Betrug mit der Beihilfe

Das Landgericht Berlin ((517) 2 Wi Js 182/08 KLs (7/10)) hatte sich mit zwei Gaunern zu beschäftigen, die Schindluder mit der getrieben haben. Eingereicht wurde allerdings nicht – wie mitunter ja schon von Fällen bekannt – eine ordnungsgemäß erstellte Rechnung zum wiederholten Male (Doppelerstattung), sondern vielmehr hat man gefälschte Rechnungen eingereicht und auf diesem Weg sagenhafte 600.000 Euro von der Beihilfe erschlichen. Möglich war dies wohl vor allem, weil die Sachbearbeiterin eine Bekannte der Dame war, die eingereicht hat. Das Gericht fand hier mitunter deutliche Worte:

Die Taten seien den Angeklagten erschreckend leicht gemacht worden, führte der Vorsitzende Richter in der mündlichen Urteilsbegründung aus. Es seien keine Sicherheitsvorkehrungen in der Behörde vorhanden gewesen. Das Motiv der Angeklagten konnte durch die Beweisaufnahme nicht geklärt werden. Weswegen die Angeklagten die Taten begangen hätten, sei unklar geblieben, erklärte der Vorsitzende weiter. Womöglich hätten sie „die Gier über ihren Verstand“ gestellt.

Die Strafen fielen entsprechend aus: Zwei Jahre und acht Monaten sowie drei Jahre und zwei Monate.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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