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Abholung von eBay-Ware beim Verkäufer

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Bereits 2006 hat das AG Koblenz entschieden (AZ: 151 C 624/06), dass nur dann eine Selbstabholung gekaufter eBay-Ware ausgeschlossen ist, wenn der Verkäufer dies ausdrücklich in der Anzeige ausgeschlossen hat. Alleine aus der Tatsache, dass auf die Versandkosten (und nur auf diese) hingewiesen wurde ist jedenfalls kein Rückschluss möglich, dass eine Abholung ausgeschlossen sein soll.

Rechtsanwalt Jens Ferner
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Kommentare

Ein Kommentar zu „Abholung von eBay-Ware beim Verkäufer“

  1. […] Zum Thema passend fand ich auch diese ältere Entscheidung, die feststellt, dass eine Abholung einer via eBay gekauften Sache beim Verkäufer möglich ist, […]