Kategorie: Arbeitsrecht

Ausgewählte, interessante Beiträge zum Arbeitsrecht finden Sie in dieser Kategorie. Wir sind im Arbeitsrecht nicht tätig.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Unbillige Vergütungsvereinbarungen bei Arbeitnehmererfindungen

    Unbillige Vergütungsvereinbarungen bei Arbeitnehmererfindungen

    BGH zur Auslegung des § 23 ArbNErfG: Das Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbNErfG) regelt den heiklen Grenzbereich zwischen privater Kreativität und dienstlich genutztem Innovationspotenzial. Arbeitnehmer, die während ihrer Tätigkeit Erfindungen machen, haben Anspruch auf eine angemessene Vergütung – doch wie lässt sich diese bestimmen?

    Und was geschieht, wenn eine einmal getroffene Vereinbarung sich im Nachhinein als deutlich unausgewogen erweist? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in seinem Urteil vom 12. November 2024 (X ZR 37/22) mit der Unwirksamkeit überhöhter Vergütungsvereinbarungen auseinandergesetzt – und dabei zentrale Fragen zur Auslegung des § 23 Abs. 1 ArbNErfG beantwortet.

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  • Persönliche Haftung eines Vereinsvorstands wegen Datenschutzverstoßes

    Persönliche Haftung eines Vereinsvorstands wegen Datenschutzverstoßes

    Arbeitsgericht Duisburg zur Reichweite des Art. 82 DSGVO: Die persönliche Inanspruchnahme eines Vereinsvorstands wegen Datenschutzverstößen stellt in der datenschutzrechtlichen Rechtsprechung bislang ein Randphänomen dar – umso bemerkenswerter ist das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 26. September 2024 (Az. 3 Ca 77/24).

    Es bejaht nicht nur einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), sondern erkennt dem klagenden Arbeitnehmer auch einen immateriellen Schadensersatzanspruch in Höhe von 10.000 Euro unmittelbar gegen die ehemalige Vereinspräsidentin als natürliche Person zu. Damit beleuchtet die Entscheidung grundsätzliche Fragen der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit, des Persönlichkeitsrechtsschutzes und der Haftung im Ehrenamt.

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  • BGH zur Überprüfung überhöhter Erfindervergütungen

    BGH zur Überprüfung überhöhter Erfindervergütungen

    Billigkeit mit Maß: In einem grundlegenden Urteil vom 12. November 2024 (Az. X ZR 37/22) hat der Bundesgerichtshof (BGH) zur Frage Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen eine überdurchschnittlich hohe Arbeitnehmererfindervergütung als „unbillig“ im Sinne von § 23 ArbNErfG eingestuft und revidiert werden kann – selbst dann, wenn sie jahrelang vorbehaltlos angewendet wurde. Die Entscheidung betrifft ein bislang wenig beleuchtetes Spannungsfeld: nicht der Schutz vor zu geringer Vergütung, sondern die Möglichkeit des Arbeitgebers, sich von wirtschaftlich ungünstigen Altregelungen zu lösen.

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  • DSGVO-Schadensersatz bei Datenverarbeitung im Konzern

    DSGVO-Schadensersatz bei Datenverarbeitung im Konzern

    Die Rechtsprechung zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gewinnt zunehmend an Präzision – insbesondere im arbeitsrechtlichen Kontext. In einem bemerkenswerten Verfahren, das seinen Ausgang im Jahr 2018 nahm und schließlich bis vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gelangte, wurden gleich mehrere Grundsatzfragen aufgeworfen: Wie weit reicht die kollektive Regelungsmacht über Beschäftigtendaten? Wann ist die Verarbeitung personenbezogener Daten im Arbeitsverhältnis zulässig? Und wann löst eine solche Verarbeitung immateriellen Schadensersatz aus?

    Der Fall – unter dem Aktenzeichen 8 AZR 209/21 – ist deshalb nicht nur juristisch hochkarätig, sondern auch für das Management relevant, das zunehmend mit der Verzahnung von Datenschutz, HR-Software und Betriebsverfassung konfrontiert ist.

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  • Körperverletzung im Amt durch Polizisten

    Körperverletzung im Amt durch Polizisten

    Wenn Ermittlungen gegen Polizisten drohen: Körperverletzung im Amt durch Polizisten aus strafrechtlicher Sicht. Körperverletzungsvorwürfe gegen Polizeibeamte sind kein Randthema mehr. Gerade in Zeiten zunehmender Sensibilität gegenüber polizeilichem Handeln und einer breiten medialen Aufmerksamkeit kann eine Anzeige wegen „Körperverletzung im Amt“ mehr als nur eine dienstrechtliche Komplikation sein.

    Die Vorwürfe sind ernst, die rechtlichen Folgen können gravierend sein, und nicht selten steht mehr auf dem Spiel als nur ein Strafverfahren: Die beamtenrechtliche Existenz, das berufliche Ansehen und die psychische Belastung wiegen schwer. Dieser Beitrag will einen juristisch fundierten, aber verständlichen Überblick geben, was hinter dem Tatvorwurf steckt, was ihn von der „normalen“ Körperverletzung unterscheidet und welche Entwicklungen die Rechtsprechung zuletzt genommen hat.

    Hinweis: Wir vertreten keine Opfer von Straftaten. Wenn Sie vermeintliches Opfer von Polizeigewalt sind, wenden Sie sich an den Weißen Ring. In unserer Kanzlei werden regelmäßig Justizangehörige, speziell Polizisten und auch Richter, verteidigt.

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  • § 266a StGB: Wenn Lohnabgaben zur Strafsache werden

    § 266a StGB: Wenn Lohnabgaben zur Strafsache werden

    In vielen Unternehmen entsteht ein Strafbarkeitsrisiko nicht durch spektakuläre Korruptionsfälle, sondern durch ganz normale Lohn- und Personalarbeit. § 266a StGB – Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt – gehört dabei zu den Delikten, die Ermittlungsbehörden und Gerichte seit Jahren regelmäßig beschäftigen. Wer Personalverantwortung trägt, sollte diese Norm nicht als Randthema des Steuerberaters verbuchen, sondern als klassischen Teil des eigenen Haftungs- und Organisationsrisikos.

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  • Kontrollverlust als Schaden: BGH stärkt Ersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO

    Kontrollverlust als Schaden: BGH stärkt Ersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO

    Mit Urteil vom 11. Februar 2025 (VI ZR 365/22) hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine wegweisende Entscheidung zur Reichweite des Schadensersatzanspruchs nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO gefällt. Im Zentrum stand die Frage, ob allein der Umstand, dass personenbezogene Daten unbefugt Dritten zugänglich gemacht werden, bereits einen ersatzfähigen immateriellen Schaden darstellt – ohne dass es konkreter Nachteile, Gefühlsbeeinträchtigungen oder einer Bloßstellung bedarf. Der Senat positioniert sich unmissverständlich: Schon der Kontrollverlust genügt, um einen Schaden im Sinne der DSGVO zu begründen.

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  • Architektenstreit ums Urheberrecht

    Architektenstreit ums Urheberrecht

    Wenn der Entwurf nicht als Werk zählt: Das Landgericht Köln (Urteil vom 27.06.2024, Az. 14 O 259/22) hatte über einen delikaten urheberrechtlichen Streitfall aus der Architekturbranche zu entscheiden: Ein ehemaliger angestellter Architekt wurde auf Zahlung von 10.000 Euro verklagt, weil er sich nach seiner Tätigkeit in einem Architekturbüro öffentlich als Urheber zweier Projekte präsentierte, die aus Sicht seines früheren Arbeitgebers im Büro entstanden seien. Die Klage wurde vollständig abgewiesen. Die Entscheidung bietet anschauliche Einblicke in die Anforderungen an Urheberrechtsschutz für Bauwerke und die Reichweite vertraglicher Nutzungsrechtsklauseln.

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  • Vergütung wegen Annahmeverzugs bei Änderungskündigung?

    Vergütung wegen Annahmeverzugs bei Änderungskündigung?

    Mit Urteil vom 15. Januar 2025 (Az. 5 AZR 135/24) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) seine Rechtsprechung zur Annahmeverzugsvergütung weiter präzisiert. Im Mittelpunkt stand die Frage, unter welchen Umständen ein gekündigter Arbeitnehmer seine Vergütungsansprüche trotz fehlender Arbeitsleistung behält, insbesondere wenn er eine Weiterbeschäftigung zu veränderten Konditionen ablehnt. Die Entscheidung liefert bedeutsame Klarstellungen zu den Anforderungen an die Leistungsfähigkeit, zur Darlegungslast bei böswilligem Unterlassen anderweitigen Verdienstes und zur Zumutbarkeit von Änderungsangeboten im Lichte sozialrechtlicher Vergleichsmaßstäbe.

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  • Altersdiskriminierung durch Sprache: LAG Baden-Württemberg erkennt Begriff „Digital Native“ als Indiz für Benachteiligung

    Altersdiskriminierung durch Sprache: LAG Baden-Württemberg erkennt Begriff „Digital Native“ als Indiz für Benachteiligung

    Mit Urteil vom 7. November 2024 (Az. 17 Sa 2/24) hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg eine wichtige Entscheidung zur Altersdiskriminierung im Bewerbungsverfahren getroffen. Es geht um die Verwendung des Begriffs „Digital Native“ in einer Stellenausschreibung und die damit einhergehende Frage, ob hierin eine unmittelbare Benachteiligung älterer Bewerber liegt. Die Antwort des Gerichts ist klar: Wer mit „Digital Native“ gezielt ein jüngeres Bewerberprofil anspricht, verstößt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

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  • Kein Beweisverwertungsverbot bei zulässiger Detektivüberwachung

    Kein Beweisverwertungsverbot bei zulässiger Detektivüberwachung

    LAG Köln stärkt Arbeitgeberrechte bei Arbeitszeitbetrug: Mit Urteil vom 11. Februar 2025 (Az. 7 Sa 635/23) hat das Landesarbeitsgericht Köln eine vielbeachtete Entscheidung zum Einsatz privater Detektive zur Aufdeckung von Arbeitszeitbetrug getroffen und dabei die Voraussetzungen für die Erstattung entsprechender Überwachungskosten durch den Arbeitnehmer klar umrissen.

    Gleichzeitig stellt das Gericht fest, dass die heimliche Beobachtung eines Mitarbeiters durch eine Detektei unter engen Voraussetzungen auch im Lichte der DSGVO und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zulässig sein kann. Das Urteil konkretisiert die Grenzen zulässiger Arbeitnehmerüberwachung und formuliert zugleich rechtsdogmatisch präzise Kriterien für den Ersatz der hierdurch entstehenden Kosten.

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  • Google-Recherche im Bewerbungsverfahren

    Google-Recherche im Bewerbungsverfahren

    Personalrekrutierung wird schnell zur datenschutzrechtlichen Gratwanderung: Arbeitgeber, die sich über Bewerber online informieren, bewegen sich in einem Spannungsfeld zwischen berechtigtem Informationsinteresse und der Pflicht zur Achtung der informationellen Selbstbestimmung. In einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 10. April 2024 (Az. 12 Sa 1007/23) rückt diese Thematik in den Fokus und offenbart die juristisch diffizile Balance zwischen Auswahlermessen, datenschutzrechtlicher Legitimation und Persönlichkeitsrechtsschutz – insbesondere dann, wenn die gesammelten Informationen sensible oder gar vorverurteilende Inhalte betreffen.

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  • Wahrheitspflicht und Internetrecherche: Die Grenzen des Fragerechts im Arbeitsverhältnis

    Wahrheitspflicht und Internetrecherche: Die Grenzen des Fragerechts im Arbeitsverhältnis

    Informationen über Bewerberinnen und Bewerber sind heute im Regelfall leicht zugänglich – damit stellt sich die Frage nach der Reichweite des Fragerechts des Arbeitgebers mit neuer Dringlichkeit. Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 21. Februar 2019 (Az. 3 Sa 65/17) bietet einen instruktiven Einblick in die juristischen Grenzen und Voraussetzungen zulässiger Bewerberfragen, insbesondere in Bezug auf Internetrecherchen durch Arbeitgeber. Der Fall verknüpft dabei klassische arbeitsrechtliche Fragestellungen mit modernen Erscheinungen wie der Online-Selbstdarstellung und wirft zudem relevante prozessuale Fragen zum Verhältnis von Kündigung und Anfechtung auf.

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  • LG München I bejaht Auskunftsanspruch gegen E-Mail-Anbieter

    LG München I bejaht Auskunftsanspruch gegen E-Mail-Anbieter

    Arbeitgeber sehen sich zunehmend anonymen Bewertungen auf Portalen wie Kununu oder Glassdoor ausgesetzt, deren Inhalte mitunter nicht nur kritisch, sondern potenziell rufschädigend sind. Vor diesem Hintergrund gewinnt die Frage an Bedeutung, ob und wie Unternehmen gegen rechtswidrige Bewertungen vorgehen können. Das Landgericht München I hat mit Beschluss vom 19. Februar 2025 (Az. 25 O 9210/24) einen Auskunftsanspruch nach § 21 TDDDG gegen einen E-Mail-Anbieter bejaht – auch dann, wenn die betreffende Bewertung nicht direkt über dessen Dienst verbreitet wurde.

    Update: Die Entscheidung wurde vom OLG München aufgehoben, die die Sache anders gesehen haben und allein das TKG anwendbar finden!

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  • LSG Hessen zur Scheinselbstständigkeit auf dem Bau

    LSG Hessen zur Scheinselbstständigkeit auf dem Bau

    Mit Urteil vom 20. Februar 2025 (Az. L 8 BA 4/22) hat das Hessische Landessozialgericht einmal mehr die rechtliche Realität auf deutschen Baustellen in Erinnerung gerufen. Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob ein über Jahre hinweg tätiger Bauarbeiter tatsächlich als selbstständiger Unternehmer für ein Bauunternehmen gearbeitet hatte – oder ob es sich um eine verdeckte abhängige Beschäftigung handelte.

    Die Antwort des Gerichts fällt eindeutig aus: Die tatsächlichen Arbeitsumstände sprachen mit solcher Klarheit für eine Eingliederung in den Betrieb, dass formale Selbstständigkeitserklärungen nicht ins Gewicht fielen. Die Entscheidung markiert damit einen weiteren Baustein in der arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Dogmatik zur Abgrenzung von Selbstständigkeit und Scheinselbstständigkeit – insbesondere im prekären Umfeld des Baugewerbes.

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