Internet-Cafe & Abmahnung II

Das Landgericht Hamburg (310 O 433/10) hat wohl entschieden, dass ein Internet-Cafe Betreiber zu Recht abgemahnt wurde, als über seinen – angeblich ohne Schutzmaßnahmen – vorgehaltenen Anschluss eine Rechtsverletzung (Upload eines Films) begangen wurde. Die Entscheidung ist m.E. nur von begrenztem Interesse, denn wenn der Internetcafe-Betreiber tatsächlich keinerlei Schutzmaßnahmen ergriffen hat, sehe ich da auch kaum Ansatzpunkte. Es wäre etwas anderes, wenn zumindest ein Minimum an Schutzmaßnahmen eingerichtet gewesen wäre und man sich über das streitet, was man insgesamt tun muss als Internetcafe-Betreiber. Ich habe das Thema schon früher angesichts einer eines Internetcafes thematisiert und sehe eine Einschätzung insofern durch das aktuelle Urteil nicht erschüttert:

Hinweis: Wenn die Entscheidung im Volltext vorliegt, wird man sehen müssen, ob sich hier doch noch Rückschlüsse anbieten, erst einmal bin ich da aber skeptisch.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.