Internet-Cafe & Abmahnung II

Das Landgericht Hamburg (310 O 433/10) hat wohl entschieden, dass ein Internet-Cafe Betreiber zu Recht abgemahnt wurde, als über seinen – angeblich ohne Schutzmaßnahmen – vorgehaltenen Anschluss eine Rechtsverletzung (Upload eines Films) begangen wurde. Die Entscheidung ist m.E. nur von begrenztem Interesse, denn wenn der Internetcafe-Betreiber tatsächlich keinerlei Schutzmaßnahmen ergriffen hat, sehe ich da auch kaum Ansatzpunkte. Es wäre etwas anderes, wenn zumindest ein Minimum an Schutzmaßnahmen eingerichtet gewesen wäre und man sich über das streitet, was man insgesamt tun muss als Internetcafe-Betreiber. Ich habe das Thema schon früher angesichts einer Abmahnung eines Internetcafes thematisiert und sehe eine Einschätzung insofern durch das aktuelle Urteil nicht erschüttert:

Hinweis: Wenn die Entscheidung im Volltext vorliegt, wird man sehen müssen, ob sich hier doch noch Rückschlüsse anbieten, erst einmal bin ich da aber skeptisch.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

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