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Kategorie: IT-Vertragsrecht

Das IT-Vertragsrecht bildet die rechtliche Grundlage für digitale Projekte, Softwareentwicklung und IT-Dienstleistungen. Als Rechtsanwalt für IT-Vertragsrecht in Aachen beraten wir zu Softwareverträgen, SaaS und Cloud-Services, agiler Entwicklung, Lizenzrecht, Service Level Agreements sowie Gewährleistung und Haftung.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

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Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • OLG Hamm zu Coaching-Verträgen für Existenzgründer

    OLG Hamm zu Coaching-Verträgen für Existenzgründer

    Das Oberlandesgericht Hamm hat mit seinem Hinweisbeschluss vom 15. Oktober 2025 (Aktenzeichen: 12 U 63/25) gezeigt, dass die aktuelle BGH-Rechtsprechung zum FernUSG von den OLG nicht einfach so hingenommen wird – und das erhebliche Risiken im Fall von Klagen bestehen.

    Die Entscheidung betrifft die Abgrenzung zwischen Dienstleistungsverträgen und Fernunterrichtsverträgen, die Frage der Sittenwidrigkeit von Vergütungsvereinbarungen sowie die Einstufung von Existenzgründern als Verbraucher oder Unternehmer. Besonders relevant ist die Klärung, unter welchen Umständen ein Coaching-Vertrag dem unternehmerischen Bereich zuzuordnen ist – selbst wenn der Vertragspartner noch keine geschäftliche Erfahrung besitzt.

    Hinweis: In unserer Kanzlei beraten und vertreten wir ausschließlich Anbieter von Kursen – wenn Sie Geld zurückfordern wollen, sind wir die falsche Kanzlei! Beachten Sie die aktuellen Neuerungen zum FernUSG und Online-Angeboten, die im Mai 2026 hier im Beitrag zusammengefasst wurden.

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  • Maklerverträge im elektronischen Geschäftsverkehr

    Maklerverträge im elektronischen Geschäftsverkehr

    BGH konkretisiert die Anforderungen an die Verbraucheraufklärung durch Online-Makler: Die Digitalisierung hat den Abschluss von Verträgen revolutioniert – auch im Maklerwesen. Doch wo standardisierte Online-Prozesse die persönliche Kommunikation ersetzen, wachsen die Anforderungen an die Transparenz gegenüber Verbrauchern.

    Mit seinem Urteil vom 9. Oktober 2025 (I ZR 159/24) hat der Bundesgerichtshof klargestellt, unter welchen Bedingungen ein elektronisch geschlossener Maklervertrag wirksam zustande kommt. Die Entscheidung betont die strengen Vorgaben des § 312j BGB und zeigt, wie schnell Formfehler zur endgültigen Unwirksamkeit führen können.

    Hinweis: In unserer Kanzlei werden in diesem Themen gebiet keine Verbraucher beraten oder vertreten!

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  • Haftung für Fake-CE-Kennzeichen bei arglistiger Täuschung

    Haftung für Fake-CE-Kennzeichen bei arglistiger Täuschung

    Die Anbringung eines CE-Kennzeichens auf persönlicher Schutzausrüstung (PSA) ist kein bloßer Formalakt, sondern eine verbindliche Erklärung, dass das Produkt den europäischen Sicherheitsstandards entspricht. Doch was passiert, wenn ein Hersteller sich auf scheinbar seriöse Prüfinstitute verlässt, die in Wahrheit nur gefälschte oder irreführende Zertifikate ausstellen? Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat in einem Urteil vom 25. Juni 2025 (9 U 52/23) klargestellt, dass sich ein Exporteur das arglistige Verhalten seiner Erfüllungsgehilfen – in diesem Fall der beauftragten Prüfinstitute – zurechnen lassen muss. Die Entscheidung zeigt, wie riskant es ist, sich auf dubiose Zertifizierungsstellen zu verlassen, und welche rechtlichen Konsequenzen dies nach sich zieht.

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  • Informationspflichten bei Bereitstellung personenbezogener Daten als Gegenleistung

    Informationspflichten bei Bereitstellung personenbezogener Daten als Gegenleistung

    Unternehmen nutzen personenbezogene Daten, um personalisierte Dienstleistungen oder Rabattprogramme anzubieten, während Verbraucher oft unbewusst mit ihren Daten „bezahlen“. Doch müssen Unternehmen diese Datenbereitstellung als „Preis“ kennzeichnen? Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in einem aktuellen Urteil vom 23. September 2025 (Aktenzeichen 6 UKl 2/25) klargestellt, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten keine Gegenleistung im informationsrechtlichen Sinne des BGB darstellt – und damit auch nicht als „Preis“ im Sinne der Verbraucherrechterichtlinie zu behandeln ist.

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  • Informationspflichten auf Ticket-Zweitmarkt

    Informationspflichten auf Ticket-Zweitmarkt

    Der Ticket-Zweitmarkt ist ein lukratives, aber rechtlich komplexes Feld. Plattformen, die den Weiterverkauf von Eintrittskarten ermöglichen, stehen regelmäßig in der Kritik, weil sie Verbraucher unzureichend über Risiken und Preise informieren. Das Landgericht Karlsruhe hat mit seinem Urteil vom 24. September 2025 (Aktenzeichen 13 O 78/24 KfH) klare Maßstäbe gesetzt: Betreiber von Online-Marktplätzen tragen eine erhebliche Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen, die sie ihren Nutzern bereitstellen.

    Das Gericht entschied, dass fehlende Hinweise auf personalisierte Tickets und irreführende Angaben zu Originalpreisen unlauter sind. Gleichzeitig grenzt es die Pflichten der Plattformen dort ein, wo Informationen für den durchschnittlichen Verbraucher keine entscheidende Rolle spielen.

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  • Unautorisierte In-App-Käufe durch Minderjährige: Eltern haften für Ihre Kinder

    Unautorisierte In-App-Käufe durch Minderjährige: Eltern haften für Ihre Kinder

    Das Landgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 24. September 2025 (Aktenzeichen 2 O 64/23) eine grundsätzliche Frage des digitalen Rechtsverkehrs entschieden: Unter welchen Umständen müssen Eltern für unautorisierte Käufe ihrer Kinder in App-Stores haften? Der Fall betraf einen Vater, dessen sieben- bis achteinhalbjähriger Sohn über einen Zeitraum von 20 Monaten In-App-Käufe im Wert von über 33.000 Euro tätigte – ohne dessen Wissen oder Zustimmung. Das Gericht wies die Klage auf Rückerstattung ab und begründete dies mit den Grundsätzen der Anscheinsvollmacht.

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  • Zulässigkeit von Preiserhöhungen und Leistungsänderungen in Computerspiel-Abos

    Zulässigkeit von Preiserhöhungen und Leistungsänderungen in Computerspiel-Abos

    Die Gaming-Branche boomt, und mit ihr wächst die Zahl der Abonnement-Modelle, die Spielern Zugang zu umfangreichen Bibliotheken und exklusiven Inhalten bieten. Doch was passiert, wenn Anbieter wie EEEEEE Plus (ein fiktiver Name, der hier ein bekanntes Spiel-Abo repräsentiert) sich in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Recht vorbehalten, Preise und Leistungen nach Belieben zu ändern – ohne klare Grenzen oder Transparenz?

    Das Kammergericht Berlin hat in einem aktuellen Urteil (Az. 23 MK 1/23) klargestellt, dass solche Klauseln unwirksam sind. Die Entscheidung ist nicht nur für Gamer relevant, sondern zeigt grundsätzliche Probleme auf, die bei Abonnement-Verträgen in der digitalen Wirtschaft auftreten: Wie viel Flexibilität dürfen Unternehmen haben, wenn es um Preise und Leistungen geht – und wo beginnt die unzulässige Benachteiligung der Verbraucher?

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  • Der Data Act ist da: Was er regelt – und was Unternehmen jetzt tun müssen

    Der Data Act ist da: Was er regelt – und was Unternehmen jetzt tun müssen

    Der Data Act (VO (EU) 2023/2854) ist seit dem 12. September 2025 in weiten Teilen anwendbar – mit dem erklärten Ziel, Datennutzung in Europa einfacher, fairer und interoperabler zu machen. Er richtet sich vor allem an Hersteller vernetzter Produkte, Dateninhaber und Nutzer, außerdem an Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten (Cloud, PaaS, SaaS, IaaS). Die Verordnung ergänzt die DSGVO, sie ersetzt sie nicht: Wo personenbezogene Daten betroffen sind, gelten weiterhin die DSGVO-Spielregeln; der Data Act zielt primär auf nicht-personenbezogene Nutzungsdaten und damit verbundene Metadaten ab.

    Wer in diesen Kategorien fällt? Praktisch jedes Unternehmen, das smarte, datenproduzierende Güter herstellt oder betreibt – vom Industriegerät über Fahrzeuge bis zum Haushaltssystem – und alle, die entsprechende Cloud-Leistungen anbieten oder beziehen. Für Start-ups und Kleinstunternehmen gibt es punktuelle Ausnahmen, die Grundlinie bleibt aber: Datenzugang und -weitergabe sollen rechtlich und technisch möglich werden.

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  • Link genügt nicht: Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Postverkehr

    Link genügt nicht: Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Postverkehr

    Die Frage, wie Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) wirksam in einen Vertrag einbezogen werden, ist ein Dauerbrenner im Verbraucherschutzrecht. Mit seinem Urteil vom 10. Juli 2025 (Az. III ZR 59/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun klargestellt: Ein bloßer Verweis auf im Internet abrufbare AGB in einem per Post versandten Vertragsformular genügt nicht.

    Die Entscheidung betrifft ein Telekommunikationsunternehmen, das Verbrauchern per Briefpost einen DSL-Tarif bewarb und dabei auf seine AGB nur durch einen Link verwies. Der BGH bestätigte die Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, dass diese Praxis unzulässig ist – und setzte damit wichtige Maßstäbe für die Einbeziehung von AGB in Verträge, die nicht digital abgeschlossen werden.

    Beachten Sie auch, dass die Entscheidung – unter Bezug auf meine Besprechung – bei „heise online“ aufgegriffen wurde.

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  • Gerichtsstand bei Streit um Coaching-Vertrag

    Gerichtsstand bei Streit um Coaching-Vertrag

    BayObLG zur örtlichen Zuständigkeit bei Fernabsatz-Coachingverträgen mit Verbrauchern: Beim Online-Vertrieb digitaler Dienstleistungen – insbesondere im Bereich Coaching und Beratung – kommt der Frage der örtlichen Zuständigkeit bei gerichtlichen Streitigkeiten eine ganz besondere Bedeutung zu. Vertragsabschlüsse erfolgen heute meist vollständig digital, oft begleitet von automatisierten Kommunikations- und Zahlungssystemen. Ein aktueller Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG, 102 AR 43/25 e) vom 16. Juni 2025 schafft in diesem Kontext mehr Klarheit über den Gerichtsstand bei Klagen gegen Verbraucher und konkretisiert die Voraussetzungen für die Anwendung des besonderen Verbrauchergerichtsstands nach § 29c ZPO.

    Hinweis: In unserer Kanzlei beraten und vertreten wir ausschließlich Anbieter von Kursen – wenn Sie Geld zurückfordern wollen, sind wir die falsche Kanzlei! Beachten Sie die aktuellen Neuerungen zum FernUSG und Online-Angeboten, die im Mai 2026 hier im Beitrag zusammengefasst wurden.

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  • BGH zur Rückabwicklung von Coaching-Verträgen

    BGH zur Rückabwicklung von Coaching-Verträgen

    BGH zur Nichtigkeit eines Online-Mentoring-Vertrags: Zulassungspflicht nach dem FernUSG auch bei Unternehmern! Der Bundesgerichtshof (BGH, III ZR 109/24) hat die längst überfällige, praxisrelevante Klärung zur Rückzahlungspflicht bei online geschlossenen Coaching-Verträgen vorgenommen. Damit können sich jedenfalls nicht (mehr) alle Anbieter hochpreisiger Online-Coachings können sich hinter der Behauptung verstecken, sie betrieben „Mentoring“ statt Unterricht.

    Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil klargestellt, dass bestimmte digitale Coaching-Programme dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) unterfallen und bei fehlender Zulassung nichtig sind – auch dann, wenn der Vertrag mit einem Unternehmer geschlossen wird. Die Entscheidung ist ein dogmatisch präziser Beitrag zur rechtlichen Einordnung moderner Weiterbildungsformate, deren Hybridcharakter zunehmend zur Abgrenzungsfrage wird.

    Hinweis: In unserer Kanzlei beraten und vertreten wir ausschließlich Anbieter von Kursen – wenn Sie Geld zurückfordern wollen, sind wir die falsche Kanzlei! Beachten Sie die aktuellen Neuerungen zum FernUSG und Online-Angeboten, die im Mai 2026 hier im Beitrag zusammengefasst wurden.

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  • Coachingvertrag als Dienst höherer Art

    Coachingvertrag als Dienst höherer Art

    OLG Celle zur Kündbarkeit von „Masterclass“-Programmen nach § 627 BGB: Coaching-Programme und Unternehmerseminare boomen – nicht selten flankiert von exklusiven Auslandskonzepten, digitalem Begleitmaterial und dem Versprechen nachhaltiger Transformation. Doch was rechtlich häufig als bloßer Unterrichts- oder Beratungsvertrag beginnt, kann sich dogmatisch als Vertrag über Dienste höherer Art im Sinne von § 627 BGB entpuppen – mit der Folge, dass der Kunde jederzeit kündigen darf.

    Mit dieser Frage befasste sich jüngst das Oberlandesgericht Celle (5 U 1/25) im Zusammenhang mit der sogenannten „Costa Rica Masterclass“. Die Entscheidung bringt nicht nur mehr Klarheit zur Abgrenzung zwischen einfacher Dienstleistung und höherwertiger Vertrauensleistung, sondern wirft auch ein Schlaglicht auf die Anforderungen an AGB-Klauseln zur Rückzahlung geleisteter Anzahlungen.

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  • Leistungsreduktion eines Batteriespeichers durch Fernzugriff als Mangel

    Leistungsreduktion eines Batteriespeichers durch Fernzugriff als Mangel

    OLG Hamm zu Beschaffenheitsvereinbarung und Rücktritt beim Kauf eines Batteriespeichers: Photovoltaikanlagen mit Batteriespeicher gelten als Schlüsselelemente der Energiewende im privaten Wohnbereich. Kommt es allerdings – wie in einem vom Oberlandesgericht (OLG) Hamm am 11. April 2025 entschiedenen Fall (Az. 2 U 5/25) – zu einem Fernzugriff des Herstellers und einer dauerhaft technischen Drosselung des Speichers auf nur 70 % der vereinbarten Leistung, stellt sich die Frage: Liegt hierin ein Sachmangel, der einen Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigt? Die Antwort des Gerichts ist ebenso klar, wie weitreichend. Die Entscheidung ist eine von vielen zur Thematik, da es hier um einen Sachverhalt handelt, der viele Menschen betroffen hat.

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  • Werbliche Verwendung personenbezogener Daten beim Online-Handel: Gastzugang im Shop nicht zwingend

    Werbliche Verwendung personenbezogener Daten beim Online-Handel: Gastzugang im Shop nicht zwingend

    Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat in einem aktuellen Urteil vom 27.02.2025 (Aktenzeichen: 5 U 30/24) wichtige Fragen zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der werblichen Verwendung personenbezogener Daten beim Online-Handel entschieden. Der Fall betraf einen Streit zwischen einem Verbraucherverband und einem Handels- und Dienstleistungsunternehmen, das einen Online-Marktplatz betreibt. Der Verbraucherverband hatte gegen das Unternehmen lauterkeitsrechtliche Unterlassungsansprüche geltend gemacht, insbesondere wegen fehlender Bereitstellung eines sogenannten Gastzugangs zur Bestellung im Online-Handel und wegen der werblichen Verwendung personenbezogener Daten.

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