Abholung von eBay-Ware beim Verkäufer

Bereits 2006 hat das AG Koblenz entschieden (AZ: 151 C 624/06), dass nur dann eine Selbstabholung gekaufter -Ware ausgeschlossen ist, wenn der Verkäufer dies ausdrücklich in der Anzeige ausgeschlossen hat. Alleine aus der Tatsache, dass auf die Versandkosten (und nur auf diese) hingewiesen wurde ist jedenfalls kein Rückschluss möglich, dass eine Abholung ausgeschlossen sein soll.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht.