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Strafrecht

Amokdrohung: Kosten des Polizeieinsatzes sind zu Übernehmen

Kosten des Polizeieinsatzes: Wer unnötig und vorsätzlich einen Polizeieinsatz auslöst, der muss dessen Kosten tragen. Gerade am Beispiel „Androhung eines Amoklaufs“ ist dies immer wieder eindrücklich festzustellen und auch das Verwaltungsgericht Aachen, 6 K 292/18, hat im Jahr 2020 nochmals diesen Grundsatz bestätigt. Hier ging es um einen Betrag von 38.919,- €, den die Behörde…WeiterlesenAmokdrohung: Kosten des Polizeieinsatzes sind zu Übernehmen

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Zur Kostentragungspflicht bei unnötiger Alarmierung der Polizei

Die Kosten eines Polizeieinsatzes bei missbräuchlicher Alarmierung oder vorgetäuschter Gefahrenlage braucht der Urheber der Gefahrenlage nur dann zu zahlen, wenn er nicht nur die angenommene Gefahrenlage, sondern auch das unnötige Eingreifen der Polizei vorsätzlich verursacht hat. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Arnsberg in zwei Urteilen vom 16. März 2010 Gebührenbescheide der Polizei in Hagen…WeiterlesenZur Kostentragungspflicht bei unnötiger Alarmierung der Polizei