Trennung: Mitarbeitende Ehefrau hat Anspruch auf Arbeitslohn

Arbeitet ein Ehegatte im Unternehmen seines Partners mit, hat er Anspruch auf entsprechende Lohnzahlung.

Dies musste sich ein Gastwirt entgegenhalten lassen, dessen Ehefrau bis zu 40 Stunden in der Woche in seinem Restaurant gearbeitet hatte. Nach der Trennung der Ehepartner verlangte die Ehefrau ausstehenden Arbeitslohn. Diese Forderung wies der Ehemann mit dem Argument zurück, sie habe aus der Barkasse des Restaurants den Lebensunterhalt der Familie bestreiten dürfen. Zudem habe das Arbeitsverhältnis nur zum Schein bestanden.

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz hielt ein Scheinarbeitsverhältnis für abwegig, weil tatsächlich Arbeitsleistungen erbracht worden waren. Es bejahte daher einen Lohnanspruch. Dazu führte das LAG aus, dass es den Eheleuten nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit frei steht, miteinander Arbeitsverträge abzuschließen. Hieran müssten sie sich dann aber auch festhalten lassen. Schließlich wies das LAG darauf hin, dass der Lohn neben dem ansonsten geschuldeten Unterhalt verlangt werden konnte. Eine Verrechnung war nicht möglich, da der Lohnanspruch zur freien Verfügung der Ehefrau stand und daher nicht mit üblichen familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen vergleichbar war (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.1.2002).

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
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