„Genug Schwarze drin“ und kein Einlass in die Disko: Es geht weiter…

Der Rechtsstreit von David G. geht in die nächste Instanz, wie in der TAZ zu lesen ist. Nachdem der Betroffene an einer Diskothek abgewiesen mit dem Spruch „Es sind schon genug Schwarze drin“ angewiesen wurden sein soll, klagte er wegen Verletzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) auf Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro. Entsprechende Klagen hatten (mit geringeren Summen) schon früher Erfolg. Überraschender Weise bejahte das Landgericht zwar eine Verletzung, sah aber keinen Grund, ein Schmerzensgeld zuzusprechen. Wie nun berichtet wird, soll morgen Berufung eingelegt werden, so dass sich demnächst das OLG Stuttgart mit der Sache beschäftigen wird.

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Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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