Das Amtsgericht Hamburg (36a C 40/14) hat entschieden, dass eine Störerhaftung sich nicht zwingend daraus ergibt, dass das voreingestellte WLAN-Passwort beibehalten wird. Insoweit führt das Amtsgericht aus, dass dies bei Routern, wo voreingestellte WLAN-Passwörter individuell vergeben sind und nicht doppelt genutzt werden, keine Argumentation für eine Störerhaftung sein kann. Derart individuelle Passwörter
Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.
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