Kategorie: Digital Life

Beiträge rund um praktische IT

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Schadensersatz bei CEO-Fraud: Sicherheitsvorkehrungen beim Versand von E-Mails mit Rechnungen

    Schadensersatz bei CEO-Fraud: Sicherheitsvorkehrungen beim Versand von E-Mails mit Rechnungen

    Die Streitfälle zu den Folgen eines erfolgreichen CEO-Fraud nehmen zu – nunmehr hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (12 U 9/24) eine richtungsweisende Entscheidung zur Frage getroffen, welche Sicherheitsvorkehrungen beim Versand von E-Mails mit Rechnungsanhängen im geschäftlichen Verkehr erforderlich sind. Dabei wendete das OLG – nach meiner Sicht erstmals – die DSGVO zur Klärung dieser Frage an.

    Ausgangspunkt war ein Fall, in dem ein Kunde den Rechnungsbetrag nicht auf das Konto des tatsächlichen Gläubigers, sondern aufgrund einer unbefugt manipulierten E-Mail auf ein Konto eines Dritten überwies. Das Gericht hatte sich insbesondere mit der Frage auseinanderzusetzen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine solche Zahlung als Erfüllung im Sinne des § 362 Abs. 2 BGB gilt und ob dem Kunden ein Schadensersatzanspruch zusteht.

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  • Systematische Unterdrückung der Wahrheit durch US-Politik?

    Systematische Unterdrückung der Wahrheit durch US-Politik?

    Die Wissenschaft ist eine der tragenden Säulen jeder aufgeklärten Gesellschaft. Sie basiert auf der methodischen Suche nach Wahrheit und ermöglicht Fortschritt sowie fundierte politische Entscheidungen. Doch was geschieht, wenn eine Regierung diesen fundamentalen Pfeiler gezielt untergräbt?

    In den USA können wir unter Donald Trump wohl gerade genau das beobachten: eine gezielte Diskreditierung und Einschränkung wissenschaftlicher Erkenntnisse, insbesondere in Bereichen wie Klimaforschung, Umweltpolitik und Gesundheitswissenschaften. Dabei handelt es sich nicht „nur“ um eine Verfälschung oder das Verschweigen von Fakten, sondern um eine bewusste Manipulation – eine Form der Desinformation mit weitreichenden Konsequenzen.

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  • Studie zum Digitalhaushalt der Bundesregierung

    Studie zum Digitalhaushalt der Bundesregierung

    Wie viel investiert Deutschland tatsächlich in die digitale Transformation? Eine aktuelle Studie des ZEW (Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung) hat erstmals eine systematische Berechnung des sogenannten „Digitalhaushalts“ der Bundesregierung vorgenommen. Der Bericht liefert aufschlussreiche Erkenntnisse über die Finanzierung, Schwerpunkte und Herausforderungen der digitalen Investitionen des Bundes.

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  • OLG Karlsruhe zur Sperrung eines Nutzerkontos in sozialem Netzwerk

    OLG Karlsruhe zur Sperrung eines Nutzerkontos in sozialem Netzwerk

    Eine Entscheidung zur Sperrung eines Nutzerkontos in einem sozialen Netzwerk hat das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az. 14 U 150/23) getroffen. Die Entscheidung behandelt zentrale Fragen des Datenschutzes, der Vertragsfreiheit und der Verantwortlichkeit von Plattformbetreibern. Insbesondere ging es darum, ob die fortgesetzte Speicherung personenbezogener Daten nach einer Sperrung oder Löschung eines Kontos rechtmäßig ist und unter welchen Voraussetzungen eine sofortige Kontosperrung ohne vorherige Anhörung des Nutzers zulässig sein kann.

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  • Die Gefahr der simplen PIN

    Die Gefahr der simplen PIN

    Für viele Menschen ist der vierstellige PIN-Code die letzte Verteidigungslinie ihrer digitalen Identität. Ob Smartphone-Entsperrung, Bankautomat oder Online-Konto – dieser kurze Zahlenkombination soll Schutz bieten. Doch wie sicher ist sie wirklich?

    Eine Analyse von 29 Millionen PINs hat erschreckende Ergebnisse zutage gefördert: Fast jeder zehnte Mensch nutzt denselben Code – 1234. Auch andere Kombinationen wie 0000, 1111 oder einfache Muster wie 1212 sind auffällig oft vertreten. Diese Codes sind so vorhersehbar, dass sie kaum als Sicherheitsmaßnahme durchgehen.

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  • Rückzug aus der Cloud: Kosten, Herausforderungen und rechtliche Aspekte der Re-Migration

    Rückzug aus der Cloud: Kosten, Herausforderungen und rechtliche Aspekte der Re-Migration

    Die Cloud wurde über Jahre als Lösung für viele IT-Probleme vermarktet: flexible Skalierbarkeit, niedrigere Kosten und geringere Betriebskosten im Vergleich zu traditionellen, lokalen Serverstrukturen. Viele Unternehmen springen auf diesen Zug auf – doch mittlerweile zeichnet sich ein gegenteiliger Trend ab. Unternehmen migrieren Teile ihrer Workloads zurück in On-Premises- oder Private-Cloud-Lösungen. Doch warum entscheiden sich Unternehmen für diesen Schritt, und welche rechtlichen Hürden ergeben sich dabei?

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  • Nutzung generativer KI durch Arbeitnehmer

    Nutzung generativer KI durch Arbeitnehmer

    In einer sich ständig wandelnden Arbeitswelt, geprägt von technologischen Fortschritten und globalen Disruptionen, stehen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer vor der Herausforderung, sich kontinuierlich anzupassen. Die Studie „Decoding Global Talent 2024„, durchgeführt von der Boston Consulting Group in Zusammenarbeit mit The Network und The Stepstone Group, beleuchtet die aktuellen Präferenzen und Erwartungen von Arbeitnehmern weltweit. Ein zentraler Fokus liegt dabei auf der Rolle der Fortbildung und der Nutzung von Generativer Künstlicher Intelligenz (GenAI) in der Arbeitswelt.

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  • Studie zur Digitalisierung in Europa 2024

    Studie zur Digitalisierung in Europa 2024

    Die Digitalisierung spielt eine entscheidende Rolle für die Zukunftsfähigkeit von Volkswirtschaften und Gesellschaften. Der Digital Economy and Society Index (DESI) der Europäischen Kommission bietet einen umfassenden Überblick über den Fortschritt der EU-Mitgliedstaaten in Bezug auf die Digitalisierung.

    Im Folgenden wird der aktuelle Stand Deutschlands im Vergleich zu anderen europäischen Ländern dargestellt, die zukünftigen Perspektiven der EU und Deutschlands beleuchtet sowie auf Bereiche hingewiesen, in denen dringender Handlungsbedarf besteht.

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  • Cyberversicherung muss nach Hackerangriff bei Falschangaben nicht zahlen

    Cyberversicherung muss nach Hackerangriff bei Falschangaben nicht zahlen

    Wann muss die Cyberversicherung bei fehlenden Updates nicht zahlen: Am 23. Mai 2024 entschied das Landgericht Kiel (Az. 5 O 128/21) über einen spannenden Fall im Bereich des Versicherungsrechts rund um Hackerangriff. Der Fall drehte sich um die Anfechtung eines Versicherungsvertrags aufgrund arglistiger Täuschung durch den Versicherungsnehmer:

    Die Versicherung hatte wegen arglistiger Täuschung aufgrund von Falschangaben beim Abschluss der Versicherung den Vertrag im Leistungsfall angefochten – und damit der Zahlung die Grundlage entzogen. Der Versicherungsnehmer werte sich dagegen. Diese Entscheidung ist eine der wenigen zur Einstandspflicht der Cyberversicherung bei einem Hackerangriff und beleuchtet wichtige Aspekte der rechtlichen Anforderungen an die Beantwortung von Risikofragen und die Konsequenzen falscher Angaben im Antragsprozess. Update: Die Entscheidung wurde durch das OLG gehalten!

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  • Entwicklung von Software mit KI

    Entwicklung von Software mit KI

    Der Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) in der Softwareentwicklung bietet sowohl erhebliche Chancen als auch potenzielle Herausforderungen.

    Eine qualitative Studie von Charles Collins und Kémaël Josua Kauppaymuthoo an der Lund University hat die Perspektiven von Softwareentwicklern zur Adoption von KI-Technologien in ihrem Arbeitsfeld untersucht. Diese Studie liefert wichtige Einblicke in die emotionalen und praktischen Auswirkungen, die KI auf die Softwareentwicklung hat.

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  • Ende des Google Cache

    Ende des Google Cache

    Zu Beginn des Jahres 2024 wurde – ebenso überraschend wie leise – der Google Cache eingestellt. Der Google Cache ist eine Funktion von Google zur Speicherung von Kopien von Webseiten. Wenn Google eine Webseite durchsuchte (indexierte), speicherte es eine Momentaufnahme der Seite in seinem Cache. Webmaster konnten dies durch die Verwendung des Meta-Tags „noarchive“ verhindern. Diese gespeicherte Version konnte über die Google-Suche abgerufen werden, in der Regel über einen Link mit der Aufschrift „Im Cache“, der neben den Suchergebnissen erschien.

    Dies war vor allem dann nützlich, wenn die ursprüngliche Website wegen technischer Probleme, Wartungsarbeiten oder aus anderen Gründen nicht verfügbar war. Insbesondere bei Rechtsanwälten spielte diese Funktion eine wichtige Rolle, um frühere Zustände von Webseiten zu dokumentieren.

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  • Sondernutzungsgebühren für E-Scooter rechtmäßig

    Die von der Stadt Köln festgesetzten Sondernutzungsgebühren für den Betrieb von gewerblichen Verleihsystemen für E-Scooter sind rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Köln heute entschieden und die Klagen von vier E-Scooter-Betreibern abgewiesen. Einen in diesem Zusammenhang gestellten Eilantrag hat das Gericht heute ebenfalls abgelehnt.

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  • Recht auf Unerreichbarkeit des Arbeitnehmers

    Recht auf Unerreichbarkeit des Arbeitnehmers

    Dass es keine Verpflichtung eines Mitarbeiters gibt, in seiner Freizeit eine Mitteilung des Arbeitgebers (per Telefon oder SMS) entgegenzunehmen, hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (1 Sa 39 öD/22) klargestellt. Das BAG hat sich inzwischen anders postiert!


    Das LAG arbeitet heraus, dass einem Arbeitnehmer in seiner Freizeit ein Recht auf Unerreichbarkeit zusteht:

    Freizeit zeichnet sich gerade dadurch aus, dass Arbeitnehmer/innen in diesem Zeitraum den Arbeitgeber/innen nicht zur Verfügung stehen müssen und selbstbestimmt entscheiden können, wie und wo sie diese Freizeit verbringen. In dieser Zeit müssen sie gerade nicht fremdnützig tätig sein und sind nicht Bestandteil einer fremdbestimmten arbeitsrechtlichen Organisationseinheit und fungieren nicht als Arbeitskraft.

    Es gehört zu den vornehmsten Persönlichkeitsrechten, dass ein Mensch selbst entscheidet, für wen er/sie in dieser Zeit erreichbar sein will oder nicht (LAG Thüringen, Urteil vom 16.05.2018 – 6 Sa 442/17 – Juris, Rn. 43). Ob der Kläger einer Weisung, die ihm in seiner Freizeit zur Kenntnis gelangt ist, folgen müsste, braucht hier nicht entschieden zu werden.

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  • FBI: Nutzen Sie Suchmaschinen mit Werbeblocker

    FBI: Nutzen Sie Suchmaschinen mit Werbeblocker

    In einem aktuellen Hinweis warnt das FBI, dass Cyberkriminelle Werbedienste von Suchmaschinen nutzen, um sich als Marken auszugeben und Nutzer auf bösartige Websites zu leiten, auf denen Ransomware gehostet wird und Anmeldedaten und andere finanzielle Informationen gestohlen werden.

    Um welches Bedrohungsszenario geht es?

    Cyber-Kriminelle kaufen Anzeigen, die in den Internet-Suchergebnissen unter einer Domain erscheinen, die einem tatsächlichen Unternehmen oder einer Dienstleistung ähnelt. Wenn ein Benutzer nach diesem Unternehmen oder dieser Dienstleistung sucht, erscheinen diese Anzeigen ganz oben in den Suchergebnissen, ohne dass ein Unterschied zwischen einer Anzeige und einem tatsächlichen Suchergebnis besteht. Diese Anzeigen verweisen auf eine Webseite, die mit der offiziellen Webseite des imitierten Unternehmens identisch aussieht.

    In Fällen, in denen ein Benutzer nach einem Programm zum Herunterladen sucht, enthält die betrügerische Webseite einen Link zum Herunterladen von Software, bei der es sich in Wirklichkeit um Malware handelt. Die Download-Seite sieht legitim aus und der Download selbst ist nach dem Programm benannt, das der Benutzer herunterladen wollte.

    Diese Werbungen wurden auch dazu verwendet, sich als Websites auszugeben, die mit Finanzen zu tun haben, insbesondere als Plattformen für den Austausch von Kryptowährungen. Diese bösartigen Websites geben sich als echte Tauschplattformen aus und fordern die Nutzer zur Eingabe von Anmeldedaten und Finanzinformationen auf, wodurch kriminelle Akteure Zugang zum Diebstahl von Geldern erhalten.

    Obwohl Suchmaschinenwerbung nicht bösartig ist, sollte man Vorsicht walten lassen, wenn man eine Webseite über einen beworbenen Link aufruft.

    Verbraucher sollen Werbeblocker verwenden

    Die Warnung an sich ist wohl nicht so Aufsehen erregend, wie die empfohlenen Schutzmaßnahmen. So empfiehlt das FBI, die folgenden Vorsichtsmaßnahmen zu treffen:

    • Bevor Sie auf eine Anzeige klicken, überprüfen Sie die URL, um sicherzustellen, dass die Website authentisch ist. Ein bösartiger Domänenname kann der beabsichtigten URL ähnlich sein, aber Tippfehler oder einen falschen Buchstaben enthalten.
    • Anstatt nach einem Unternehmen oder Finanzinstitut zu suchen, geben Sie die URL des Unternehmens in die Adresszeile eines Internetbrowsers ein, um direkt auf die offizielle Website zuzugreifen.
    • Verwenden Sie eine Werbeblocker-Erweiterung, wenn Sie im Internet suchen. Die meisten Internetbrowser erlauben es dem Benutzer, Erweiterungen hinzuzufügen, darunter auch solche, die Werbung blockieren. Diese Werbeblocker können innerhalb eines Browsers ein- und ausgeschaltet werden, um Werbung auf bestimmten Websites zuzulassen und auf anderen zu blockieren.

    Was sollen Unternehmen tun?

    Das FBI empfiehlt Unternehmen, die folgenden Vorsichtsmaßnahmen zu treffen:

    • Nutzen Sie Domainschutzdienste, um Unternehmen zu benachrichtigen, wenn ähnliche Domains registriert werden, um Domain-Spoofing zu verhindern.
    • Informieren Sie die Benutzer über gefälschte Websites und darüber, wie wichtig es ist, die Richtigkeit der Ziel-URLs zu überprüfen.
    • Informieren Sie die Benutzer darüber, wo sie legale Downloads für die vom Unternehmen angebotenen Programme finden können.

    Nervige Suchmaschinen

    Aus hiesiger Sicht ist die Empfehlung ratsam und hat den angenehmen Nebeneffekt, dass die teilweise kaum mehr sinnvoll nutzbaren Internet-Suchmaschinen wieder auf ihre eigentliche Funktion reduziert werden. Für viele ist es heute schon selbstverständlich, dass man nach einer Internetsuche mit Werbeanzeigen, Bildern, Videos und „Snippets“ zugemüllt wird, bevor mal eigentlicher Inhalt kommt.

    Dabei zeigt die hiesige Erfahrung aus der Zeit, als wir noch selber Werbeanzeigen dort geschaltet haben, dass nicht wenige auch noch überfordert sind, zu erkennen, was eine Werbeanzeige ist und für wen dort geworben wird.

    Hinweise wie die des FBI dürfen den nach hiesiger Wahrnehmung schon zu beobachtenden Niedergang aktueller Suchmaschinen massiv beschleunigen – und man sollte nicht sonderlich traurig sein.