Die Massenhafte Bearbeitung von Rechtstreitigkeiten führt mehr oder minder unweigerlich zur Verwendung von Textbausteinen. Was gerne negativ ausgelegt wird, ist tatsächlich eher zu begrüßen: Die Verwendung vorgefertigter Textbausteine in gleich gelagerten Fällen beschleunigt das Vorgehen (also den Prozess), kann Kosten senken und schont Ressourcen. Aber: Es verbleibt dennoch immer wieder ein fader Beigeschmack. Etwa wenn ich in einer Entscheidung des AG München (161 C 16632/10) das hier lese:
Der Beklagte schuldet 400€ Schadensersatz. Durch das Angebot zum Herunterladen der 2 streitgegenständlichen Musikalben […] Der angesetzte Betrag von 400€ für das streitgegenständliche Filmwerk […]
In der Tat ging es um ein Filmwerk, im vorherigen Absatz schreibt das Amtsgericht aber überraschend etwas von 2 Musikalben, wobei der Schadensersatz von 400 Euro für 2 vollständige Alben zu überraschen vermag. Letztlich hat man aber wohl beim Anpassen der üblichen Textbausteine schlicht vergessen, das im Streit stehende „Objekt“ überall richtig auszutauschen? Dass ausgerechnet zwischen der Benennung von Musikalben und später Filmwerk das Amtsgericht auch noch auf seine Spezialisierung hinweisen muss, lässt diesen Fehler ein wenig grotesk erscheinen.
Hochspezialisierter Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht: Rechtsanwalt Jens Ferner verteidigt Mandanten in komplexen Strafverfahren mit Spezialisierungen im Cybercrime und Wirtschaftsstrafrecht und berät im IT-Recht zu Softwarerecht samt KI, IT-Vertragsrecht und Cybersicherheit – mit der besonderen Stärke, juristische und technische Expertise als Softwareentwickler zu verbinden.
Als Lehrbeauftragter an der FH Aachen (Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance) doziert er zu KI-Kompetenz und strategischem Denken und publiziert regelmäßig in straf- und IT-rechtlichen Fachaufsätzen sowie in der Kommentierung im BeckOK StPO (IT-Strafprozessrecht, digitale Beweismittel). Überdies beschäftigt er sich mit den rechtsstaatlichen Grundlagen moderner Arbeit und moderner Technologie – insbesondere mit der Frage, wie Bewusstsein, Verantwortung und Cybersecurity-Awareness im KI-geprägten Alltag Freiheitsräume und europäische Rechtsprinzipien sichern.