Bisher besteht die NIS-Richtlinie, die aktualisiert werden muss: Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE, “Committee on Industry, Research and Energy”) des EU-Parlaments hat nun am 28. Oktober 2021 den Vorschlag der NIS2-Richtlinie angenommen. Die NIS2-Richtlinie würde den Anwendungsbereich massiv erweitern, drastische Bußgelder einführen, Meldepflichten erhöhen und weitere Mindeststandards setzen. Update: Die Verhandlungen sind…WeiterlesenNIS2-Richtlinie: ITRE-Ausschuss genehmigt neues Cybersicherheitsgesetz
Schlagwort: Lieferkettengesetz
Rechtsanwalt für Lieferkettengesetz: Das “Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten, auch “Lieferkettengesetz”, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz oder kurz LkSG, Kurzform: Lieferkettengesetz)” wurde 2021 verabschiedet. Das Gesetz soll Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in globalen Lieferketten vorbeugen und bekämpfen.
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Das Lieferkettengesetz sieht eine besondere Verantwortung deutscher Unternehmen für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in ihren internationalen Lieferketten vor. Das Gesetz gilt ab 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten und ab 2024 für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten:
1. Risikoanalyse: Unternehmen müssen regelmäßig potenzielle Risiken in ihrer Lieferkette analysieren. Diese Risiken können Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden betreffen.
2. Präventive Maßnahmen: Basierend auf der Risikoanalyse müssen Unternehmen präventive Maßnahmen ergreifen, um mögliche Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden zu verhindern.
3. Abhilfemaßnahmen: Stellen Unternehmen fest, dass sie in ihrer Lieferkette Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden verursacht haben, müssen sie Abhilfemaßnahmen ergreifen.
4. Berichterstattung: Unternehmen müssen regelmäßig über ihre Aktivitäten in den Bereichen Risikoanalyse, Prävention und Abhilfemaßnahmen berichten.
5. Beschwerdemechanismen: Unternehmen müssen Mechanismen einrichten, über die potenzielle Opfer von Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden Beschwerden einreichen können.
Verstöße können zu Geldstrafen und zum Ausschluss von öffentlichen Aufträgen führen.
Beim Oberlandesgericht Köln (11 U 183/14) ging es unter anderem um die Rügepflicht (§377 HGB) des Zwischenhändlers in Lieferketten. Hier ist die Besonderheit zu sehen, dass bei Lieferketten der Zwischenhändler entgegen §377 HGB bei der Untersuchungs- und Rügepflicht privilegiert wird und diese auf seinen Abnehmer übertragen kann. Allerdings gibt es ein “aber”, denn dies darf…Weiterlesen§377 HGB: Zur Rügepflicht des Zwischenhändlers bei Lieferketten
Der Bundesgerichtshof hat sich in einer Entscheidung mit der Frage beschäftigt, ob dem Futtermittelverkäufer durch die in § 24 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs* angeordnete Gewähr für die “handelsübliche Unverdorbenheit und Reinheit” eine verschuldensunabhängige Haftung für verunreinigtes Futtermittel auferlegt wird und ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen der Verkäufer auch für Schäden des Futtermittelkäufers haftet, die…WeiterlesenKaufrecht: Haftung des Futtermittelverkäufers für dioxinverdächtiges Tierfutter
Inzwischen scheint es eine Art stillschweigender Konsens zu sein: In seinen AGB schliesst man pauschal die Anwendung von UN-Kaufrecht aus. Wenn ich in der täglichen Beratung nachfrage, warum man dies bisher getan hat, ist dann festzustellen, dass es “einfach so ist” – eine Begründung, oder überhaupt Kenntnis des CISG, treffe ich dabei faktisch nie an.…WeiterlesenCISG: Ausschluss des UN-Kaufrechts (in AGB) – sinnvoll oder nicht?
Abmahnung wegen Lieferzeit-Angabe: Eine fehlerhafte Angabe von Lieferzeiten in einem Online-Shop kann zu einer Abmahnung führen. Der Bundesgerichtshof (I ZR 314/02) hat bereits frühzeitig entschieden, dass der Verbraucher in der Regel davon ausgehen darf, daß die beworbene Ware unverzüglich versandt werden kann, unabhängig davon, ob der Werbende die Ware selbst vorrätig hält oder sie bei…WeiterlesenAbmahnung wegen Lieferzeit im Online-Shop: Wettbewerbsverstoss bei fehlerhafter oder fehlender Angaben Lieferzeiten