Arbeitszeitbetrug: Kein zwingender Kündigungsgrund!

Das LAG Berlin-Brandenburg (15 Sa 407/12) hat verdeutlicht, dass es immer „drauf an kommt“: Ein für sich alleine ist nicht immer zwingend ein (verhaltensbedingter) Kündigungsgrund. In diesem Fall war es so, dass nicht zu vergütende Überstunden arbeitsvertraglich vereinbart waren, 10 Stunden pro Monat. Da der sich mit 6,X Überstunden noch in diesem Bereich befand, erkannte das Gericht keinen entstandenen Schaden, somit keinen Kündigungsgrund.

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Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften. Dabei bin ich fortgebildet in Krisenkommunikation und Compliance.

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