Schlagwort: Sorgfaltspflicht

Die Sorgfaltspflicht ist im rechtlichen Sinne die Verpflichtung einer Person, in bestimmten Situationen oder unter bestimmten Umständen die erforderliche Vorsicht und Aufmerksamkeit walten zu lassen, um Schaden oder Nachteile für sich selbst oder andere zu vermeiden. Sie kann sich auf eine Vielzahl von Situationen beziehen, einschließlich beruflicher, persönlicher oder öffentlicher Kontexte.

Die spezifischen Anforderungen an die Sorgfaltspflicht können je nach Gesetz und Kontext variieren, aber im Allgemeinen wird von der Person erwartet, dass sie so handelt, wie es eine vernünftige und umsichtige Person unter den gleichen Umständen tun würde.

Die Verletzung einer Sorgfaltspflicht – auch als Fahrlässigkeit bezeichnet – ist von erheblicher rechtlicher Bedeutung. Sie kann dazu führen, dass eine Person zivilrechtlich haftbar gemacht wird, wenn sie einen Schaden verursacht. Dies kann zu Schadenersatzansprüchen führen, bei denen der Geschädigte eine Entschädigung für den erlittenen Schaden verlangen kann. In einigen Fällen kann die Verletzung der Sorgfaltspflicht auch strafrechtliche Folgen haben, insbesondere wenn die Verletzung der Sorgfaltspflicht zu schweren Verletzungen oder zum Tod führt.

So haben beispielsweise Ärzte eine Sorgfaltspflicht gegenüber ihren Patienten. Verletzt er diese Pflicht, indem er eine falsche Diagnose stellt oder eine unsachgemäße Behandlung vornimmt, kann er für den daraus resultierenden Schaden haftbar gemacht werden. Dies wird als fahrlässige Körperverletzung oder im Extremfall als fahrlässige Tötung bezeichnet.

In Unternehmen haben Vorstände und Geschäftsführer eine Sorgfaltspflicht gegenüber den Gesellschaftern und dem Unternehmen selbst. Verstoßen sie gegen diese Pflicht, indem sie beispielsweise Geschäftsentscheidungen treffen, die dem Unternehmen schaden, können sie zivilrechtlich haftbar gemacht werden.

Es ist daher wichtig, dass Personen ihre Sorgfaltspflichten verstehen und einhalten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Kein Schadensersatz für Anwaltskosten bei Geldwäscheverdachtsmeldung

    Kein Schadensersatz für Anwaltskosten bei Geldwäscheverdachtsmeldung

    OLG Frankfurt zur Reichweite zivilrechtlicher Haftung nach dem GwG: Die zunehmende Regulierung des Finanzsektors im Kampf gegen Geldwäsche führt regelmäßig zu Konflikten zwischen der Pflicht zur Verdachtsmeldung nach dem Geldwäschegesetz (GwG) und den Interessen betroffener Kunden.

    Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 25. Februar 2025 (Az. 10 U 18/24) entschieden, dass eine Bank, die aufgrund eines auffälligen Zahlungseingangs eine Verdachtsmeldung an die Financial Intelligence Unit (FIU) erstattet und daraufhin den Zugriff auf das Konto verweigert, nicht für die dem Kunden entstehenden vorgerichtlichen Anwaltskosten haftet. Die Entscheidung klärt grundlegend, in welchem Umfang Banken zivilrechtlich für Begleitfolgen ihrer geldwäscherechtlichen Meldepflichten einstehen müssen.

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  • OLG Dresden: Haftung von Bank und Bankkunde bei Phishing-Angriffen

    OLG Dresden: Haftung von Bank und Bankkunde bei Phishing-Angriffen

    Das Oberlandesgericht Dresden hat in einem aktuellen Urteil vom 5. Juni 2025 (Aktenzeichen: 8 U 1482/24) grundlegende Fragen zur Haftung von Banken und Bankkunden bei Phishing-Angriffen geklärt. Der Fall betrifft einen Bankkunden, der Opfer eines Phishing-Angriffs wurde und dabei erhebliche finanzielle Verluste erlitt. Das Gericht hatte zu entscheiden, inwieweit der Kunde für die entstandenen Schäden haftet und ob die Bank aufgrund von Sicherheitsmängeln in ihrem Online-Banking-System ebenfalls eine Mitschuld trifft.

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  • OLG Dresden bekräftigt strenge Anforderungen an Verdachtsberichterstattung bei privaten Blogs

    OLG Dresden bekräftigt strenge Anforderungen an Verdachtsberichterstattung bei privaten Blogs

    Die Abgrenzung zwischen zulässiger Verdachtsberichterstattung und unzulässiger Rufschädigung bleibt ein juristisches Minenfeld – besonders im Spannungsfeld zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz. Mit Beschluss vom 14. April 2025 hat das Oberlandesgericht Dresden (4 U 1466/24) klargestellt, dass auch ein privater Blogbetreiber, der sich als journalistisch arbeitend präsentiert, die strengen journalistischen Sorgfaltspflichten beachten muss. Die Entscheidung stellt Grundprinzipien der Verdachtsberichterstattung im digitalen Raum heraus und erteilt substanzlosen Mutmaßungen unter identifizierender Namensnennung eine deutliche Absage.

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  • Deepfakes und Prüfpflichten: OLG Frankfurt verschärft Verantwortung von Hostprovidern

    Deepfakes und Prüfpflichten: OLG Frankfurt verschärft Verantwortung von Hostprovidern

    Die digitale Öffentlichkeit ist anfällig für Missbrauch – insbesondere durch täuschend echte Deepfake-Videos. In einer bemerkenswerten Entscheidung hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Beschluss vom 04.03.2025 – 16 W 10/25) klargestellt, welche Prüfpflichten ein Hostprovider nach einem ersten Hinweis auf eine Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Dritte auf seiner Plattform trifft. Die Entscheidung markiert einen weiteren Schritt hin zu einer präziseren Verantwortungszuschreibung im Zeitalter algorithmischer Verbreitungsmechanismen.

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  • Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Hacker-Berichterstattung

    Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Hacker-Berichterstattung

    OLG Frankfurt zieht klare Grenzen für digitale Quellen: Die journalistische Verarbeitung digitaler Informationen steht vor neuen Herausforderungen – insbesondere dann, wenn die Quelle der Informationen aus illegalen oder anonymen Datenleaks stammt.

    Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 27. März 2025 (Az. 16 U 9/23) markiert einen deutlichen rechtlichen Maßstab für den Umgang mit sensiblen Daten aus dem sogenannten „Darknet“. Das Gericht stellte fest, dass eine auf Chatprotokollen basierende Berichterstattung dann unzulässig ist, wenn die Herkunft der Informationen nicht zweifelsfrei verifiziert werden kann – speziell bei identifizierender Darstellung der betroffenen Person.

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  • Haftung von Unternehmen bei Phishing und CEO-Fraud

    Haftung von Unternehmen bei Phishing und CEO-Fraud

    Aktuelle Rechtsprechung und juristische Maßstäbe beim CEO-Fraud: Phishing und CEO-Fraud gehören inzwischen zum traurigen Repertoire professionell organisierter Cyberkriminalität. Unternehmen werden nicht nur zur Zielscheibe, sondern zunehmend auch zum Einfallstor für Zahlungsströme, die auf Basis manipulierter Kommunikation initiiert wurden.

    Dabei stellt sich für das geschädigte Unternehmen regelmäßig die Frage: Wer trägt die Verantwortung für den Abfluss der Gelder? Ist das Unternehmen als Opfer verpflichtet, die Verluste zu tragen – oder haften Banken, Dienstleister oder gegebenenfalls sogar handelnde Mitarbeiter persönlich?

    Dieser Beitrag widmet sich der Haftungslage des Phishing- bzw. CEO-Fraud-Opfers. Dabei wird auch die verknüpfte Frage der Sicherheitsanforderungen betrachtet, insbesondere im digitalen Zahlungsverkehr und der elektronischen Kommunikation. Grundlage sind zahlreiche aktuelle Entscheidungen aus der Instanzrechtsprechung, ergänzt durch dogmatische Überlegungen und den Blick auf europarechtliche Vorgaben aus der PSD2 (Zahlungsdiensterichtlinie).

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  • Vertrauen auf anwaltliche Expertise: BGH zur Grenze des unvermeidbaren Verbotsirrtums im Finanzvertrieb

    Vertrauen auf anwaltliche Expertise: BGH zur Grenze des unvermeidbaren Verbotsirrtums im Finanzvertrieb

    Mit Urteil vom 20. März 2025 (Az. III ZR 261/23) hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, unter welchen Voraussetzungen sich ein Unternehmer beim Vertrieb komplexer Finanzprodukte auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum berufen kann. Das Urteil berührt zentrale Fragen der Managerhaftung, insbesondere in Bezug auf die Reichweite von Sorgfaltspflichten im Vorfeld erlaubnispflichtiger Geschäfte nach dem Kreditwesengesetz (KWG). Es markiert einen wichtigen Eckpunkt zur strafrechtlichen und deliktsrechtlichen Zurechnung im Spannungsfeld zwischen unternehmerischem Gestaltungswillen und regulatorischer Compliance.

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  • LG Köln zum Kontrollverlust als immaterieller Schaden

    LG Köln zum Kontrollverlust als immaterieller Schaden

    Haftung für Datenschutzverletzungen bei ehemaligen Dienstleistern: der digitale Alltag, in dem personenbezogene Daten als zentrales Wirtschaftsgut gelten, wirft der Verlust dieser Daten schwerwiegende rechtliche Fragen auf. Besonders heikel ist es, wenn ein solcher Verlust nicht im aktiven Einflussbereich des Verantwortlichen geschieht, sondern durch Nachlässigkeiten ehemaliger Dienstleister. Das Urteil des Landgerichts Köln vom 7. Januar 2025 (Az. 14 O 472/23) beleuchtet präzise und eindrucksvoll die datenschutzrechtlichen Sorgfaltspflichten bei der Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern – und die Konsequenzen, wenn diese verletzt werden.

    Der Fall dreht sich um einen Musikstreamingdienst, der umfangreiche Nutzerdaten über einen externen Dienstleister verwalten ließ. Jahre nach Beendigung der Vertragsbeziehung kam es zu einem gravierenden Datenleck, bei dem persönliche Informationen von Millionen Nutzern im Darknet auftauchten. Eine betroffene Nutzerin klagte auf immateriellen Schadensersatz wegen des erlittenen Kontrollverlusts über ihre Daten – mit (teilweisem) Erfolg.

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  • Phishing, PushTAN und grobe Fahrlässigkeit: LG Wuppertal zur Eigenverantwortung beim digitalen Zahlungsverkehr

    Phishing, PushTAN und grobe Fahrlässigkeit: LG Wuppertal zur Eigenverantwortung beim digitalen Zahlungsverkehr

    Die Digitalisierung des Zahlungsverkehrs hat unbestreitbare Vorteile in Komfort und Schnelligkeit gebracht – doch sie geht eben auch mit erheblichen Risiken einher. Wir erleben, wie Phishing-Versuche immer raffinierter und schwerer zu erkennen sind, womit die Sorgfaltspflichten der Nutzer in den Fokus gerichtlicher Auseinandersetzungen geraten. Das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 19. Februar 2025 (Az. 8 S 59/24) zeigt exemplarisch, wo die Grenze zwischen nachvollziehbarer Täuschung und grober Fahrlässigkeit verläuft – und wann ein Verbraucher für den Schaden durch eine betrügerische Überweisung selbst einstehen muss.

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  • OLG Bamberg zu Dark Patterns im Digital Services Act

    OLG Bamberg zu Dark Patterns im Digital Services Act

    Mit Urteil vom 5. Februar 2025 (Az. 3 UKI 11/24 e) hat das Oberlandesgericht Bamberg eine prägnante Linie zur Bekämpfung sogenannter „Dark Patterns“ gezogen. Im Zentrum stand die Gestaltung einer Online-Bestellstrecke durch einen bekannten Ticketanbieter.

    Gegenstand des Verfahrens war die Art und Weise, wie die Plattform ihre Nutzer zu einer kostenpflichtigen Zusatzversicherung drängte – nicht durch Zwang, sondern durch manipulative Interface-Gestaltung. Die Entscheidung hebt sich hervor, weil sie das neue Instrumentarium des Digital Services Act (DSA) in einem konkreten Fall mit Leben füllt, ohne dabei die bereits etablierten Mechanismen des Lauterkeitsrechts aus dem Blick zu verlieren.

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  • Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Presseberichterstattung über Clankriminalität

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Presseberichterstattung über Clankriminalität

    Unwahre Tatsachenbehauptungen und ihre Grenzen: Das Landgericht (LG) Berlin II hat mit Urteil vom 20. Februar 2025 (Az. 27 O 74/24) eine zentrale Entscheidung zur Frage getroffen, unter welchen Voraussetzungen Medien über mutmaßliche Clanmitglieder berichten dürfen. Im Mittelpunkt stand die Abwägung zwischen Meinungs- und Pressefreiheit auf der einen Seite sowie dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht auf der anderen.

    Konkret ging es um die Frage, ob eine Zeitung behaupten darf, der Kläger sei ein Verwandter einer Person, die zuvor strafrechtlich angeklagt, aber freigesprochen worden war. Das Gericht entschied zugunsten des Klägers und stellte fest, dass es sich bei der veröffentlichten Aussage um eine unwahre Tatsachenbehauptung handelt, für die die Beklagte keine ausreichenden Beweise erbringen konnte. Damit bejahte das Gericht einen Unterlassungsanspruch des Klägers und untersagte der Zeitung, die fragliche Äußerung weiter zu verbreiten.

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  • Strafrechtliche Risiken für Lehrkräfte bei schulischen Veranstaltungen

    Strafrechtliche Risiken für Lehrkräfte bei schulischen Veranstaltungen

    Lehrkräfte tragen eine immense Verantwortung für die ihnen anvertrauten Schüler – nicht nur pädagogisch, sondern auch im Bereich der Aufsicht und Fürsorge. Doch was passiert, wenn bei einer schulischen Veranstaltung eine Tragödie geschieht? Zwei aktuelle Fälle verdeutlichen die strafrechtlichen Risiken für Lehrer:

    • Der Tod einer Schülerin mit Diabetes auf einer London-Fahrt, der zur Verurteilung von zwei Lehrerinnen wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen führte.
    • Der Tod eines siebenjährigen Kindes während des Schwimmunterrichts, nach dem sowohl die Lehrerin als auch die Referendarin wegen fahrlässiger Tötung verurteilt wurden.

    Diese Fälle werfen die Frage auf: Wann macht sich eine Lehrkraft strafbar, wenn etwas schiefgeht? Und wann ist ein Urteil möglicherweise überzogen?

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  • Verdeckte Werbung durch Influencer

    Verdeckte Werbung durch Influencer

    Eine Entscheidung zu den Grenzen der Werbekennzeichnungspflicht bei Influencern verdeutlicht die aktuelle Situation: Im Mittelpunkt des Falls beim Oberlandesgericht Hamburg (5 U 18/22) stand die Frage, ob eine Influencerin gegen eine vertragliche Unterlassungsverpflichtung verstoßen hat, indem sie Instagram-Posts nicht als Werbung gekennzeichnet hat.

    Das Urteil bekräftigt, dass Influencer sich an strenge Kennzeichnungsregeln halten müssen, insbesondere wenn sie zuvor eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben haben. Das Gericht entschied, dass selbst unbezahlte oder aus Gefälligkeit erstellte Posts als Werbung gelten können, wenn der kommerzielle Zweck nicht unmittelbar erkennbar ist. Zudem wurden die Anforderungen an die Wirksamkeit einer solchen Unterlassungserklärung sowie die Grenzen einer nachträglichen Anfechtung wegen Täuschung präzisiert.

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  • Sicherheitsvorschriften und Kündigungsschutz

    Sicherheitsvorschriften und Kündigungsschutz

    Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Niedersachsen (Az.: 4 Sa 531/23) vom 29. Juli 2024 verdeutlicht die strengen Anforderungen, die an Arbeitnehmer im Umgang mit sicherheitskritischen Arbeitsmitteln gestellt werden. Zugleich zeigt die Entscheidung die Grenzen des Kündigungsschutzes bei groben Pflichtverletzungen auf.

    Der Fall betraf einen Kranführer, der durch mehrfaches fahrlässiges Verhalten die Betriebssicherheit gefährdet und dabei Leib und Leben anderer Mitarbeiter gefährdet hatte. Die außerordentliche Kündigung wurde vom Gericht bestätigt, da die Sorgfaltspflichtverletzungen als gravierend eingestuft wurden und keine Aussicht auf eine Verhaltensänderung bestand.

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  • Cyberversicherung: OLG Schleswig verwirft Berufung

    Cyberversicherung: OLG Schleswig verwirft Berufung

    Das OLG Schleswig (Az.: 16 U 63/24) hat nunmehr am 09.01.2025 entschieden, dass eine Versicherungsnehmerin keinen Anspruch auf Leistungen aus einer Cyber-Versicherung hat, weil der Vertrag wegen arglistiger Täuschung wirksam angefochten wurde – die geführte Berufung gegen die Entscheidung des Landgerichts Kiel wurde damit verworfen. Der Streit drehte sich um die unrichtige Beantwortung von Fragen im Versicherungsantrag, die zu einer Nichtigkeit des Vertrages führten.

    Bemerkenswert ist, dass das OLG Schleswig schon im letzten Jahr in einem Hinweisbeschluss diese Entscheidung in Aussicht gestellt hatte – offenkundig ist aber wohl die Revision zum BGH geplant. Damit dürfte der durch spannende Fall zu einer ersten höchstgerichtlichen Entscheidung hinsichtlich der Angaben gegenüber einer Cyberversicherung führen!

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