Tröndle/Fischer ist nun Fischer

Man merkt das man alt wird – und Korrektoren haben es nun wieder in Hausarbeiten einfacher zu merken, ob jemand einen hoffnungslos veralteten Kommentar genutzt hat: Der ehemalige Tröndle/Fischer Kommentar zum StGB heisst in der 55. Auflage (2008) nun nur noch „Fischer“. Ein kleiner absehbarer Wandel, für Altsemester wie mich trotzdem eine Umstellung.

Rechtsanwalt Jens Ferner

Kommentare

4 Kommentare zu „Tröndle/Fischer ist nun Fischer“

  1. Avatar von Brandau

    Ja, wenn Namen einmal gespeichert sind ist es echt schwer sich da an was neues zu gewöhnen. Gerade weil ich recht wenig mit Strafrecht zu tun habe wird es wohl lange der Tröndle/Fischer bleiben

  2. Avatar von Max Fischer
    Max Fischer

    Einfach „Dreher/Tröndle“ zititeren -> ganz alte Schule!

  3. Avatar von RA JM

    … also, ich kann mich noch an Dreher/Tröndle erinnern ;-)

  4. Avatar von Uwe

    So ein neumodischer Kram. Der Kommentar heißt selbstverständlich „Schwarz“. :-D