Sicherungsverwahrung: 14 Straftäter wegen EGMR-Urteil bisher „frei“

Die Frankfurter Rundschau hat recherchiert, dass bundesweit auf Grund des EGMR-Urteils (Erklärungen dazu hier) bisher 14 Personen aus der Sicherungsverwahrung entlassen wurden, es sollen mindestens weitere 80 betroffen sein. Dabei zeigt sich in der Gesamtsituation keine Besserung: Viele Oberlandesgerichte verlangen vom Gesetzgeber eine Klärung, der Gesetzgeber dagegen meint, nach dem EGMR-Urteil „keinen Spielraum mehr zu haben“. (So Leutheusser-Schnarrenberger in Welt-Online zitiert). Auch beim Landgericht Aachen hat sich in einem von uns zur Zeit bearbeiteten Fall eben diese Argumentation kürzlich gezeigt.

Zum Thema:

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.