Filesharing-Klage: Spezialisierung des AG München dank Textbausteine?

Die Massenhafte Bearbeitung von Rechtstreitigkeiten führt mehr oder minder unweigerlich zur Verwendung von Textbausteinen. Was gerne negativ ausgelegt wird, ist tatsächlich eher zu begrüßen: Die Verwendung vorgefertigter Textbausteine in gleich gelagerten Fällen beschleunigt das Vorgehen (also den Prozess), kann Kosten senken und schont Ressourcen. Aber: Es verbleibt dennoch immer wieder ein fader Beigeschmack. Etwa wenn ich in einer Entscheidung des AG München (161 C 16632/10) das hier lese:

Der Beklagte schuldet 400€ Schadensersatz. Durch das Angebot zum Herunterladen der 2 streitgegenständlichen Musikalben […] Der angesetzte Betrag von 400€ für das streitgegenständliche Filmwerk […]

In der Tat ging es um ein Filmwerk, im vorherigen Absatz schreibt das Amtsgericht aber überraschend etwas von 2 Musikalben, wobei der Schadensersatz von 400 Euro für 2 vollständige Alben zu überraschen vermag. Letztlich hat man aber wohl beim Anpassen der üblichen Textbausteine schlicht vergessen, das im Streit stehende „Objekt“ überall richtig auszutauschen? Dass ausgerechnet zwischen der Benennung von Musikalben und später Filmwerk das Amtsgericht auch noch auf seine Spezialisierung hinweisen muss, lässt diesen Fehler ein wenig grotesk erscheinen.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.