Tröndle/Fischer ist nun Fischer

Man merkt das man alt wird – und Korrektoren haben es nun wieder in Hausarbeiten einfacher zu merken, ob jemand einen hoffnungslos veralteten Kommentar genutzt hat: Der ehemalige Tröndle/Fischer Kommentar zum StGB heisst in der 55. Auflage (2008) nun nur noch „Fischer“. Ein kleiner absehbarer Wandel, für Altsemester wie mich trotzdem eine Umstellung.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.