Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir nur noch ausgewählte Strafverteidigungen!

Kategorie: eSpionage & Wirtschaftsspionage

eSpionage und Wirtschaftsspionage bedrohen Geschäftsgeheimnisse, technisches Know-how und sensible Unternehmensdaten. Als Rechtsanwalt für eSpionage und Wirtschaftsspionage in Aachen beraten wir Unternehmen zu Cyberangriffen, Konkurrenzausspähung, Insiderfällen, Krisenreaktion und Strafanzeigen sowie zur Durchsetzung und Abwehr rechtlicher Ansprüche. eSpionage bezeichnet dabei insbesondere die digitale Ausforschung von IT-Systemen und Netzwerken.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir nur noch ausgewählte Strafverteidigungen!

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Geschäftsgeheimnisschutz in Deutschland

    Geschäftsgeheimnisschutz in Deutschland

    Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen in Deutschland basiert auf dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG), das 2019 als Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/943 zum Schutz vertraulicher Geschäftsinformationen in deutsches Recht eingeführt wurde. Diese Richtlinie, auch bekannt als Know-how-Richtlinie, zielt darauf ab, einheitliche Standards in der EU zu schaffen, um Geschäftsgeheimnisse vor unrechtmäßiger Beschaffung, Nutzung und Offenlegung zu schützen.

    Vor Inkrafttreten des GeschGehG wurde der Schutz von Geschäftsgeheimnissen hauptsächlich durch die §§ 17-19 UWG geregelt. Das neue Gesetz stellt klarere Vorgaben und erweitert den Schutzbereich, insbesondere durch die Definition, was als Geschäftsgeheimnis gilt und welche Maßnahmen Unternehmen ergreifen müssen, um diesen Schutz zu erlangen.

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  • BGH-Entscheidungen zu Nachrichtendiensttätigkeiten – Ein Überblick

    BGH-Entscheidungen zu Nachrichtendiensttätigkeiten – Ein Überblick

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in mehreren grundlegenden Entscheidungen mit den rechtlichen Aspekten von Nachrichtendiensttätigkeiten beschäftigt. Diese Urteile geben nicht nur Einblicke in die juristische Bewertung solcher Tätigkeiten, sondern spiegeln auch die komplexen historischen und politischen Kontexte wider, in denen diese Handlungen stattfanden. Im Folgenden werden drei zentrale Entscheidungen des BGH vorgestellt, die sich mit Spionage und verwandten Vergehen befassen, und es wird erläutert, welche Auswirkungen diese Urteile auf das deutsche Rechtssystem hatten.

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  • Wirtschaftsspionage

    Wirtschaftsspionage

    Wirtschaftsspionage bezeichnet den Prozess, bei dem vertrauliche Informationen, Technologien oder Geschäftsgeheimnisse eines Unternehmens oder einer Organisation illegal erlangt werden. Dies kann durch Hacking, Bestechung von Mitarbeitern, Unterwanderung oder andere unethische Methoden geschehen.

    Die Wirtschaftsspionage zielt darauf ab, einem Konkurrenten oder einem fremden Staat wirtschaftliche Vorteile zu verschaffen. Doch was bedeutet das in der Praxis für Unternehmen? (Hinweis: Der Beitrag wurde im September 2024 nochmals vollständig überarbeitet)

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  • Das „Verschwindenlassen von Personen“ als neuer Straftatbestand

    Das „Verschwindenlassen von Personen“ als neuer Straftatbestand

    Der neue Straftatbestand § 234b StGB „Verschwindenlassen von Personen“ wurde im Rahmen des Gesetzes zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts eingeführt, das am 6. Juni 2024 vom Bundestag beschlossen wurde. Der Gesetzgeber reagierte damit auf eine internationale Entwicklung, bei der das Verschwindenlassen von Menschen zunehmend als schwere Menschenrechtsverletzung und als Verbrechen gegen die Menschlichkeit anerkannt wird. Die Einführung des neuen Paragraphen in das deutsche Strafgesetzbuch schließt eine wichtige Lücke im nationalen Recht, die bisher nicht durch bestehende Straftatbestände abgedeckt war.

    Der Hintergrund für die Schaffung des § 234b StGB ist vielfältig. Auf internationaler Ebene hatte das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH-Statut) das Verschwindenlassen von Personen bereits als Verbrechen gegen die Menschlichkeit anerkannt. Das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen (CPED) von 2006 verpflichtete die Vertragsstaaten, das Verschwindenlassen im nationalen Recht unter Strafe zu stellen. In Deutschland existierte bislang kein eigenständiger Straftatbestand, der diesen Anforderungen vollständig gerecht wurde, was vor allem in Fällen relevant wurde, in denen staatliche Akteure beteiligt waren.

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  • Völkerrechtliche Immunität und geheimdienstliche Agententätigkeit

    Völkerrechtliche Immunität und geheimdienstliche Agententätigkeit

    Am 27. August 2024 fällte der Bundesgerichtshof (BGH, StB 54/24) eine Entscheidung von erheblicher Bedeutung im Bereich der geheimdienstlichen Tätigkeiten und der damit verbundenen völkerrechtlichen Immunität. Die Entscheidung betrifft die Festnahme und Untersuchungshaft eines Beschuldigten, der sich der geheimdienstlichen Agententätigkeit für einen fremden Geheimdienst schuldig gemacht haben soll.

    Die zentrale Frage, die der BGH in diesem Fall behandelte, ist, ob der Beschuldigte aufgrund der Funktionsträgerimmunität von einer Strafverfolgung ausgeschlossen sein könnte. Die Entscheidung des Gerichts hat weitreichende Implikationen für die Behandlung von Spionagefällen und verdeckten Operationen auf deutschem Staatsgebiet.

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  • Cybercrime in Asien

    Cybercrime in Asien

    Der Bericht „Transnational Crime in Southeast Asia: A Growing Threat to Global Peace and Security“ analysiert die wachsende Bedrohung durch transnationale organisierte Kriminalität in Südostasien, mit einem besonderen Fokus auf die Rolle Chinas und die Auswirkungen auf die Region.

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  • Russische Militärische Cyber-Akteure nehmen US- und globale kritische Infrastrukturen ins Visier

    Russische Militärische Cyber-Akteure nehmen US- und globale kritische Infrastrukturen ins Visier

    Ein neuer Cybersecurity-Bericht beim Verfassungsschutz, der gemeinsam von FBI, CISA und NSA verfasst wurde, beleuchtet die Aktivitäten der russischen militärischen Cyber-Einheit 29155, die seit mindestens 2020 weltweit Angriffe auf kritische Infrastrukturen durchführt.

    Diese Einheit, die dem russischen Militärgeheimdienst GRU angehört, nutzt dabei fortschrittliche Techniken für Spionage, Sabotage und gezielte Rufschädigung. Der Bericht analysiert die Taktiken, Techniken und Verfahren (TTPs), die von diesen Akteuren verwendet werden, und gibt Empfehlungen, wie Unternehmen ihre Sicherheit stärken können.

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  • Cyberangriffe auf Wissenschaft und Forschung in Deutschland

    Cyberangriffe auf Wissenschaft und Forschung in Deutschland

    Die Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen in Deutschland sind zunehmend Ziel von Cyberangriffen. Die Bundesregierung hat auf eine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion umfassend geantwortet und dabei wichtige Einblicke in die Bedrohungslage, die Auswirkungen sowie die Maßnahmen zur Abwehr von Cyberangriffen gegeben.

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  • Cybercrime und Wirtschaftsspionage: Wachsende Bedrohung für die deutsche Wirtschaft

    Cybercrime und Wirtschaftsspionage: Wachsende Bedrohung für die deutsche Wirtschaft

    Die neuesten Erkenntnisse des Digitalverbands Bitkom zu Cybercrime und Cybersecurity zeigen eine alarmierende Zunahme von Cyberangriffen und Wirtschaftsspionage gegen deutsche Unternehmen. Die Zahlen sind erschreckend: In den letzten zwölf Monaten waren 81 Prozent der Unternehmen von Datendiebstahl, Industriespionage oder Sabotage betroffen – ein deutlicher Anstieg im Vergleich zu 72 Prozent im Jahr 2023. Zehn Prozent der Unternehmen vermuten zudem, Opfer solcher Angriffe geworden zu sein.

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  • Betriebsspionage durch Drohnen

    Betriebsspionage durch Drohnen

    Drohnen-Spionage als wachsende Bedrohung für Unternehmen und Management: Die jüngsten Berichte über mutmaßliche Spionage-Drohnen über dem ChemCoast Park in Brunsbüttel verdeutlichen einmal mehr die realen und zunehmenden Gefahren, denen Unternehmen durch moderne Technologien ausgesetzt sind.

    Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Flensburg wegen des Verdachts der Agententätigkeit zu Sabotagezwecken lenken den Fokus auf die Bedrohung durch Drohnen in der Betriebsspionage. Was bedeutet dies für Unternehmen und welche Maßnahmen müssen ergriffen werden, um die Sicherheit zu gewährleisten?

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  • Vertragliche Auswirkungen behördlicher Warnung vor Virenschutzsoftware

    Vertragliche Auswirkungen behördlicher Warnung vor Virenschutzsoftware

    Das BSI warnte vor dem Einsatz von Kaspersky-Virenschutz-Software – doch welche vertraglichen Auswirkungen hat diese Warnung auf laufende Verträge? Eine Antwort liegt nun bei

    Das Landgericht München I hat am 13. Dezember 2023 im Urteil (Az. 29 O 1152/23) zentrale Fragen zur mietvertraglichen Überlassung von Software, zur Definition von Mängeln bei Software, zur Auswirkung von öffentlich-rechtlichen Sanktionen auf die Nutzung von Software und zum Wegfall der Geschäftsgrundlage behandelt. Das Urteil bietet eine erstmalige umfassende rechtliche Analyse und Argumentation zu diesen komplexen Themen.

    Bitte beachten Sie: In der zum Thema behördliche Warnung noch zu berücksichtigenden alten Rechtslage waren behördliche Warnungen dieser Art im Kern in §7 BSIG (aF) – seit Dezember 2025, mit der Umsetzung der NIS2-Richtlinie, hat der Gesetzgeber dies ausdrücklich in § 13 BSIG normiert, wobei neu „Informationen über Verstöße besonders wichtiger Einrichtungen oder wichtiger Einrichtungen“ hinzugekommen sind. Daran ist zukünftig eine behördliche Warnung in dem Kontext zu messen.

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  • Informationsrecht der Nachrichtendienste

    Informationsrecht der Nachrichtendienste

    Die Rolle der Nachrichtendienste und der Umgang mit den von ihnen erhobenen Informationen sind seit Jahrzehnten Gegenstand rechtlicher und politischer Debatten in Deutschland. Im Fokus steht dabei oft die Frage, wie diese Informationen rechtssicher an andere staatliche Stellen, insbesondere Strafverfolgungsbehörden, weitergegeben werden können.

    Ein zentraler Punkt in dieser Diskussion ist das „informationelle Trennungsprinzip“, das die Übermittlung von Informationen zwischen Nachrichtendiensten und anderen Behörden stark einschränkt.

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  • Operation Endgame

    Operation Endgame

    Es soll der bisher größte Schlag gegen die globale Cyberkriminalität sein, die „Operation Endgame“: In den letzten Tagen hat die internationale Strafverfolgungsgemeinschaft einen beispiellosen Schlag gegen die Cybercrime-Szene geführt.

    Unter dem Decknamen „Operation Endgame“ gelang es, eine Vielzahl der gefährlichsten Botnetze und Schadsoftware-Infrastrukturen weltweit lahmzulegen. Diese koordinierte Aktion markiert den bisher größten Erfolg im Kampf gegen Cyberkriminalität und hat weitreichende Auswirkungen auf die digitale Unterwelt. Erste Presseberichte feiern die Aktion bereits.

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  • Desinformation & KI: Der Einfluss von Künstlicher Intelligenz auf Wahlen

    Desinformation & KI: Der Einfluss von Künstlicher Intelligenz auf Wahlen

    In den letzten Jahren hat die künstliche Intelligenz (KI) enorme Fortschritte gemacht und sich zu einem mächtigen Werkzeug entwickelt, das sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf demokratische Prozesse haben kann. Während KI das Potenzial hat, die Demokratie zu stärken und die politische Beteiligung zu fördern, birgt sie auch erhebliche Risiken, insbesondere im Kontext von Wahlen.

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  • Weltweites Geschäftsklima im Wandel

    Weltweites Geschäftsklima im Wandel

    Zwei aktuelle Umfragen bzw. Berichte geben ein Stimmungsbild des globalen Handels wider:

    • Der „Global Economic Survey 2024“ (GES2024) ist eine umfassende qualitative Analyse, die von Eurochambres durchgeführt wurde, um die globalen wirtschaftlichen Trends und die wichtigsten politischen Herausforderungen für das kommende Jahr zu prognostizieren.
    • Der „Business Confidence Survey 2024“ (BCS2024) liefert aufschlussreiche Einblicke in die wirtschaftlichen Herausforderungen und die Geschäftslage europäischer Unternehmen in China. Dieser umfassende Bericht, herausgegeben von der Europäischen Handelskammer in China, beleuchtet die nach wie vor bestehenden Unsicherheiten im chinesischen Geschäftsumfeld, die durch strukturelle Probleme und regulatorische Hürden verschärft werden.

    Auf beide möchte ich im Folgenden kurz eingehen. Bemerkenswert finde ich, dass der „Business Confidence Survey 2024“ Datenschutz und IT-Sicherheit als wichtige Anliegen der Unternehmen hervorhebt.

    Der BCS2024 weist darauf hin, dass die Einhaltung der chinesischen Cyber- und Datenschutzbestimmungen für viele Unternehmen eine Herausforderung darstellt. Unternehmen berichten von erheblichen Compliance-Hürden, die durch die sich schnell ändernden regulatorischen Anforderungen in den Bereichen Cyber- und Datenschutz in China entstehen: Dazu gehören Schwierigkeiten im Umgang mit den strengen Anforderungen an die Datenlokalisierung und Sicherheitsbewertungen, die oft als unklar und schwer vorhersehbar empfunden werden.

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