Die europäische Cybersicherheits-Agentur ENISA stellt jährlich den Threat Landscape Report (kurz: „ETL“) vor. Im Jahr 2021 warnt die ENISA davor, dass „Auftragshacker“ ´ die Entwicklung der Bedrohungslandschaft voran treiben. Hier sieht die ENISA einen Hauptgrund für den Anstieg derjenigen Cyberkriminalität, die durch Ransomware oder Cryptojacking Geld verdienen will.
(mehr …)Schlagwort: Ethereum
Ethereum (ETH): Ethereum (ETH) ist nach Bitcoin die zweitgrößte Kryptowährung nach Marktkapitalisierung und hat sich als führende Plattform für Smart Contracts und dezentrale Anwendungen (dApps) etabliert. Diese technische Innovation bringt nicht nur wirtschaftliche Vorteile, sondern auch zahlreiche juristische Herausforderungen mit sich. In diesem Beitrag werfen wir einen Blick auf die rechtlichen Aspekte von Ethereum und die Implikationen für Anwälte und deren Mandanten.
Was ist Ethereum?
Ethereum ist eine Blockchain-Plattform, die von Vitalik Buterin im Jahr 2015 entwickelt wurde. Im Gegensatz zu Bitcoin, das hauptsächlich als digitales Zahlungsmittel konzipiert ist, ermöglicht Ethereum die Erstellung und Ausführung von Smart Contracts – selbstausführende Verträge, bei denen die Vertragsbedingungen in Code geschrieben sind. Diese Smart Contracts bilden die Grundlage für eine Vielzahl von dApps, die in verschiedenen Bereichen wie Finanzen, Immobilien, Supply Chain und mehr eingesetzt werden.
Rechtliche Herausforderungen und Fragestellungen
- Rechtsstatus und Regulierung:
- Kryptowährungen als Vermögenswerte: Ethereum und andere Kryptowährungen werden in vielen Ländern als Vermögenswerte betrachtet, was steuerliche und regulatorische Implikationen hat. Die Einstufung kann variieren, was die Rechtsberatung komplex macht.
- Regulierung von ICOs: Initial Coin Offerings (ICOs), die oft über die Ethereum-Plattform durchgeführt werden, unterliegen in vielen Ländern strengen Regulierungen, da sie als Wertpapierangebote gelten können. Anwälte müssen ihre Mandanten über die gesetzlichen Anforderungen und möglichen Risiken aufklären.
- Smart Contracts:
- Rechtliche Durchsetzbarkeit: Obwohl Smart Contracts technisch durchsetzbar sind, bleibt die Frage offen, wie sie rechtlich interpretiert und durchgesetzt werden können. Die Einbindung von traditionellen Rechtsmechanismen in die Blockchain-Technologie ist ein heiß diskutiertes Thema.
- Vertragsrechtliche Fragen: Anwälte müssen sicherstellen, dass Smart Contracts alle erforderlichen rechtlichen Elemente enthalten und mit geltendem Vertragsrecht vereinbar sind. Dies schließt die Klarheit über die Vertragsparteien, das Angebot, die Annahme und die Gegenleistung ein.
- Datenschutz und Sicherheit:
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Die Einhaltung der DSGVO ist eine Herausforderung, da Transaktionen auf der Ethereum-Blockchain öffentlich sind und personenbezogene Daten involvieren können. Es bedarf sorgfältiger rechtlicher Überlegungen, wie Datenschutzbestimmungen in einer dezentralen Umgebung eingehalten werden können.
- Sicherheit von Smart Contracts: Sicherheitslücken in Smart Contracts können zu erheblichen finanziellen Verlusten führen. Die Haftungsfragen bei Sicherheitsvorfällen müssen klar geregelt sein, um sowohl Entwickler als auch Nutzer zu schützen.
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung: Anti-Geldwäsche (AML) und Know Your Customer (KYC) Anforderungen – Anwälte müssen ihre Mandanten über die Einhaltung von AML- und KYC-Vorschriften informieren, da Kryptowährungen oft in Verbindung mit Geldwäscheaktivitäten gebracht werden. Dies ist besonders relevant für Plattformen und Börsen, die mit Ethereum arbeiten.
Fazit
Ethereum bietet revolutionäre Möglichkeiten für die digitale Wirtschaft, bringt jedoch auch komplexe rechtliche Herausforderungen mit sich. Anwälte, die sich im Bereich Kryptowährungen und Blockchain-Technologie bewegen, müssen sich kontinuierlich über die rechtlichen Entwicklungen informieren und ihre Mandanten umfassend beraten. Die rasante Entwicklung der Technologie und die sich ständig ändernden regulatorischen Rahmenbedingungen machen diesen Bereich besonders dynamisch und anspruchsvoll.
Durch eine fundierte rechtliche Beratung können die Chancen von Ethereum optimal genutzt und die Risiken minimiert werden, sodass Mandanten sicher und effektiv im Bereich der Blockchain-Technologie agieren können.
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen
Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir nur noch ausgewählte Strafverteidigungen und sind nur per Mail erreichbar!
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Operation Dark HunTOR
Europol berichtet von der gerade durchgefühten Operation Dark HunTOR: Es handelt sich um eine europaweit, ja gar weltweit, koordinierte Aktion von Ermittlungsbehörden, die auf die Zerschlagung von „DarkMarket„, dem damals weltweit größten illegalen Marktplatz im Dark Web, Anfang des Jahres zurückgeht. Ich hatte schon gemutmaßt, dass so etwas geschehen würde.
(mehr …)Digitale Beweismittel

Bei uns im Blog finden Sie eine Vielzahl von Beiträgen zu digitalen Beweismitteln, Rechtsanwalt Jens Ferner ist auf das Thema spezialisiert:
- Zugriffe der Polizei: WhatsApp-Nachrichten, Mails, TOR-Netzwerk, File-Carving, Predictive Policing und Kryptowährungen
- Zugriff auf Smartphones: Warum sind PINs gefährlich, wie arbeiten Ermittler und biometrische Merkmale dürfen erzwungen werden
- Digitale Beweismittel im deutschen Strafprozess
- Strafbarkeit wenn man sein Passwort nicht verrät?
- Foto von Fingerabdruck führt zu Encrochat-Nutzer
- Beiträge zu Encrochat
- Blackbox im PKW
- IT-Forensik: Welche Software nutzen Ermittler?
- Nachweis von Software-Urheberrechtsverletzung
- Wann ist eine Mail zugegangen?
- SIRIUS Report: Statistiken zur Verwendung digitaler Beweismittel in der EU
- EGMR zu digitalen Beweismitteln
- EUGH: Beweisverwertungsverbot bei mangelnder Verteidigung
- e-Evidence-Verordnung: Grenzüberschreitender Zugriff auf digitale Beweise in der EU ab 2026

ANOM war ein Fake: Schlag gegen organisierte Kriminalität
ANOM wird alles ändern im Cybercrime, denn das, was heute geschehen ist, war ein weltweiter herber Schlag gegen das organisierte Verbrechen: Mit ANOM wurde eine weitere zentrale Plattform für verschlüsselte Kommunikation von den Behörden ausgehoben. Und das Schlimme für die kriminellen Strukturen ist dabei, dass man auf eine Plattform hereingefallen ist, die von den Behörden (dem FBI) auch noch selber betrieben wurde.
Hinweis: Zum Thema Kryptomessaging und Beweisverwertungsverbot findet sich von RA JF in der Literatur eine Darstellung bei §174 TKG Rn. 4, 35 im BeckOK-StPO (Beweisverwertungsverbot und EUGH-Rechtsprechung) sowie in jurisPR-StrafR 11/2023 Anm. 4 (LG Darmstadt)!
Beachten Sie auch die zahlreichen Beiträge in unserem Blog zum Schlagwort „Kryptomessenger“!Zum Hintergrund: Nach der Abschaltung von Sky ECC im März 2021 suchten laut EUROPOL viele Netzwerke der organisierten Kriminalität nach einem schnellen verschlüsselten Ersatz für eine Kommunikationsplattform, die es ihnen ermöglichen würde, sich der Entdeckung durch die Strafverfolgungsbehörden zu entziehen. Laut EUROPOL ging mal auf diesen Aspekt ganz bewusst ein, als man die „Operation Trojan Shield“ ins Leben rief. Die Idee war, dass ein Teil der kriminellen Sky ECC-Kundenbasis „auf die vom FBI verwaltete Plattform Anom migriert wurde“, wie sich EUROPOL ausdrückt. Oder mal ganz platt: Das FBI hat eine Plattform vermarktet, auf der man angeblich geschützt, verschlüsselt kommunizieren konnte und hörte die ganze Zeit mit. Das beste dabei: Die Kriminellen haben auch noch Gebühren dafür bezahlt.
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Verdacht auf Cannabis-Plantage führt zu Bitcoin-Mining-Farm
Die englische Polizei berichtet, wie eine „Bitcoin-Mining-Farm“ bei einer Razzia in einer Industrieanlage entdeckt wurde. Hintergrund war dabei die Vollstreckung eines Durchsuchungsbeschlusses hinsichtlich einer vermuteten Cannabis-Farm. Dann aber fand man eine „Kryptowährungsmine“, die Strom im Wert von Tausenden englischen Pfund aus dem Stromnetz entzogen hat.
(mehr …)Bitcoin: Steuerliche Behandlung von Kryptowährungen
Das Finanzgericht Nürnberg (3 V 1239/19) konnte sich zumindest kurz mit der Frage der steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen auseinandersetzen, was bisher noch nicht Gegenstand der höchstrichterlichen Rechtsprechung war. Dabei betont das Gericht zwar, dass die bestehenden steuerlichen Vorschriften ausreichend sein dürften um die Besteuerung von „Geschäftsvorfällen mit einer Kryptowährung“ zu beurteilen. Gleichwohl bleibt man hier skeptisch.
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Dashcams: Zu Zulässigkeit und Beweisverwertungsverbot bei Dashcam-Aufnahmen
Dashcam-Kameras erlaubt: Die Frage taucht immer häufiger auf: Sind eingebaute Kameras und damit erzeugte Aufnahmen in PKWs – so genannte Dashcams – zulässig? Oder darf man das vielleicht gar nicht? Erste Datenschützer haben schnell verkünden lassen, dass derartige Technik datenschutzrechtlich unzulässig ist. Nun mag man in der Tat fragen, wie sinnvoll oder auch anspruchsvoll es ist, wenn zunehmend durch solche Aufnahmen das „Hilfsheriff-Tum“ wieder Einzug hält. Andererseits wird es Situationen geben, in denen man schlicht dankbar ist, wenn solche Aufnahmen vorliegen (etwa bei einem streitigen Unfallhergang oder wenn man schlicht genötigt wird im Strassenverkehr).
Dazu bei uns:
- Grundsätzliches zur rechtlichen Lage bei Dashcams
- Videoüberwachung – Was ist erlaubt
- Rechtsprechungsübersicht zur Videoüberwachung
Im Folgenden einige rechtliche Überlegungen zur Zulässigkeit derartiger Dashcams.
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