Wettbewerbsrecht: Mittelbare Buchung über Online-Formular durch Drittanbieter ist Wettbewerbsverletzung

Das OLG Hamburg (5 U 38/10) hat klar gestellt, dass der unautorisierte quasi Weiterverkauf von Flugtickets über ein Webformular, indem ein Drittanbieter scheinbar selbst Verkäufe tätigt, aber am Ende automatisiert über ein vom Anbieter angebotenes Formular Einkäufe tätigt, ein Verstoss gegen das Wettbewerbsrecht ist. Es ist dabei für das OLG Hamburg am Ende gleich, ob man selber gewerblich einkauft und wieder weiter verkauft, oder nur über Umwege den Vertragsschluss „vermittelt“.

Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.