Zur WM: Vorsicht bei Einsatz von „Autofahnen“

Mit dem gestrigen ersten Spiel dürfte es in Zukunft weiter zunehmen: Die Leidenschaft vieler, das eigene Auto zum Fahnenmast um zu funktionieren. Dabei sollten Sie, sofern Sie der Versuchung erliegen, ein paar Punkte bedenken:

  1. Insbesondere die an der Fensterscheibe angebrachten „Autofahnen“ müssen wohl mit Vorsicht genossen werden. Der TÜV-Süd macht darauf aufmerksam, dass „herkömmliche“ Autofahnen für die Fensterscheibe im Schnitt bis 50km/h halten, danach drohen sie abzubrechen. Einfache Regel laut TÜV-Süd: Mit dem Fahnen nicht den Stadtverkehr verlassen. Eine kurze Suche von mir brachte einige Hersteller zu Tage, die teilweise bis 80kmh oder 90kmh mit einer Stabilität werben. Dies, gepaart mit aktuellen Erfahrungen auf der Autobahn, möchte ich dazu dringend anraten, auf gar keinen Fall mit den Fahnen die Autobahn zu nutzen.
  2. Besonders Problematisch scheint der Versicherungsschutz zu sein: Es kursieren erste Berichte, denen zu Folge manche Versicherungen die Abwicklung verweigern, sofern durch eine ohne TÜV-Zulassung oder nicht sachgerecht montierte „Autofahne“ ein Schaden eintritt. Ganz besonders kritisch wird es, wenn man nicht an Bagatellschäden denkt, sondern an diesen Fall: Eine „Autofahne“ bricht auf der Autobahn ab, knallt auf die Frontscheibe eines dahinter fahrenden Fahrzeugs – weswegen dieser erschrickt und einen Unfall (etwa durch herumreißen des Steuers) herbeiführt.
  3. Während der Unfall die eine Sache ist, sehe ich ein weiteres Risiko, das unterschätzt wird: Die Einbruchsgefahr. Erst gestern habe ich ein Fahrzeug gesehen, bei dem es nicht möglich war, die Scheibe 100% hochzukurbeln, verhindert durch die „Autofahne“. Der übrig gebliebene kleine (aber sichtbare) Spalt könnte das Einbruchsrisiko erhöhen. Da manche Versicherungen schon Probleme machen, wenn man die Halterung seines Navigationsgerätes sichtbar im Auto liegen lässt, muss man hier zu absoluter Vorsicht neigen.
  4. Es gilt, daran zu denken, „den Blick frei zu haben“: Wer seine Heckscheine mit einer Fahne zukleistert oder den Rückspiegel mit Fanzubehör so behängt, dass der Blick beeinträchtigt ist, der wird bei einem Unfall Erklärungen bieten und sich mindestens auf Diskussionen mit seinem Versicherer einstellen müssen.

Wie so oft entpuppen sich juristische Fragen nun als „Spaßbremsen“, dennoch darf man nicht dem Hang verfallen und diese Anmerkungen beiseite wischen: Gerade im Straßenverkehr genügen oft nur 1-2 unaufmerksame Sekunden und es entstehen Schäden in enormer Höhe. Das hier bestehende enorme finanzielle Risiko nur auf Grund von Selbstüberschätzung („mir passiert sowas nicht“) oder schlichter Dummheit („So ein Blödsinn“) einzugehen ist überflüssig. Insbesondere sollte man nicht dem Standardargument 5Jähriger Kinder verfallen: „Das machen doch alle…“.

Dazu auch:

Rechtsanwalt Dieter Ferner (Fachanwalt für Strafrecht)
Benutzerbild von Rechtsanwalt Dieter Ferner (Fachanwalt für Strafrecht)

Von Rechtsanwalt Dieter Ferner (Fachanwalt für Strafrecht)

Rechtsanwalt Dieter Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht und Anwalt in der Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf. Spezialgebiete von RA DF: Verkehrsstrafrecht, Kapitalstrafsachen, Drogendelikte, Sexualstrafrecht und Arbeitsstrafrecht.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, Schutzrechten (GeschG/UrhG/Marken), IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.