Derzeit sehen sich Reifenhändler Abmahnungen ausgesetzt, weil sie Dunlop-Reifen verkaufen. Hintergrund: Je nach Region sind die Vermarktungsrechte anders ausgestaltet, so hat etwa im japanischen Raum ein anderes Unternehmen die Rechte hat (sowie die Reifen herstellt) und nicht wie im europäischen Raum „Goodyear Dunlop Tires Europe“. Wer nun Dunlop-Reifen, die nicht für den europäischen Markt vorgesehen sind, dennoch hierhin importiert und veräußert, kann durchaus mittels einer Abmahnung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Reifenverkäufer sollten insofern bemüht sein, Ihre Erwerbskette abzusichern.
Letzte Artikel von Rechtsanwalt Jens Ferner: Strafverteidiger & Fachanwalt für IT-Recht | Tel: 02404-92100 (Alle anzeigen)
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