Kategorien
Datenschutzrecht IT-Recht & Technologierecht Strafprozessrecht Urheberrecht

Fotografieren und Filmen von Polizisten bei Polizeieinsatz

Sind Fotografien oder Videoaufnahmen von Polizisten, angefertigt während eines Polizeieinsatzes, zulässig? Grundsätzlich muss dies erlaubt sein, insbesondere sind weder eine konkrete Anordnung des Verbots der Aufnahme noch Persönlichkeitsrechte des Polizeibeamten entgegenstehend – prinzipiell. In der Tat kommt es auf den Einzelfall an.WeiterlesenFotografieren und Filmen von Polizisten bei Polizeieinsatz

Kategorien
Datenschutzrecht IT-Recht & Technologierecht Urheberrecht

Polizei kann sich zur Anfertigung von Versammlungsfotos nicht auf § 23 Abs. 1 Nr. 3 KunstUrhG berufen

Das Oberverwaltungsgericht NRW (15 A 4753/18) konnte erfreulicherweise klarstellen, dass es für das Anfertigen von Fotoaufnahmen von Versammlungsteilnehmern zum Zweck polizeilicher Öffentlichkeitsarbeit an der erforderlichen versammlungsgesetzlichen Ermächtigungsgrundlage fehlt. Insbesondere kann sich die Polizei hier nicht auf § 23 Abs. 1 Nr. 3 KunstUrhG berufen. Dazu auch von mir: Fotorecht bei Veranstaltungen: Gruppenfotos, Aufzüge und VeranstaltungenWeiterlesenPolizei kann sich zur Anfertigung von Versammlungsfotos nicht auf § 23 Abs. 1 Nr. 3 KunstUrhG berufen

Kategorien
IT-Recht & Technologierecht

(Unfreiwillige) Facebook-Partys: Drohen Kosten?

Beim Nachrichtenportal DerWesten wird berichtet, dass die Stadt Düsseldorf sowie die Gewerkschaft der Polizei den (auch unfreiwilligen) Veranstaltern von grossen Partys – gemeint sind “Facebook-Partys”, u.a. wie die im Fall Thessa – mit hohen Kosten “drohen”. Und in der Tat sollten Veranstalter, gleich ob freiwillig oder unfreiwillig, lieber auf der Hut sein, denn es kann…Weiterlesen(Unfreiwillige) Facebook-Partys: Drohen Kosten?

Kategorien
Strafrecht

Zur Kostenübernahme eines veranlassten Polizeieinsatzes – hier: Durch Dritte

Die Kosten eines Polizeieinsatzes bei missbräuchlicher Alarmierung oder vorgetäuschter Gefahrenlage braucht der Urheber der Gefahrenlage nur dann zu zahlen, wenn er nicht nur die angenommene Gefahrenlage, sondern auch das unnötige Eingreifen der Polizei vorsätzlich verursacht hat. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Arnsberg in zwei Urteilen vom 16. März 2010 Gebührenbescheide der Polizei in Hagen…WeiterlesenZur Kostenübernahme eines veranlassten Polizeieinsatzes – hier: Durch Dritte

Kategorien
Strafrecht

Amokdrohung: Kosten des Polizeieinsatzes sind zu Übernehmen

Kosten des Polizeieinsatzes: Wer unnötig und vorsätzlich einen Polizeieinsatz auslöst, der muss dessen Kosten tragen. Gerade am Beispiel “Androhung eines Amoklaufs” ist dies immer wieder eindrücklich festzustellen und auch das Verwaltungsgericht Aachen, 6 K 292/18, hat im Jahr 2020 nochmals diesen Grundsatz bestätigt. Hier ging es um einen Betrag von 38.919,- €, den die Behörde…WeiterlesenAmokdrohung: Kosten des Polizeieinsatzes sind zu Übernehmen

Kategorien
Strafrecht

Zur Kostentragungspflicht bei unnötiger Alarmierung der Polizei

Die Kosten eines Polizeieinsatzes bei missbräuchlicher Alarmierung oder vorgetäuschter Gefahrenlage braucht der Urheber der Gefahrenlage nur dann zu zahlen, wenn er nicht nur die angenommene Gefahrenlage, sondern auch das unnötige Eingreifen der Polizei vorsätzlich verursacht hat. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Arnsberg in zwei Urteilen vom 16. März 2010 Gebührenbescheide der Polizei in Hagen…WeiterlesenZur Kostentragungspflicht bei unnötiger Alarmierung der Polizei