Kategorie: IT-Recht & Technologierecht

Rechtsanwalt für IT-Recht und Technologierecht: Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner bloggt hier rund um das gesamte IT-Recht und Technologierecht (IT-Vertragsrecht, Softwarerecht, Internetrecht). Wir sind für Unternehmen im IT-Recht tätig!

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Lieferfrist im Online-Shop als irreführende Werbung

    Der von der Werbung eines Internet-Versandhauses angesprochene Durchschnittsverbraucher erwartet in der Regel, daß die beworbene Ware unverzüglich versandt werden kann, wenn nicht auf das Bestehen einer abweichenden Lieferfrist unmißverständlich hingewiesen wird.
    BGH Urteil vom 7.4.2005, Az: I ZR 314/02

    (mehr …)
  • Internetkauf: Zum Zeitpunkt des Kaufvertrages im Internet-Shop und Irrtumsfragen

    Internetkauf: Zum Zeitpunkt des Kaufvertrages im Internet-Shop und Irrtumsfragen

    Zum Vorliegen eines Erklärungsirrtums im Falle einer falschen Kaufpreisauszeich- nung im Internet, die auf einen im Bereich des Erklärenden aufgetretenen Fehler im Datentransfer zurückzuführen ist.
    BGH, Urteil vom 26. Januar 2005 – VIII ZR 79/04

    (mehr …)
  • Zum Einsatz eines Boten bei einem Fernabsatzgeschäft

    • Wird bei Vertragsschluß oder -anbahnung ein Bote beauftragt, der zwar dem Verbraucher in unmittelbarem persönlichen Kontakt gegenübertritt, jedoch über den Vertragsinhalt und insbesondere über die Beschaffenheit der Vertragsleistung des Unternehmers keine näheren Auskünfte geben kann und soll, steht dies der Annahme eines Fernabsatzvertrages nicht entgegen.
    • Beauftragt der Unternehmer die Deutsche Post AG mit der Einholung der Unterschrift des Verbrauchers unter das Vertragsformular im Wege des Postident 2-Verfahrens, liegt der Einsatz von Fernkommunikationsmitteln vor, da der mit der Ausführung betraute Postmitarbeiter keine Auskünfte über Vertragsinhalt und -leistung geben kann und soll.

    BGH, Urteil vom 21.10.2004, Az: III ZR 380/03

    (mehr …)
  • Beweislast beim Missbrauch einer EC-Karte nach Diebstahl

    • Wird zeitnah nach dem Diebstahl einer ec-Karte unter Verwendung dieser Karte und Eingabe der richtigen persönlichen Geheimzahl (PIN) an Geldausgabeautomaten Bargeld abgehoben, spricht grundsätzlich der Beweis des ersten Anscheins dafür, daß der Karteninhaber die PIN auf  der ec-Karte notiert oder gemeinsam mit dieser verwahrt hat, wenn andere Ursachen für den Mißbrauch nach der Lebenserfahrung außer Betracht bleiben.
    • Die Möglichkeit eines Ausspähens der persönlichen Geheimzahl (PIN) durch einen unbekannten Dritten kommt als andere Ursache grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn die ec-Karte in einem näheren zeitlichen Zusammenhang mit der Eingabe der PIN durch den Karteninhaber an einem Geldausgabeautomaten oder einem POS-Terminal entwendet worden ist.

    BGH, Urteil vom 5.10.2004, Az: XI ZR 210/03 (mehr …)

  • AGB-Klausel: Rücktritt vom Vertrag bei Abnahmeverweigerung durch Käufer ist unwirksam

    Folgende vom Betreiber eines Möbelhauses in Verträgen mit Verbrauchern über den Kauf von Einrichtungsgegenständen verwendete Allgemeine Geschäftsbedingung ist unwirksam: „Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm vom Verkäufer gesetzten angemessenen Frist die Abnahme verweigert oder vorher ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen“.

    (mehr …)
  • Internetversteigerung: Bieter muss sich auf Angaben und Fotos verlassen können

    Bei einer Internetversteigerung kann sich der Bieter auf die Beschreibung und Fotos des Kaufgegenstandes verlassen. Entspricht die gelieferte Ware nicht der Beschreibung, kann er vom Kauf zurücktreten.

    So entschied das Landgericht (LG) Trier im Streit um eine über eBay im Internet ersteigerte Sammlerpuppe. Die Käuferin wollte vom Verkäufer wissen, ob die Puppe noch den Originalkörper habe. Der Verkäufer antwortete ihr daraufhin per E-Mail, er habe die Puppe mit dem Körper so erworben, wie er sie anbiete. Die Puppe sei während ihrer Herstellungszeit mit verschiedenen Körpern verkauft worden. Da die Größe genau zutreffe, gehe er davon aus, dass der Körper dazugehöre. Die Käuferin ersteigerte daraufhin die Puppe. Tatsächlich aber gehörten Körper und Kopf der Puppe nicht zusammen. Die Käuferin trat daraufhin vom Kauf zurück.

    (mehr …)
  • Sachverständiger: Keine Pflicht, bei Wertgutachten nach versteckten Mängeln zu suchen

    Ein Bausachverständiger ist bei Erstellung eines Verkehrswertgutachtens für ein älteres Gebäude ohne konkreten Anlass nicht verpflichtet, nach versteckten Mängeln zu suchen. So ist er ohne Anhaltspunkte insbesondere nicht verpflichtet, zerstörend oder beschädigend Bauteile zu öffnen.
    (mehr …)

  • Mitwirkung des Softwareerstellers bei Erstellung des Pflichtenheftes

    Enthält ein Pflichtenheft zu einzelnen Fragen der Gestaltung von Dateneingaben keine hinreichend klaren Vorgaben, so entbindet dies den Softwarehersteller nicht von der Verpflichtung, die diesbezüglichen Wünsche und Vorstellungen des Auftraggebers zu erfragen und mit diesem eine verbindliche Klärung herbeizuführen.

    Denn die Erstellung eines möglichst umfassenden Pflichtenheftes ist nicht einseitig Sache des Anwenders; auch der Anbieter von Software und sonstigen EDV-Produkten hat daran mitzuwirken. Er muß z.B. von sich aus die innerbetrieblichen Anforderungen ermitteln, auf deren Fixierung in einem Pflichtenheft durch den Anwender drängen, für ihn erkennbare Unklarheiten und Bedürfnisse aufklären, bei der Formulierung des Pflichtenheftes mitwirken und einen organisatorischen Vorschlag zur Problemlösung unterbreiten. All dies ergibt sich aus dem Know-how des Anbieters und seiner in der Regel größeren Erfahrung im Software- und EDV-Bereich. Kommt der Anbieter dieser Pflicht nicht nach, so haftet er, wenn es einem System oder Programm an der erforderlichen Einfachheit und Eignung für die individuellen Bedürfnisse des Anwenders fehlt (so Oberlandesgericht Köln, 19 U 228/97).