Der kurze Hinweis: Laut aktuellem Fahrplan ist bis Mai 2011 Google auch in der Stadt Aachen unterwegs um Aufnahmen für sein Streetview-Projekt vorzunehmen, ebenso in den Kreisen Düren, Heinsberg und Euskirchen. Unsere Region sollte damit bis Ende Mai erfasst sein, wobei noch offen ist, was davon und wann überhaupt online gezeigt werden wird. Wer widersprechen möchte, findet hier unsere Vorlagen dazu, wer das nicht möchte, kann beruhigt nichts tun. Dabei muss jedem, der widerspricht, klar sein, dass das quasi „für immer“ sein soll: Google möchte auch bei eventuellen späteren Aufnahmen ein Haus nicht mehr aufnehmen, dessen Aufnahme/Wiedergabe vormals widersprochen wurde.
Wenn Sie sich für das Thema interessieren, beachten Sie bitte auch die anderen Anbieter – so fotografiert auch Microsoft Bing zunehmend in Deutschland. Dazu gibt es auch eine aktuelle Pressemitteilung des Landesdatenschutzbeauftragten in Baden-Württemberg, hier zu finden.
Hochspezialisierter Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht: Rechtsanwalt Jens Ferner verteidigt Mandanten in komplexen Strafverfahren mit Spezialisierungen im Cybercrime und Wirtschaftsstrafrecht und berät im IT-Recht zu Softwarerecht samt KI, IT-Vertragsrecht und Cybersicherheit – mit der besonderen Stärke, juristische und technische Expertise als Softwareentwickler zu verbinden.
Als Lehrbeauftragter an der FH Aachen (Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance) doziert er zu KI-Kompetenz und strategischem Denken und publiziert regelmäßig in straf- und IT-rechtlichen Fachaufsätzen sowie in der Kommentierung im BeckOK StPO (IT-Strafprozessrecht, digitale Beweismittel). Überdies beschäftigt er sich mit den rechtsstaatlichen Grundlagen moderner Arbeit und moderner Technologie – insbesondere mit der Frage, wie Bewusstsein, Verantwortung und Cybersecurity-Awareness im KI-geprägten Alltag Freiheitsräume und europäische Rechtsprinzipien sichern.