Kennen Sie die ChemVOCFarbV?

Ein Wortungetüm fasziniert mich derzeit, die „ChemVOCFarbV“ oder ausgeschrieben, die „Chemikalienrechtliche Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) durch Beschränkung des Inverkehrbringens lösemittelhaltiger Farben und Lacke (Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung- ChemVOCFarbV)“ – zu finden hier.

Weniger Fasziniert dürften derzeit die Händler sein, die deswegen Abmahnungen erhalten. Hintergrund sind einzuhaltende Grenzwerte entsprechend dem Anhang II der Verordnung. Die auf den ersten Blick kaum verständliche Verordnung ist dabei relativ schnell zu erfassen: Im Anhang II findet man Grenzwerte zu Farben und Lacken, die nicht überschritten werden dürfen, wobei es zwei Stufen gibt. Stufe I galt ab 01.01.2007, Stufe 2 ab 01.01.2010. Produkte, die die Grenzwerte nicht einhalten, aber vor diesen Fristen hergestellt wurden, durften entsprechend §3 IV mit einer Übergangsfrist von 12 Monaten noch verkauft werden. Die letzte Frist endete somit zum 01.01.2011.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
Benutzerbild von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.