Am 15. November 2025 veröffentlichte der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) einen umfassenden Bericht, der eine wichtige Weichenstellung für die Nutzung von Microsoft 365 (M365) in hessischen Behörden und Unternehmen markiert. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass die Cloud-Lösung unter bestimmten Voraussetzungen datenschutzkonform eingesetzt werden kann – eine Einschätzung, die auf monatelangen Verhandlungen mit Microsoft und einer kritischen Auseinandersetzung mit den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) basiert.
Besonders bemerkenswert ist, dass diese Bewertung sowohl für öffentliche Stellen als auch für nicht-öffentliche Verantwortliche, also Unternehmen und Organisationen der Privatwirtschaft, Gültigkeit besitzt. Allerdings zeigen sich in der praktischen Umsetzung und den rechtlichen Rahmenbedingungen Unterschiede, die eine differenzierte Betrachtung erfordern.
Anmerkung: Im Folgenden stelle ich meine Lesart des Berichts möglichst ohne tiefgehende eigene juristische Wertungen dar. Insgesamt bin ich sehr zurückhaltend bis skeptisch, inwieweit die aktuelle Stellungnahme für die Wirtschaft nutzbar zu machen ist, werde dies aber ggf. noch gesondert vertiefen. Hier soll erst einmal ein Überblick gegeben werden.
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