Werkvertrag: Keine mittelbare Verkürzung der Verjährung durch vorweggenommene Abnahme

Der Bundesgerichtshof (VII ZR 49/15) hat nochmals bekräftigt, dass es keine mittelbare Verkürzung der Verjährungsfrist durch AGB gibt. Vorliegt sollte durch die Klausel

Die Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums ist bereits erfolgt. Der Verkauf gilt nach Maßgabe dieser Abnahme als vereinbart.

eine Abnahme vorweggenommen werden. Hintergrund war, dass ein bereits fertig gebautes und durch die WEG abgenommenes Bauwerk an Käufer veräußert werden sollte. Das funktioniert so nicht:

Mit der Anknüpfung an die Abnahme der übrigen Erwerber wird der Beginn der Verjährung (…) betreffend das Gemeinschaftseigentum auf einen Zeitpunkt vorverlagert, zu dem diese das Werk weder erworben hatten noch es ihnen übergeben war. Dies stellt eine mittelbare Verkürzung der Verjährungsfrist dar, die von § 309 Nr. 8 b) ff) BGB erfasst wird

Wie immer: Die Verjährung wird gerne vergessen und sollte dringend geprüft werden im Streitfall, insbesondere wenn man versucht durch AGB Verkürzungstatbestände zu schaffen.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

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