein treuwidriger Widerruf nach vollständig erbrachter Leistung
Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Rostock (1 U 4/22) sowie die nun dazu ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofs (III ZR 174/24) zeigen die Risiken eines oft übersehenen Spannungsfelds im Fernabsatzrecht bei Dienstleistern: die Anwendung des Fernabsatzrechts auf Erbenermittlungsverträge. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Verbraucher solche Verträge widerrufen können – selbst dann, wenn der Erbenermittler seine Leistung bereits vollständig und erfolgreich erbracht hat.
Die Gerichte bestätigen im Ergebnis nicht nur die grundsätzliche Widerruflichkeit, sondern zeigen auch auf, wie fehlerhafte Belehrungen über das Widerrufsrecht zu unerwarteten Konsequenzen führen können. Zugleich offenbart sich gerade bei Dienstleistungen die zunehmende Pervertierung des europäischen Widerrufsrechts.
Hinweis: Wir übernehmen in diesem Bereich keine Mandate von Verbrauchern!
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Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Kündigungsschutzverfahren
Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hessen vom 13. Oktober 2025 (18 Ta 699/25) betrachtet die Herausforderungen, die mit dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen in arbeitsgerichtlichen Verfahren verbunden sind. Im Mittelpunkt steht die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Information als geheimhaltungsbedürftig eingestuft werden kann und wann eine bloße abstrakte Umschreibung nicht ausreicht, um den Schutz des § 273a ZPO in Anspruch zu nehmen. Besonders relevant ist der Fall für Unternehmen, die in Kündigungsschutzprozessen sensible Informationen vor Offenlegung bewahren möchten, ohne dabei die Anforderungen an die Konkretisierung zu unterschätzen.
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Data Spaces und Datenpooling
Daten als strategischer Rohstoff: Ob in der Industrie 4.0, im Gesundheitswesen oder bei der Entwicklung von KI-Systemen – die Fähigkeit, Daten sicher, effizient und rechtlich einwandfrei zu teilen, entscheidet über Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft. Zwei Konzepte stehen dabei im Fokus: Data Spaces und Datenpooling. Beide verfolgen das Ziel, Daten für mehrere Akteure nutzbar zu machen, tun dies jedoch auf grundlegend unterschiedliche Weise.
Während Data Spaces auf dezentrale, souveräne Datennutzung setzen, zielt Datenpooling auf die gemeinsame Bündelung von Daten in einem zentralen oder logisch einheitlichen Rahmen ab. Doch wie sind diese Modelle rechtlich einzuordnen? Welche Herausforderungen ergeben sich aus Datenschutz-, Wettbewerbs- und Vertragsrecht?
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SaaS-Vertrag
SaaS in der Praxis: Cloud-Services sind IT-Ressourcen und Anwendungen, die über das Internet bereitgestellt werden. Unternehmen müssen somit keine eigene Hardware und Software mehr vor Ort betreiben.
Eine spezielle Form davon ist „Software as a Service“ (SaaS). Dabei wird die Software zentral auf den Servern des Anbieters gehostet und den Kunden über das Internet zur Verfügung gestellt. Das bedeutet, dass Kunden die Software direkt über einen Webbrowser nutzen können, ohne sie selbst installieren oder warten zu müssen. Doch welche rechtlichen Besonderheiten gelten bei SaaS-Verträgen?
(mehr …)Mehr zu konkreten IT-Verträgen finden Sie auf unserer Webseite, wir sind im IT-Vertragsrecht beratend tätig:

