Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir nur noch ausgewählte Strafverteidigungen und sind nur per Mail erreichbar!

Schlagwort: Cyberwar

Cyber-Kriegsführung ist ein Begriff, der in der modernen digitalen Welt immer mehr an Bedeutung gewinnt und Rechtsanwalt Jens Ferner beschäftigt sich wissenschaftlich mit dem Thema Cyberwar: Er beschreibt den Einsatz von Computertechnologie und dem Internet, um Staaten, Organisationen oder Individuen durch digitale Angriffe zu schädigen oder zu destabilisieren. Anders als traditionelle Kriegsführung, bei der physische Waffen und direkte Gewalt eingesetzt werden, erfolgt Cyberwar meist verdeckt und im verborgenen Raum des Cyberspace.

In der Ära der Informationstechnologie, wo fast alle Aspekte unseres Lebens von Computernetzwerken abhängen, kann ein gut durchgeführter Cyberangriff verheerende Folgen haben. Von der Unterbrechung kritischer Infrastrukturen wie Stromnetzen und Kommunikationssystemen bis hin zum Diebstahl sensibler Daten und der Beeinflussung politischer Prozesse – die Bandbreite potenzieller Schäden ist enorm. Cyberwar ist nicht nur wegen seiner Auswirkungen, sondern auch wegen seiner Komplexität und der Schwierigkeit der Zurechenbarkeit von Angriffen ein heiß diskutiertes Thema. Es stellt eine Herausforderung für das internationale Recht dar, da herkömmliche Kriegsregeln oft schwer anwendbar sind. Staaten und Organisationen investieren zunehmend in Cyberverteidigung, um sich gegen solche Bedrohungen zu schützen und gleichzeitig ethische und rechtliche Standards für die digitale Kriegsführung zu entwickeln.

Beachten Sie dazu meinen juristischen Fachaufsatz: „Cyberwar, Hackbacks und Desinformation – Juristische und technische Implikationen unklarer Begriffe (Ferner, AnwZert ITR 3/2025 Anm. 2)“

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir nur noch ausgewählte Strafverteidigungen und sind nur per Mail erreichbar!

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • „Cyberwar“: Pro Bono Verteidigung von Anonymous-Aktivisten

    Der Krieg an den äußeren Grenzen Europas führte schon früh zu Cyberaktivitäten, inzwischen darf man wohl auch von einem offenen Cyberwar sprechen, in den sich das Anonymous-Kollektiv eingeschaltet hat. Dabei hat das Kollektiv sich eindeutig pro Ukraine postiert.

    Fernab der Motive muss gleichwohl erkannt werden, dass hier die Begehung von Straftaten im Raum steht. Die letzten Jahre haben dabei gezeigt, dass insbesondere idealisierte, junge Menschen in das Fadenkreuz von Ermittlern geraten können.

    Anonymous Kollektiv: Rechtsanwalt pro Bono für Anonymous Aktivisten. Rechtsanwalt + IT-Strafverteidiger Ferner verteidigt Ukraine-Anonymous-Aktivisten pro Bono

    Mit meiner Cybercrime-Spezialisierung sehe ich mich in der sozialen Pflicht, nicht alleine zu lassen und möchte auf diesem Weg auch Position beziehen: Wer sich als Anonymous-Aktivist im Ukraine-Krieg für unsere Werte einsetzt, wird von mir pro bono verteidigt!

    Um die Aktivisten an dieser Stelle nicht alleine zu lassen, habe ich entschieden, sämtlichen Anonymous-Aktivisten, die sich im Zuge Ihres aktivistischen Einsatzes für die Ukraine und europäische Werte von Freiheit und Demokratie in den nächsten Monaten mit einem Strafverfahren in Deutschland konfrontiert sehen, pro bono, also ohne Berechnung von Honorar, als Strafverteidiger beizustehen (wenn keine Pflichtverteidigung im Raum steht; im Rahmen unserer Ressourcen natürlich). .

    Aber, ganz unmissverständlich: Dies gilt ausschließlich für Ermittlungsverfahren, die im konkreten Zusammenhang mit einer Tätigkeit in diesem Rahmen stehen. Wir stehen mit unserer Kanzlei für klare Werte, so insbesondere Toleranz, Freiheit und den Kampf gegen Diskriminierung. Wer es anders sieht, hetzen möchte, Fake-News verbreitet oder ein Problem mit Flüchtlingen hat, ist bei uns falsch.

    Kontakt: Es wurde zusätzlich zu den bestehenden Kontaktmöglichkeiten eine Mailadresse eingerichtet unter Aktivist0815@protonmail.com!


    Cyber-Straftaten von Aktivisten

    Es ist unmöglich, keine Straftat zu begehen, indem man Webseiten verändert, Daten ausspioniert oder erlangte Daten öffentlich zugänglich macht. Die eigenen Motive sind dabei für unser Rechtssystem erst einmal ebenso belanglos wie die Tatsache, dass grenzüberschreitend agiert wird. Wer sich von Deutschland aus, über deutsche Server oder als deutscher Bundesbürger an Cyber-Aktivitäten mit Veränderung oder Erlangung von Daten betätigt, wird immer in einem strafrechtlich relevanten Bereich unterwegs sein.

    Dabei zeigen die letzten Jahre, dass die einfachsten Aktivitäten zu Tätigkeiten der Behörden führen können, etwa wenn kriminelle Handlungen über seinen selbst betriebenen TOR-Exit-Node (durch Dritte!) stattfinden. Selbst wenn man hinterher rechtlich vieles geklärt bekommt, sorgt es doch für massiven Unfrieden, wenn eine Polizeieinheit etwa das Elternhaus auf Links kramt. Oder Ehefrau und Kinder aus den Betten geklingelt werden – gleich in welcher Lebenssituation man steckt, schön ist es nicht. Und man sollte es nicht unterschätzen, gleich wie ehrbar man (vermeintlich) handelt.

    Europäische Werte

    Es geht um nicht weniger als Europa, in Werten und Überzeugung, davon sind wir überzeugt. Menschliches Leid wird die nächsten Wochen oder gar Monate bestimmen. Jeder ist aufgerufen, sich auf seine Art und im Rahmen seiner Möglichkeiten zu beteiligen.

  • Cybersicherheit in kleinen Unternehmen

    Cybersicherheit in kleinen Unternehmen

    Cybersicherheit ist längst im Fokus der Unternehmen: Zu lange wurde die IT-Sicherheit im Kontext der Digitalisierung, sei es aus Kostengründen, sei es aus Unwissenheit, vernachlässigt. Während nun größere Unternehmen „aufrüsten“, in Infrastruktur und Schulung investieren, scheuen kleine und kleinste Unternehmen die Kosten. Es entsteht eine gefährliche Schieflage und fernab der juristischen Debatte möchte ich hier einen Einblick geben in – aus hiesiger Sicht sehr einfache – Maßnahmen zum Schutz des eigenen Betriebes.

    Unsere Kanzlei hat dabei vorgesorgt, wir sollten zeitweilig bei einem längeren Stromausfall für Sie nahtlos weiter tätig sein können (siehe unten). Wir haben zudem inzwischen einen Notsorgeplan, um unsere Erreichbarkeit sicher zu stellen, wenn elektronische Kommunikationsmittel nicht verfügbar sind.

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  • Sky ECC Ermittlungsverfahren

    Sky ECC Ermittlungsverfahren

    Ermittlungsverfahren wegen Sky ECC-Daten: Bereits im März 2021 hatte ich berichtet, dass nach Encrochat auch Sky ECC Gegenstand von Ermittlungen wurde, wobei man wohl Daten in erheblichem Umfang auf Seiten der Ermittler vorgefunden hat. Nun, im November 2021, mehren sich Presseberichte, denen zufolge die Justiz von einer grösserem Arbeitsaufwand an Verfahren als bei Encrochat ausgeht. Hintergrund soll eine Umfrage unter Richtern sein. So ganz schlau wird man daraus aber nicht.

    Hinweis: Zum Thema Kryptomessaging und Beweisverwertungsverbot findet sich von RA JF in der Literatur eine Darstellung bei §174 TKG Rn. 4, 35 im BeckOK-StPO (Beweisverwertungsverbot und EUGH-Rechtsprechung) sowie in jurisPR-StrafR 11/2023 Anm. 4 (LG Darmstadt)!
    Beachten Sie auch die zahlreichen Beiträge in unserem Blog zum Schlagwort „Kryptomessenger“!

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  • Bester Strafverteidiger in Aachen gesucht?

    Bester Strafverteidiger in Aachen gesucht?

    Sie suchen den „besten Strafverteidiger in Aachen”? Wir von der Anwaltskanzlei Ferner in Alsdorf sind spezialisierte Strafverteidiger im Raum Aachen. Hintergrund für diesen Artikel ist, dass auch wir feststellen, dass Menschen bei Google nach „Bester Strafverteidiger Aachen” oder „Wer ist der beste Strafverteidiger” suchen. Aus der Sicht eines erfahrenen Fachanwalts für Strafrecht ist diese Frage abstrus, aber es ist auch nachvollziehbar, dass man „den Besten“ im Strafrecht sucht, wenn es um die eigene Freiheit geht.

    Mit diesem Beitrag möchten wir als Strafverteidiger einige Hinweise aus ganz persönlicher Sicht für die eigene Suche nach einem Strafverteidiger geben. Dabei lassen wir unsere Erfahrungen aus hunderten – und nicht immer friedlichen – Strafverteidigungen einfließen. Vorab sei gesagt: Wir glauben, dass Mandant und Strafverteidiger zueinanderpassen müssen, was nicht immer der Fall ist. Und dass die meisten Kriterien, die Menschen heute anwenden, nur Probleme bereiten.

    Statt leerer Versprechen und Schlagworte wie „Starverteidiger“ erhalten Sie bei uns eine ehrliche Einschätzung, eine klare Verteidigungsstrategie und einen Verteidiger, der sich Zeit nimmt – damit Sie realistisch wissen, was im Strafverfahren auf Sie zukommt. Der Beitrag wurde im Januar 2026 aktualisiert.

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  • Restriktive Maßnahmen der EU gegen Cyberangriffe

    Bereits im Mai 2019 hat die EU mit zwei Maßnahmen auf die Gefahr von Cyberangriffen von außen reagiert, die bisher nicht wirklich öffentliche Aufmerksamkeit hatten.

    Update: Am 30. Juli 2020 wurden erstmals in diesem Zusammenhang Maßnahmen gegen hacker ergriffen

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  • Cybercrime in NRW: Ermittler rüsten auf

    Cybercrime in NRW: Ermittler rüsten auf

    Manchmal ist es die Wortwahl, die zeigt, woher der Wind weht: Wenn etwa in einer Pressemitteilung des Justizministeriums NRW von einer „Gefechtslage Cybercrime“ gesprochen wird, dann wird deutlich, dass die Politik sich im Kampf, wenn nicht gar im Krieg, sieht wenn es um das IT-Strafrecht geht. Und tatsächlich wird zumindest auf Seiten der Ermittler aufgerüstet, wie der Pressemitteilung zu entnehmen ist:

    Die ZAC NRW ist zum Mai 2018 erheblich personell verstärkt und vollständig neu organisiert worden. Bald werden 21 spezialisierte Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in sechs thematisch differenzierten Dezernaten Cybercrime Verfahren bearbeiten. Unterstützt werden die Juristen durch ein Team aus Wirtschaftswissenschaftlern, Rechtspflegern und Justizbeschäftigten. 2017 wurden rund 270 neue Verfahrenskomplexe eingeleitet. Seit Januar 2018 sind es bis heute 563 neue Verfahrenskomplexe.

    Diese Zahlen machen deutlich, dass die Angebote von Waffen, Rauschgift, Sprengstoff, Falschgeld und Kinderpornografie, aber auch kriminelle Dienstleistungen („Cybercrime-as-a-Service“) im Darknet weiter wachsen. Dem will Nordrhein-Westfalen entsprechend begegnen.

    Tatsächlich entwickelt sich seit längerem die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) immer weiter, Ermittlungsverfahren können zielgerichtet und effektiv von Fachleuten im Bereich Cybercrime geführt werden – während die Strafgerichte weder spezialisiert sind noch spezialisierte Kammern bereit halten.