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Schlagwort: EVB-IT

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

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Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Eigene Plattformen rechtssicher betreiben … (?)

    Eigene Plattformen rechtssicher betreiben … (?)

    Ein Forschungsinstitut entwickelt eine Plattform, auf der Wissenschaftler Papiere austauschen, Daten gemeinsam auswerten oder Software erproben können. Zunächst läuft das Projekt im Kollegenkreis. Dann kommen externe Hochschulen hinzu, später Unternehmen. Spätestens jetzt trägt das Institut Verantwortung für Inhalte, Daten, Verfügbarkeit und Sicherheit eines Dienstes, dessen rechtliche Konstruktion oft noch aus einer Datenschutzerklärung und einigen technischen Nutzungsregeln besteht.

    Doch das reicht nicht: Wer eine digitale Plattform betreibt, stellt keine neutrale Infrastruktur bereit. Er organisiert fremde Kommunikation, verarbeitet Daten, entscheidet über Zugänge, moderiert Inhalte und verspricht eine technische Leistung. Wird die Lösung für Dritte geöffnet oder als Produkt angeboten, kommen Vertragsrecht, Plattformregulierung und Produkthaftung hinzu. Gerade wissenschaftliche Einrichtungen unterschätzen diesen Rollenwechsel, weil das Projekt aus Forschung, Lehre oder Technologietransfer entstanden ist. Das Recht interessiert sich für diese Entstehungsgeschichte nur begrenzt.

    Ich berate seit Jahren solche Projekte mit dem Ziel, eigene Plattformen zu schaffen, speziell von Universitäten betrieben. Vor der Öffnung einer Plattform für externe Nutzer sollten Betreiberrolle, Diensteeinordnung, Datenflüsse, Rechtekette, Moderationsverfahren, Sicherheitskonzept und Vertragsstruktur gemeinsam geprüft werden. Bei bereits laufenden Angeboten empfiehlt sich eine Bestandsaufnahme, bevor neue Partner, Funktionen oder Vertriebsmodelle hinzukommen.

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  • EVB-IT: Open Source wird zum Standard

    EVB-IT: Open Source wird zum Standard

    Was die modernisierten EVB-IT für die öffentliche Beschaffung mit Open Source bedeuten

    Ende März 2026 hat der Bund die wichtigsten Vertragsvorlagen für IT-Beschaffung grundlegend überarbeitet. Wer Software an die öffentliche Hand liefert – oder als Behörde beschafft – sollte die neuen Spielregeln kennen. Sie verschieben nicht nur Detailklauseln, sondern eine grundsätzliche Logik … wofür es auch an der Zeit war.

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  • EVB-IT Cloud: Standardisierung für die Beschaffung von Cloud-Leistungen

    EVB-IT Cloud: Standardisierung für die Beschaffung von Cloud-Leistungen

    Digitalisierung strebt weiterhin in die Cloud – auch wenn erste Neuorientierungen sichtbar sind: Unternehmen und öffentliche Institutionen streben weiterhin danach, IT-Infrastrukturen in die Cloud zu verlagern. Während in der Privatwirtschaft oft individuelle Vertragsverhandlungen mit Cloud-Anbietern geführt werden, setzt der öffentliche Sektor auf Standardisierung. Die EVB-IT Cloud sind ein Versuch, einheitliche Rahmenbedingungen für die Vergabe und Nutzung von Cloud-Diensten zu schaffen – doch diese Standardisierung bringt nicht nur Vorteile, sondern auch erhebliche juristische Herausforderungen mit sich.

    Während die öffentliche Hand mit den EVB-IT Cloud eine vergabe- und vertragsrechtlich konforme Grundlage für die Beschaffung von Cloud-Diensten schaffen möchte, müssen sich Unternehmen – sowohl als Anbieter als auch als Nutzer – auf teils rigide Regelungen einlassen, die nicht immer marktüblichen Standards entsprechen. Es stellt sich daher die Frage: Sind die EVB-IT Cloud ein Fortschritt oder eine Hürde für die Digitalisierung?

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  • EVB-IT Systemlieferung: Standardisierte Verträge für komplexe IT-Beschaffungen

    EVB-IT Systemlieferung: Standardisierte Verträge für komplexe IT-Beschaffungen

    Die Beschaffung von IT-Systemen ist für Unternehmen und öffentliche Auftraggeber gleichermaßen eine Herausforderung. Wer moderne IT-Infrastrukturen einführen will, muss nicht nur Hardware und Software beschaffen, sondern auch deren reibungslose Integration sicherstellen. Doch wie lassen sich solche komplexen Beschaffungsvorgänge rechtssicher und wirtschaftlich abwickeln?

    Für die öffentliche Hand bietet sich ein standardisierter Weg: die EVB-IT Systemlieferung. Diese Vertragsbedingungen wurden entwickelt, um die Beschaffung von IT-Systemen effizienter und rechtlich eindeutiger zu gestalten. Dabei verbinden sie elementare Kaufverträge mit ergänzenden Dienstleistungen – ein rechtlich und wirtschaftlich anspruchsvolles Konstrukt, das für Anbieter von IT-Lösungen besondere Risiken, aber auch Chancen birgt.

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  • EVB-IT

    EVB-IT

    Rechtsanwalt für EVB-IT: Die Abkürzung EVB-IT steht für „Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen“. Daneben ist die Abkürzung „BVB“ von Bedeutung, mit der „Besondere Vertragsbedingungen für die Beschaffung DV-technischer Anlagen und Geräte“ gemeint sind. Wer an die öffentliche Hand IT-Systeme oder Software vermittelt, wird unweigerlich mit diesen Vertragswerken konfrontiert werden.

    Hinweis: Die EVB-IT Musterverträge wurden zuletzt im März 2022 teilweise überarbeitet und stehen auf der Webseite des IT-Beauftragten der Bundesregierung zur Verfügung.

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