Kein Nintendo DS im “Knast”

Immer wieder wird darüber gestritten, was Inhaftierte in einer JVA an “Ausstattung” haben dürfen. Schon fast Legendär war 2004 die Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. (3 Ws 1384/02), dass eine “Playstation 2” die Sicherheit und Ordnung der JVA gefährden würde. Wer das kennt, der ist sicherlich nicht darüber überrascht, was das OLG Celle zu einem “Nintendo DS” zu sagen hat.

Das OLG Celle (1 Ws 488/10) bestätigt die Entscheidung einer JVA, dass einem Inhaftierten der Wunsch nach einem Nintendo DS Lite zu versagen ist. Die Begründung ist recht einfach: Diese Konsole bietet die Möglichkeit (ggfs. über Zusatzprogramme) drahtlos zu kommunizieren (etwa mit Chats). Man sieht letztlich sogar die Gefahr einer “Audio-Verbindung” zu einem anderen Nutzer. Insofern war die Entscheidug der Versagung rechtmäßig.

Den Laien mag es überraschen, letztlich aber ist die Problematik keine neue – ebenso wie die Tatsache, dass letztlich der Versuch, die (unkontrollierte) Kommunikation mit der Außenwelt zu unterbinden, bis heute im Versuchsstadium steckt.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

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