Ein volljähriges Kind ist grundsätzlich verpflichtet, seinen Unterhaltsbedarf in der Zeit zwischen Beendigung des Zivildiensts und des Beginns einer Ausbildung selbst zu decken. Erforderlichenfalls müsse es hierfür eine Aushilfstätigkeit aufnehmen. (mehr …)
Kategorie: Arbeitsrecht
Ausgewählte, interessante Beiträge zum Arbeitsrecht finden Sie in dieser Kategorie. Wir sind im Arbeitsrecht nicht tätig.
Kindesunterhalt: Unterhaltsdauer für nichteheliches Kind
Dauer bei Pflege und Erziehung eines nichtehelich geborenen Kindes: Die Ausgestaltung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft kann im Einzelfall einen besonderen Vertrauenstatbestand begründen. In einem solchen Fall kann der Vater eines nichtehelich geborenen Kindes verpflichtet sein, der Mutter auch über die Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes hinaus Unterhalt zu gewähren. (mehr …)
Unterhalt: Mangelfallberechnung
- Treffen im Mangelfall minderjährige unverheiratete oder privilegierte volljährige Kinder (§ 1603 Abs. 2 BGB) mit einem nach § 1582 BGB bevorrechtigten geschiedenen Ehegatten zusammen, ist der Unterhaltsanspruch eines neuen Ehegatten auch dann nachrangig, wenn der geschiedene Ehegatte seinen Unterhaltsanspruch nicht geltend macht (Fortführung des Senatsurteils BGHZ 104, 158 = FamRZ 1988, 705).
- Erzielt der Unterhaltsberechtigte überobligationsmäßige Einkünfte, ist nur der unterhaltsrelevante Teil des so erzielten Einkommens in die Additions- bzw. Differenzmethode einzubeziehen. Der nicht unterhaltsrelevante Teil bleibt bei der Unterhaltsermittlung vollständig unberücksichtigt (Fortführung der Senatsurteile BGHZ 148, 368 = FamRZ 2001, 1687 und vom 22. Januar 2003 – XII ZR 186/01 – FamRZ 2003, 518).
BGH Urteil vom 13.4.2005, Az: XII ZR 273/02

Verdachtskündigung: Verdeckte Video-Überwachung darf verwendet werden
Die heimliche Video-Überwachung eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber stellt zwar einen Eingriff in das grundgesetzlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers dar. Dieser Eingriff muss jedoch nicht zu einem Beweisverwertungsverbot führen.
(mehr …)Krankheit: Weigerung, Arztbefunde vorzulegen, rechtfertigt fristlose Kündigung
Eine Arbeitnehmerin hatte in der Zeit von Januar 1997 bis November 1999 nur an drei Tagen gearbeitet. Im Übrigen war sie arbeitsunfähig krank oder nahm ihren tariflichen Jahresurlaub. Der Arbeitgeber beauftragte daraufhin den personalärztlichen Dienst, ein Gutachten zur Dienstfähigkeit der Arbeitnehmerin zu erstellen. Zu einem solchen Gutachten kam es jedoch nicht. Trotz mehrfacher Aufforderungen, zuletzt unter Androhung einer fristlosen Kündigung, weigerte sich die Arbeitnehmerin endgültig, die Befundberichte der behandelnden Ärzte beim personalärztlichen Dienst vorzulegen. Daraufhin kündigte ihr der Arbeitgeber fristlos.
(mehr …)Lohnsteuer: Zuschläge für Rufbereitschaft an Sonn- und Feiertagen sind steuerfrei
