Unlauterer Wettbewerb: Geschäft darf „Schlafmünzen“ entgegennehmen

Geschäfte sind nach wie vor berechtigt, DM-Münzen und -Scheine als Zahlungsmittel entgegenzunehmen. So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm im Fall eines Geschäftsmanns, der während des Sommerschlussverkaufs damit warb, auch weiterhin die „gute alte D-Mark“ als Zahlungsmittel entgegenzunehmen. Dies wollte die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs durch eine einstweilige Verfügung verbieten lassen.

Sie scheiterte mit dem Antrag jedoch vor dem Wettbewerbssenat des OLG. Der war der Ansicht, dass im Verhalten des Geschäftsmanns kein Fall des wettbewerbswidrigen „übertriebenen Anlockens von Kunden“ zu sehen sei. Zwar stelle es für den Kunden einen als Anreiz dienenden Vorteil dar, wenn er mit seinen noch vorhandenen DM-Beständen bestimmte Artikel bezahlen könne. Der informierte Verbraucher wisse aber, dass er DM-Bestände weiterhin in Euro wechseln könne. Ihm werde lediglich der möglicherweise aufwändigere Umtausch bei der Landeszentralbank erspart. Dieser Vorteil sei aber nicht so übermäßig, dass er die Kunden so stark beeinflusse, dass sich diese mit dem Konkurrenzangebot gar nicht mehr beschäftigen würden. Auch bestehe der Anreiz nur für Personen mit namhaften DM-Beständen und sei auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt (OLG Hamm, 4 W 156/02).

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.