Spionagevorwürfe, Geheimdienst und Immunitätsfragen: Am 21. August 2025 entschied der Bundesgerichtshof (BGH, StB 37/25) in einem brisanten Fall, der diplomatische Immunität, Spionagevorwürfe und die Grenzen völkerrechtlicher Privilegien berührt. Im Mittelpunkt stand eine türkische Staatsangehörige, die als Verwaltungsangestellte im Generalkonsulat der Republik Türkei in Hürth tätig war und der geheimdienstlichen Agententätigkeit nach § 99 Abs. 1 StGB beschuldigt wird.
Der BGH bestätigte die Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung und wies die Beschwerde der Frau gegen die Maßnahmen der Ermittlungsbehörden zurück. Der Fall wirft grundsätzliche Fragen auf: Wer genießt diplomatische Immunität – und wo endet sie?
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