Schlagwort: Zeuge

Ein Zeuge in einem Straf- oder Zivilverfahren ist eine Person, die sachdienliche Informationen über ein Verbrechen oder eine Straftat hat und vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft vorgeladen wird, um diese Informationen vor Gericht mitzuteilen.

Wenn jemand als Zeuge in einem Strafverfahren aussagt, ist es wichtig, die Wahrheit zu sagen und keine falschen Aussagen zu machen. Es ist auch wichtig, alle relevanten Informationen, die man hat, weiterzugeben, auch wenn sie gegen eine Person sprechen, die man kennt oder mag.

In der Hauptverhandlung wird der Zeuge in der Regel vom Richter oder einem Anwalt befragt. Auch die Anwälte der Anklage und der Verteidigung haben das Recht, Fragen zu stellen. Der Zeuge ist verpflichtet, alle Fragen wahrheitsgemäß und so vollständig wie möglich zu beantworten.

Zeugen spielen in einem Strafprozess eine wichtige Rolle, da ihre Aussagen dazu beitragen können, die Schuld oder Unschuld des Angeklagten festzustellen.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Fahrverbot gegen Fahrzeughalter wegen Verletzung der Halterpflichten ist unzulässig

    Voraussetzung für ein Fahrverbot ist nach dem Straßenverkehrsgesetz, dass der Betroffene eine Verkehrsordnungswidrigkeit unter grober oder beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat. (mehr …)

  • Fahrerlaubnis: Hohes Lebensalter ist noch kein körperlicher Mangel

    Entziehung der Fahrerlaubnis – Hohes Lebensalter ist noch kein körperlicher Mangel: Allein das hohe Lebensalter eines Kraftfahrers rechtfertigt – auch im Zusammenhang mit groben Fahrfehlern – noch nicht den Schluss auf körperliche Mängel, die dem sicheren Führen von Fahrzeugen entgegenstehen.

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  • Wie ist vorzugehen, wenn eine Partei für ein Gespräch keinen Zeugen hat?

    Erfordert der Grundsatz der Waffengleichheit, dass der Partei, die für ein Gespräch keinen Zeugen hat, Gelegenheit gegeben wird, ihre Darstellung des Gesprächs persönlich in den Prozess einzubringen, kann nicht sowohl die Vernehmung der Partei gem. § 448 ZPO als auch ihre Anhörung gem. § 141 ZPO von einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit für ihr Vorbringen abhängig gemacht werden.

    Urteil vom 27.9.2005, Az: XI ZR 216/04

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  • Werkvertrag: Zum Werklohnanspruch

    BGH ändert Rechtsprechung zur Werklohnforderung nach Vertragskündigung : Nach Kündigung eines Bauvertrags wird die Werklohnforderung grundsätzlich erst mit der Abnahme der bis dahin erbrachten Werkleistungen fällig.

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  • Störerhaftung bei verliehenem eBay-Account

    Derjenige, der einem Dritten gestattet unter seinem Namen (und seiner Anschrift) einen Zugang/Account für eine Internet-Verkaufsplattform (hier: einen eBay-Account) zu eröffnen und über dieses Waren zum Verkauf anzubieten, schafft hierdurch die Voraussetzungen dafür, dass der Dritte unter seinem Namen über die betreffende Internet-Plattform Waren zum Verkauf anbieten kann mit der Gefahr einen Wettbewerbsverstoß zu begehen (hier Verstoß gegen Informationspflichten , §§ 312c Abs. 1; 312d BGB; §§ 1 Nr. 10; 14 BGB-InfoV). Durch einen derartigen willentlichen Beitrag wirkt der „Namensgeber“ adäquat kausal an der Herbeiführung eines rechtswidrigen Zustandes durch den Dritten mit.

    Die Unkenntnis der Wettbewerbswidrigkeit des Handelns des Dritten, ist unerheblich, da die Störerhaftung kein Verschulden voraussetzt. (OLG Stuttgart, Urteil vom 16.04.2007 – Az. 2 W 71/06)‘, ‚Demjenigen, der einem Dritten gestattet unter seinem Namen einen Account für eine Internet-Verkaufplattform zu eröffnen und unter diesem Account als Verkäufer von Waren aufzutreten, obliegen besondere Prüfungspflichten um Rechtsverstöße (hier: Wettbewerbsverstöße) des – insoweit unter seinem Namen handelnden – Dritten zu unterbinden. Insbesondere ist der „Namensgeber“ verpflichtet, sich kontinuierlich in kurzen Abständen durch persönliche Einsichtnahme in die insoweit unter seinem Namen auf der betreffenden Plattform veröffentlichten Verkaufsangebote davon zu überzeugen, dass diese den geltenden gesetzlichen Regelungen entsprechen (vgl. zur Prüfungspflicht bei Überlassung eines eBay-Account auch: OLG Frankfurt, NJW-RR 2005, 1204, 1205). Bloße Rückfragen reichen hierfür nicht aus. Sofern dem „Namensgeber“ eine derartige engmaschige Prüfung nicht möglich ist, ist er verpflichtet, entweder dem Dritten das Handeln unter seinem Namen zu untersagen oder aber unverzüglich die Voraussetzungen für eine Überprüfung von dessen Handeln unter seinem Namen zu schaffen.

  • Entziehung der Fahrerlaubnis: Charakterliche Ungeeignetheit

    Soll einem Täter wegen einer anderen Straftat, die nicht in dem Katalog des § 69 Abs. 2 StGB enthalten ist, die Fahrerlaubnis entzogen werden, muss das Tatgericht eine Gesamtwürdigung der Tatumstände und der Täterpersönlichkeit vornehmen, mit der die fehlende Eignung belegt wird, wobei der Umfang der Darlegung vom Einzelfall abhängt. Grundlage ist §69 StGB:

    Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, daß er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist.

    Allerdings ist immer wieder daran zu erinnern, dass allein die Benutzung eines Kraftfahrzeugs – etwa zur Fahrt zum Tatort und für eine anschließende Flucht – eine Ungeeignetheit nicht belegt. Vielmehr muss eine Anlasstat tragfähige Rückschlüsse darauf zulassen, dass der Täter bereit ist, die Sicherheit des Straßenverkehrs seinen eigenen kriminellen Interessen unterzuordnen (zusammenfassend BGH, 5 StR 82/20).

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  • Kartellrecht: Regionaler Teilmarkt

    Heranziehung regionaler Teilmärkte zur räumlichen    Marktabgrenzung
    BGH, Beschluss vom 13.7.2004, KVR 2/03 (mehr …)

  • Rahmenbedingungen für die vernehmungsersetzende Vorführung von Bild-Ton-Aufzeichnungen

    Rahmenbedingungen für die vernehmungsersetzende Vorführung von Bild-Ton-Aufzeichnungen

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 15. April 2003 (Az. 1 StR 64/03) bietet eine tiefgehende Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen für die vernehmungsersetzende Vorführung von Bild-Ton-Aufzeichnungen und die Anforderungen an Verfahrensrügen.

    Der Beschluss klärt mehrere wesentliche Punkte, darunter die Voraussetzungen für die Vorführung von Aufzeichnungen, die Rolle der Akteneinsicht und die Pflichten zur ergänzenden Vernehmung. In diesem ausführlichen Blog-Beitrag werden die Hintergründe der Entscheidung, die rechtlichen Probleme und die Implikationen für die Praxis detailliert besprochen.

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  • Orkanschaden: Hauseigentümer haftet für Schäden durch herunterstürzendes Leuchttransparent

    Wird während eines Orkans ein 1,75 x 2,30 m großes Leuchttransparent von einem Gebäude abgerissen und beschädigt es dabei mehrere Fahrzeuge, so kann von einer fehlerhaften Befestigung des Transparents ausgegangen werden, wenn dieses bereits zwei Wochen zuvor unter Windeinwirkung aus der Verankerung gerissen wurde. Der Hauseigentümer ist dann zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet.
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  • Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach 15 Monaten noch verhältnismäßig

    Angesichts der besonderen Gefahren, die durch die Teilnahme ungeeigneter Kraftfahrer am Straßenverkehr drohen, muss die Allgemeinheit vor Verkehrsstraftaten geschützt werden. Dazu ist die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis ein geeignetes Mittel. Nachteile, die dadurch in beruflicher oder privater Hinsicht entstehen, sind hinzunehmen.

    Die Gefahr des Verlustes der Arbeitsstelle, für die eine Fahrerlaubnis benötigt wird, steht dem nicht entgegen. Das BverfG sieht in der vorläufigen Entziehung auch keine Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Auch wenn der Antragsteller seit den angeklagten Taten beanstandungsfrei am Straßenverkehr teilgenommen hat, sei es angesichts der massiven Verkehrstraftaten nachvollziehbar, wenn seine Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen auch noch nach 15 Monten angenommen werde. (BVerfG Beschl. v. 25.09.2000, 2 BvQ 30/00, NJW 01, 357)

  • Rauschgifthandel und Fahrverbot

    Allgemein ist bekannt, Wer betrunken fährt riskiert den Entzug der Fahrerlaubnis und eine Sperre gemäß § 69, 69 a StGB. Das Oberlandesgericht Köln hat mit Urteil vom 29.06.1999 festgestellt, dass auch das Delikt des Rauschgifthandels gemäß § 31 BtmG eine Straftat sein kann, die nahe legt, dass der Kraftfahrer charakterlich ungeeignet ist ein Kraftfahrzeug zu führen. Hier kann je nach den Umständen den Einzelfalles eine umfassende Gesamtabwägung aller täter – und tatbezogenen Merkmale erforderliche sein, um diese charakterliche Ungeeignetheit nachzuweisen. Voraussetzung ist natürliche, dass der Btm-Handel während des Führens eines Kraftfahrzeuges erfolgt.

    Darüber hinaus muss die umfassende Abwägung durch den Richter auf den Zeitpunkt des Erlasses des Urteiles abstellen und nicht auf den Tatzeitpunkt.