Studie zum Digitalhaushalt der Bundesregierung

Wie viel investiert Deutschland tatsächlich in die digitale Transformation? Eine aktuelle Studie des ZEW (Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung) hat erstmals eine systematische Berechnung des sogenannten „Digitalhaushalts“ der Bundesregierung vorgenommen. Der Bericht liefert aufschlussreiche Erkenntnisse über die Finanzierung, Schwerpunkte und Herausforderungen der digitalen Investitionen des Bundes.

Digitalisierung im Bundeshaushalt: Mehr Geld, aber reicht das?

Die Untersuchung zeigt, dass die Digitalausgaben im Bundeshaushalt seit 2019 erheblich angestiegen sind. Während 2019 rund 9,6 Milliarden Euro für Digitalisierung aufgewendet wurden, erreichte diese Summe 2023 mit 20,5 Milliarden Euro ihren Höchststand. Für das Jahr 2024 wurden 19,1 Milliarden Euro eingeplant, was einem Anteil von 4,0 Prozent des Gesamthaushalts entspricht. Besonders deutlich wird, dass die COVID-19-Pandemie als Katalysator für zusätzliche Mittel diente. Doch ob diese Summen ausreichen, um Deutschland auf den digitalen Spitzenplatz in Europa zu katapultieren, bleibt fraglich.

Struktur der Digitalausgaben

Die Studie teilt die digitalen Investitionen in verschiedene Kategorien auf. Die größten Einzelposten entfallen auf die Digitalisierung der Verwaltung und Infrastruktur, während Bereiche wie Gesundheit oder Kultur vergleichsweise weniger Mittel erhalten. Dies zeigt sich insbesondere in der Verwaltungsdigitalisierung, die mit über 16 Milliarden Euro die größte Kategorie darstellt. Die Pandemie führte zudem zu einem deutlichen Anstieg der digitalen Gesundheitsausgaben um über 400 Prozent im Vergleich zu 2019.

Herausforderungen und Unsicherheiten

Trotz der gestiegenen Investitionen bleiben mehrere Herausforderungen bestehen. Die Transparenz der Digitalausgaben ist begrenzt, da die Digitalisierung in vielen verschiedenen Haushaltstiteln versteckt ist. Dadurch gestaltet sich eine präzise Erfassung der tatsächlichen Mittelverwendung schwierig. Zudem sind die Budgetansätze nicht immer deckungsgleich mit den tatsächlich verausgabten Mitteln. Auch die Frage der Wirksamkeit der Digitalausgaben bleibt offen: Werden die investierten Milliarden tatsächlich effizient genutzt? Die Studie selbst betont, dass sie keine Aussage über die Effektivität der Mittelverwendung treffen kann, sondern lediglich deren Umfang und Verteilung aufzeigt.

Empfehlungen für die Zukunft

Angesichts der festgestellten Defizite sprechen die Autor:innen der Studie mehrere Empfehlungen aus. Erstens sollte die Transparenz der Digitalausgaben verbessert werden, indem digitale Projekte systematischer erfasst und ausgewiesen werden. Zweitens wird eine genauere Evaluation der Mittelverwendung vorgeschlagen, um sicherzustellen, dass die Investitionen auch tatsächlich zur digitalen Transformation beitragen. Drittens wird die Einführung eines gesonderten Digitalhaushalts angeregt, um die Nachvollziehbarkeit und Steuerung der Digitalausgaben zu erleichtern.


Fazit: Ein erster Schritt, aber nicht das Ziel

Die ZEW-Studie liefert erstmals eine umfassende Bestandsaufnahme der digitalen Investitionen des Bundes. Sie zeigt, dass die Bundesregierung erhebliche Summen für Digitalisierung aufwendet, aber auch, dass strukturelle Probleme die Effektivität dieser Investitionen hemmen. Geld allein löst keine Probleme – es braucht gezielte Strategien, klare Zielvorgaben und eine bessere Erfolgskontrolle. Nur so kann Deutschland langfristig eine führende Rolle in der digitalen Transformation einnehmen.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht mit Schwerpunkt Cybersecurity & Softwarerecht. Ich bin zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht und zur EU-Staatsanwaltschaft.Als Softwareentwickler bin ich in Python zertifiziert und habe IT-Handbücher geschrieben.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht und anspruchsvolles IT-Recht inkl. IT-Sicherheitsrecht - ergänzt um Arbeitsrecht mit Fokus auf Managerhaftung.
Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht - zertifizierter Experte in Krisenkommunikation & Cybersecurity)
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