Mahnspesen nur in Höhe der Sachkosten erstattungsfähig

Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Inkasso: Ein Anspruch auf Mahngebühren für per E-Mail versandte Mahnungen besteht grundsätzlich nicht. Dies gilt auch bei einem pauschalierten Mahnspesenersatzanspruch in den AGB des Gläubigers. Das hat jetzt das Amtsgericht Stuttgart (3 C 22/21) entschieden.

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Das AG bezieht sich auf die Rechtsprechung des BGH: Ersatzfähig und durch AGB pauschalierbar ist danach grundsätzlich nur derjenige Verzugsschaden, der nicht im – grundsätzlich nicht zu erstattenden – Zeit- und Arbeitsaufwand des Geschädigten liegt.

Rechtsanwalt Jens Ferner