Das Landgericht Bochum (13 O 69/13) hat sich am 19.06.2013 zur Erfüllung von Informationspflichten (hier: Preisangabenverordnung) mittels „mouseover-Effekt“ geäußert:
Die Verfügungsbeklagte habe gegen § 2 Abs. 1 Preisangabenverordnung verstoßen und damit gleichzeitig wettbewerbswidrig i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG gehandelt. In der Angebotsübersicht fehle in unmittelbarer Nähe des Endpreises die Angabe zum vollständigen Grundpreis. Bereits bei der Präsentation von Warenangeboten im Rahmen der Angebotsübersicht müsse der Grundpreis genannt werden. Im vorliegenden Fall sei der vollständige Grundpreis jedoch lediglich über den sogenannten Mouse-Over-Effekt erkennbar, wenn der Verbraucher den Mouse-Cursor über den betreffenden Bestandteil des Angebots unterhalb der Galerieansicht bewege.
Dies ist inhaltlich durchaus nachvollziehbar, entsprechende Entscheidungen werden grundsätzlich zu erwarten sein: Der mouseover-Effekt ist etwa auf mobilen Endgeräten faktisch nicht zu sehen, damit kann man bestehende Informationspflichten hiermit nur zweifelhaft erfüllen.
Hinweis: Ich habe diese ältere Entscheidung wegen der „mouseover-Problematik“ aufgenommen. Bezüglich der Preisangabenverordnung beachten Sie bitte, dass hier die Anwendbarkeit insgesamt erst einmal zu diskutieren wäre, dazu hier bei uns.
Aufgewachsen zwischen Strafakten und Quellcode ist Rechtsanwalt Jens Ferner Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht. Er verteidigt Mandanten in komplexen und sensiblen Strafverfahren, insbesondere an der Schnittstelle von Digitalisierung und Strafrecht mit klaren Spezialisierungen im Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht, Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht. Im IT-Recht berät er mit Spezialisierung auf Softwarerecht samt KI, IT-Vertragsrecht, IT-Arbeitsrecht und Cybersicherheit, regelmäßig unter Einbeziehung urheberrechtlicher Fragestellungen. Seine besondere Stärke liegt in der Verbindung juristischer und technischer Expertise als praktizierender Softwareentwickler.
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter sowohl für Wirtschaftsstrafrecht als auch IT-Compliance und doziet speziell zu KI-Kompetenz und strategischem Denken an der FH Aachen; er ist fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert regelmäßig in Fachaufsätzen zu straf- und IT-rechtlichen Themen sowie im Rahmen strafprozessualer Kommentierung in Ferner/BeckOK StPO (zum IT-Strafprozessrecht und digitalen Beweismitteln).