Die Frankfurter Rundschau hat recherchiert, dass bundesweit auf Grund des EGMR-Urteils (Erklärungen dazu hier) bisher 14 Personen aus der Sicherungsverwahrung entlassen wurden, es sollen mindestens weitere 80 betroffen sein. Dabei zeigt sich in der Gesamtsituation keine Besserung: Viele Oberlandesgerichte verlangen vom Gesetzgeber eine Klärung, der Gesetzgeber dagegen meint, nach dem EGMR-Urteil „keinen Spielraum mehr zu haben“. (So Leutheusser-Schnarrenberger in Welt-Online zitiert). Auch beim Landgericht Aachen hat sich in einem von uns zur Zeit bearbeiteten Fall eben diese Argumentation kürzlich gezeigt.
Zum Thema:
- Bedeutung der Beweisaufnahme im Lichte rechtlichen Gehörs - 25. April 2024
- Schadenersatzanspruch nach Hinweisgeberschutzgesetz: Wann ist der Arbeitnehmer auch Hinweisgeber? - 24. April 2024
- Whatsapp-Verwertungsverbot im Kündigungsschutzprozess - 24. April 2024