EuGH bestätigt Milliardenstrafe gegen Google wegen Missbrauchs seiner Marktmacht

Am 10. September 2024 bestätigte der Europäische Gerichtshof (EuGH, C-48/22 P) eine Geldbuße in Höhe von 2,4 Milliarden Euro gegen Google. Diese Strafe wurde ursprünglich von der Europäischen Kommission im Jahr 2017 verhängt, weil Google seine beherrschende Stellung auf den Märkten für Online-Suchdienste missbraucht hatte, indem es seinen eigenen Preisvergleichsdienst gegenüber den Diensten der Wettbewerber bevorzugte.

Der EuGH wies damit das Rechtsmittel von Google und Alphabet zurück und bestätigte die Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union, das die Strafe bereits zuvor im Wesentlichen bestätigt hatte.

Hintergrund des Falls

Der Fall dreht sich um Googles Praktiken bei der Darstellung von Preisvergleichsdiensten in den Suchergebnissen. Die Europäische Kommission stellte fest, dass Google in 13 Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) die Suchergebnisse seines eigenen Preisvergleichsdienstes prominent und attraktiv platziert hatte, während die Ergebnisse konkurrierender Dienste lediglich in Form von einfachen blauen Links weiter unten auf der Seite erschienen. Dieses Verhalten verschaffte Googles eigenem Dienst einen erheblichen Wettbewerbsvorteil, da die hervorgehobenen Ergebnisse weitaus mehr Aufmerksamkeit und Klicks erhielten.

Die Kommission kam zu dem Schluss, dass Google seine beherrschende Stellung auf den Märkten für allgemeine Online-Suchdienste und spezielle Warensuchdienste ausgenutzt hatte, um den Wettbewerb zu unterdrücken. Aufgrund dieser Einschätzung verhängte die Kommission die hohe Geldbuße gegen Google, wobei auch Alphabet als Alleingesellschafterin von Google gesamtschuldnerisch haftet.

Das Urteil des EuGH

Google und Alphabet hatten den Beschluss der Kommission zunächst vor dem Gericht der Europäischen Union angefochten. Das Gericht wies die von Google jedoch weitgehend ab und bestätigte insbesondere die Höhe der Geldbuße. Google legte daraufhin ein Rechtsmittel beim EuGH ein, mit dem Ziel, das Urteil des Gerichts aufzuheben und die Entscheidung der Kommission für nichtig zu erklären.

In seinem Urteil stellte der EuGH klar, dass das Vorliegen einer beherrschenden Stellung an sich nicht verboten sei, sondern nur deren missbräuchliche Ausnutzung. Missbräuchliches Verhalten liegt dann vor, wenn es den Wettbewerb behindert und dadurch potenziell Schaden für andere Unternehmen und Verbraucher verursacht. Der EuGH befand, dass das Verhalten von Google diskriminierend sei und nicht dem Prinzip des Leistungswettbewerbs entspreche. Dies sei insbesondere aufgrund der spezifischen Marktbedingungen und der Art der des eigenen Dienstes der Fall.

Der EuGH bestätigte damit das Urteil des Gerichts und den Beschluss der Europäischen Kommission, einschließlich der Höhe der Geldbuße.

Bedeutung des Urteils

Die Bestätigung der Strafe durch den EuGH unterstreicht die Entschlossenheit der Europäischen Union, gegen marktbeherrschende Unternehmen vorzugehen, die ihre Position ausnutzen, um den Wettbewerb zu verzerren. Die Entscheidung sendet ein starkes Signal an andere große Technologiekonzerne, dass wettbewerbswidriges Verhalten ernsthafte finanzielle und rechtliche Konsequenzen haben kann.

Für Google bedeutet das Urteil nicht nur eine erhebliche finanzielle Belastung, sondern auch eine Aufforderung, seine Geschäftspraktiken zu überdenken, um zukünftige Verstöße zu vermeiden. Die Entscheidung des EuGH betont, dass auch in der digitalen Wirtschaft faire Wettbewerbsbedingungen gelten müssen und dass die Kommission bereit ist, diese durchzusetzen.

Fazit

Die Bestätigung der Milliardenstrafe gegen Google ist ein weiterer Schritt in den Bemühungen der EU, einen fairen Wettbewerb im digitalen Markt zu gewährleisten. Sie zeigt, dass Unternehmen, die ihre Marktmacht missbrauchen, um Konkurrenten zu benachteiligen, mit erheblichen Strafen rechnen müssen. Die Entscheidung könnte langfristige Auswirkungen auf die Art und Weise haben, wie große Technologiefirmen ihre Produkte und Dienstleistungen innerhalb der EU vermarkten und positionieren.

Dieses Urteil stärkt nicht nur die Position der Europäischen Kommission im Kampf gegen Marktmissbrauch, sondern schützt auch die Interessen der Verbraucher und kleineren Wettbewerber, die auf einen funktionierenden und fairen Markt angewiesen sind. Es bleibt abzuwarten, wie Google und andere Marktteilnehmer auf diese klare Ansage der EU reagieren werden.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften. Dabei bin ich fortgebildet in Krisenkommunikation und Compliance.

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