“Genug Schwarze drin” und kein Einlass in die Disko: Es geht weiter…

Der Rechtsstreit von David G. geht in die nächste Instanz, wie in der TAZ zu lesen ist. Nachdem der Betroffene an einer Diskothek abgewiesen mit dem Spruch “Es sind schon genug Schwarze drin” angewiesen wurden sein soll, klagte er wegen Verletzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) auf Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro. Entsprechende Klagen hatten (mit geringeren Summen) schon früher Erfolg. Überraschender Weise bejahte das Landgericht zwar eine Verletzung, sah aber keinen Grund, ein Schmerzensgeld zuzusprechen. Wie nun berichtet wird, soll morgen Berufung eingelegt werden, so dass sich demnächst das OLG Stuttgart mit der Sache beschäftigen wird.

Zum Thema von uns:

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist ein renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug, Untreue bis zu Cybercrime – aber auch im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht) sowie Spezialist im IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance). Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren und berät in komplexen Softwareprojekten. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen) und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit:Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht.
Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist ein renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug, Untreue bis zu Cybercrime – aber auch im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht) sowie Spezialist im IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance). Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren und berät in komplexen Softwareprojekten. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen) und publiziert fortlaufend.

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