Anruf von Europol? „This call is from Europol“ = Betrug!

Anruf von Europol als Betrugsmasche: Aktuell gibt es eine Welle von EUROPOL-Fake-Anrufen, die manche Menschen verängstigt.

Update: Im November 2022 gab Interpol bekannt, dass ein maßgebliches Callcenter in Indien (endlich) hochgenommen wurde!

Es klingelt dabei das Telefon und wenn man ran geht, hört man im Regelfall diesen Text, den auch wir schon am Telefon zu hören bekamen:

This call is from Europol. We would like to inform you, that your identity card number is in misuse. For more information please press 1.“

Wenn man die Taste 1 drückt, wird man dann weiter verbunden. Der Hintergrund ist eine Mischung aus ökonomischem Vorgehen und psychologischem Effekt: Zum einen wird der ursprüngliche Anruf so automatisiert und man benötigt keine Arbeitskraft, um die Personen herauszufiltern, die direkt auflegen; zum anderen wird derjenige, der einmal die 1 gedrückt hat und durch das Drücken den Betrügern schon einen Schritt näher kam, nicht so schnell wieder auflegen.

Wir machen es kurz: EUROPOL ruft nicht an (jedenfalls nicht Sie), EUROPOL möchte kein Geld von Ihnen und Sie sollten sofort auflegen. Wenn Sie auf die Masche hereingefallen sind und Daten von sich Preis gegeben oder gar schon Geld ausgegeben haben (etwa indem Sie Guthabenkarten gekauft haben): Suchen Sie Kontakt zur Polizei vor Ort. Lassen Sie sich nicht überreden, ihr Geld auszugeben, brechen Sie jeglichen Kontakt ab, informieren Sie Ihre Bank und die Polizei. Wenn Sie direkt aufgelegt haben, sollten Sie keine weiteren Gedanken an die Betrügerei verschwenden. Beachten Sie dazu auch diesen Text der Verbraucherzentrale Hamburg.

Update: Inzwischen gab Interpol bekannt, dass man einen Zugriff landen konnte

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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