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Zukunft Anmeldung ohne Passwort: W3C macht WebAuthn zum Standard

Es ist soweit, WebAuthn ist nun ein W3C Standard und soll es zukünftig ermöglichen, dass man sich nicht mehr mit einem Benutzernamen und einem Passwort, sondern einem Authentikator anmeldet – sei es ein Dongle wie ein USB-Stick oder auch ein öffentlicher Schlüssel wie ein Zertifikat. Damit kann auf der einen Seite mehr Sicherheit existieren, weil nun das schlichte kopieren von Passwörtern nicht mehr Angriffspunkt ist – andererseits sind damit zentrale Angriffe beim Benutzer um so attraktiver wie zwingender. Erfahrungsgemäß wird es dauern, bis es in der Praxis ankommt.

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Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.