Hochspezialisierter Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht: Rechtsanwalt Jens Ferner verteidigt Mandanten in komplexen Strafverfahren mit Spezialisierungen im Cybercrime und Wirtschaftsstrafrecht und berät im IT-Recht zu Softwarerecht samt KI, IT-Vertragsrecht und Cybersicherheit – mit der besonderen Stärke, juristische und technische Expertise als Softwareentwickler zu verbinden.
Als Lehrbeauftragter an der FH Aachen (Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance) doziert er zu KI-Kompetenz und strategischem Denken und publiziert regelmäßig in straf- und IT-rechtlichen Fachaufsätzen sowie in der Kommentierung im BeckOK StPO (IT-Strafprozessrecht, digitale Beweismittel). Überdies beschäftigt er sich mit den rechtsstaatlichen Grundlagen moderner Arbeit und moderner Technologie – insbesondere mit der Frage, wie Bewusstsein, Verantwortung und Cybersecurity-Awareness im KI-geprägten Alltag Freiheitsräume und europäische Rechtsprinzipien sichern.
Wir übernehmen im IT-Recht und Strafrecht nur bestimmte Bereiche. So im IT-Recht allein im Softwarerecht mit darauf bezogenem IT‑Vertragsrecht und Lizenzrecht sowie rund um Cybersicherheit. Im Strafrecht übernehmen wir ausschiesslich Strafverteidigungen in Bereichen, auf die wir uns spezialisieren:
Jugendstrafrecht,
Sexualstrafrecht,
BtMG/KCang/AMG,
Medizinstrafrecht,
Cybercrime & Medienstrafrecht,
Wirtschaftsstrafrecht mit Schwerpunkten
Arbeitsstrafrecht und
Steuerstrafrecht
Kommentare
4 Kommentare zu „Tröndle/Fischer ist nun Fischer“
Ja, wenn Namen einmal gespeichert sind ist es echt schwer sich da an was neues zu gewöhnen. Gerade weil ich recht wenig mit Strafrecht zu tun habe wird es wohl lange der Tröndle/Fischer bleiben
Einfach „Dreher/Tröndle“ zititeren -> ganz alte Schule!
… also, ich kann mich noch an Dreher/Tröndle erinnern ;-)
So ein neumodischer Kram. Der Kommentar heißt selbstverständlich „Schwarz“. :-D