Schlagwort: Lieferkettengesetz

Rechtsanwalt für Lieferkettengesetz: Das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten, auch „Lieferkettengesetz“, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz oder kurz LkSG, Kurzform: Lieferkettengesetz)“ wurde 2021 verabschiedet. Das Gesetz soll Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in globalen Lieferketten vorbeugen und bekämpfen.

Unsere Kanzlei unterstützt Unternehmen beratend im Bereich der IT-Compliance und Criminal-Compliance sowie bei Bußgeldern!

Das Lieferkettengesetz sieht eine besondere Verantwortung deutscher Unternehmen für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in ihren internationalen Lieferketten vor. Das Gesetz gilt ab 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten und ab 2024 für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten:

1. Risikoanalyse: Unternehmen müssen regelmäßig potenzielle Risiken in ihrer Lieferkette analysieren. Diese Risiken können Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden betreffen.

2. Präventive Maßnahmen: Basierend auf der Risikoanalyse müssen Unternehmen präventive Maßnahmen ergreifen, um mögliche Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden zu verhindern.

3. Abhilfemaßnahmen: Stellen Unternehmen fest, dass sie in ihrer Lieferkette Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden verursacht haben, müssen sie Abhilfemaßnahmen ergreifen.

4. Berichterstattung: Unternehmen müssen regelmäßig über ihre Aktivitäten in den Bereichen Risikoanalyse, Prävention und Abhilfemaßnahmen berichten.

5. Beschwerdemechanismen: Unternehmen müssen Mechanismen einrichten, über die potenzielle Opfer von Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden Beschwerden einreichen können.

Verstöße können zu Geldstrafen und zum Ausschluss von öffentlichen Aufträgen führen.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG)

    NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG)

    NIS2UmsuCG: Zur Umsetzung der NIS2-Richtlinie liegt inzwischen der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz –
    NIS2UmsuCG) vor.

    Es zeichnet sich ab, dass das BSI-Gesetz sich verändern wird: Ursprünglich angetreten, um die Kompetenzen und Maßnahmen des BSI zu regeln, wandelt es sich immer mehr zum Cybersicherheits-Regelungswerk. Dies war mit dem IT-Sicherheitsgesetz schon absehbar, wurde mit dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 aufgebohrt und wird nun auf ein vollkommen neues Level gehoben. Insbesondere die Privatwirtschaft muss sich warm anziehen.

    Hinweis zum laufenden Stand des Gesetzgebungsverfahrens: Eigentlich muss die NIS2-Richtlinie bis Mitte Oktober umgesetzt sein. Es gibt aber erst seit Mai 2024 überhaupt Referentenentwürfe, was bereits Zweifel daran weckt, ob das rechtzeitig was wird. Mit Blick hierauf wurde ein Absatz dazu aufgenommen, was eine verspätete Umsetzung bedeutet. Der Artikel wurde auf den Stand des zweiten Referentenentwurfs (Bearbeitungsstand: 24.06.2024) gebracht.

    Hinweis: Der Beitrag ist veraltet, da das NIS2UmcoCG scheiterte – zur Umsetzung seit 2026 lesen Sie in diesem Beitrag.

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  • Halbleiter: Ein rechtlicher Ausblick

    Halbleiter: Ein rechtlicher Ausblick

    Rechtsfragen rund um Halbleiter: Die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Halbleitern, auch Mikrochips genannt, ist ein komplexer Prozess, der eine Vielzahl rechtlicher Herausforderungen und Fragestellungen aufwirft. In Deutschland und in der Europäischen Union (EU) sind verschiedene nationale und EU-weite Regelungen relevant, die Unternehmen und auf IT-Recht spezialisierte Anwälte berücksichtigen müssen.

    Im Folgenden wird ein kurzer Überblick über die spannenden Rechtsfragen rund um Halbleiter gegeben.

    Hinweis: Wir beschäftigen uns in unserer Kanzlei mit Rechtsfragen des Quantum-Computings, RA Jens Ferner beherrscht zudem die simulierte Quanten-Programmierung via Qiskit.

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  • Blockchain

    Blockchain

    Eine Blockchain ist eine wachsende Liste von Datensätzen, genannt Blöcke, die mithilfe von Kryptografie miteinander verknüpft sind. Jeder Block enthält einen kryptografischen Hash des vorherigen Blocks, einen Zeitstempel und Transaktionsdaten. Durch den Zeitstempel wird bewiesen, dass die Transaktionsdaten existierten, als der Block veröffentlicht wurde, um in seinen Hash zu gelangen.

    Blöcke enthalten den Hash des vorhergehenden Blocks und bilden so eine Kette, wobei jeder weitere Block den vorhergehenden verstärkt. Daher sind Blockchains resistent gegen die Veränderung ihrer Daten, denn einmal aufgezeichnet, können die Daten in einem bestimmten Block nicht rückwirkend verändert werden, ohne alle nachfolgenden Blöcke zu verändern.

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  • Nachhaltigkeits-Richtlinie

    Nachhaltigkeits-Richtlinie: Am 23. Februar 2022 hat die Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie über die unternehmerische Sorgfaltspflicht im Bereich der Nachhaltigkeit angenommen („Corporate sustainability due diligence“).

    Ziel dieser Richtlinie ist es laut EU, ein nachhaltiges und verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln zu fördern und Menschenrechts- und Umweltaspekte in der Geschäftstätigkeit und Unternehmensführung von Unternehmen zu verankern. Die neuen Vorschriften werden sicherstellen, dass Unternehmen die negativen Auswirkungen ihres Handelns, auch in ihren Wertschöpfungsketten innerhalb und außerhalb Europas, berücksichtigen.

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  • NIS2-Richtlinie

    NIS2-Richtlinie

    Es ist so weit: Die NIS2-Richtlinie wird endlich kommen. Schon Ende des Jahres 2020 hatte man erkannt, dass die bisherige NIS-Richtlinie den Anforderungen nicht mehr hinreichend gewachsen ist und es wurde – entsprechend der Mitteilung über die Gestaltung der digitalen Zukunft Europas – die Überprüfung der Richtlinie bis Ende des Jahres 2020 beschleunigt, eine Folgenabschätzung durchgeführt und ein neuer Vorschlag vorgelegt.

    In diesem Beitrag (zuletzt aktualisiert im März 2023) finden Sie wesentliche Informationen rund um die NIS2-Richtlinie und deren Wirkungen auf Unternehmen. Die NIS2-Richtlinie ist seit 2026 in Deutschland umgesetzt, dazu lesen Sie hier mehr bei uns.

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  • ENISA: Threat Landscape Report 2022

    ENISA: Threat Landscape Report 2022

    Anfang November 2022 wurde der alljährliche ENISA-Report zur Cyber-Bedrohungslandschaft vorgestellt. Neben dem BSI-Lagebericht ist dies eine besonders bedeutende Quelle für aktuelle Entwicklungen im Bereich Cybersicherheits-Bedrohungen.

    Cybersecurity: Quelle: ENISA THREAT LANDSCAPE 2022, S.10, Figure 1: ENISA Threat Landscape 2022 - Prime threats
    Quelle: ENISA THREAT LANDSCAPE 2022, S.10, Figure 1: ENISA Threat Landscape 2022 – Prime threats

    Schon auf den ersten Blick zeigt sich duchaus eine Überraschung: Die allgegenwärtigen und noch 2021 ausdrücklich hervorgehobenen „Mail-Bedrohungen“Mail related threats“ sind verschwunden, stattdessen steht das Social Enginnering im Fokus. Die wesentlichen Erkenntnisse stellen im Gesamtbild das dar, was man in den vorgangenen 1,5 Jahren miterlebt hat – im Detail gibt es aber Informationen die aufhorchen lassen.

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  • Lieferkettengesetz: BAFA-Handreichung zur Risikoanalyse 

    Für die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) legte das BAFA schon im August 2022 eine Handreichung zum Thema „Risikoanalyse“ vor. Diese unterstützt Unternehmen dabei, ihren gesetzlichen Sorgfaltspflichten nachzukommen.

    Hinweis: Ein zusammenfassender Beitrag zu den Sorgfaltspflichten bei Lieferketten erscheint im November bei uns im Blog!

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  • Strafzumessung bei Encrochat

    Strafzumessung bei Encrochat

    Der Bundesgerichtshof (5 StR 203/22) konnte sich zu einer extrem rechtsfreundlichen Entscheidung des LG Leipzig zu einem Encrochat-Verfahren äußern – und dieses „zerreissen“. Der BGH möchte an den Grundsätzen aus den frühen Jahren dieser Republik festhalten und bewegt sich (aus Verteidigersicht: leider) keinen Millimeter in Richtung Bürgerrechte.

    Hinweis: Zum Thema Kryptomessaging und Beweisverwertungsverbot findet sich von RA JF in der Literatur eine Darstellung bei §174 TKG Rn. 4, 35 im BeckOK-StPO (Beweisverwertungsverbot und EUGH-Rechtsprechung) sowie in jurisPR-StrafR 11/2023 Anm. 4 (LG Darmstadt)!
    Beachten Sie auch die zahlreichen Beiträge in unserem Blog zum Schlagwort „Kryptomessenger“!

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  • Europäisches Chip-Gesetz („Chip Act“)

    Chip-Act der EU: Die EU möchte den Halbleitermarkt pro-europäisch ausgestalten: Mit dem europäischen Chip-Gesetz möchte die EU die Halbleiterknappheit angehen und Europas technologische Führungsrolle stärken.

    So mobilisiert die EU laut EU-Kommission 43 Mrd. EUR an öffentlichen und privaten Investitionen und beinhaltet Maßnahmen, damit EU-Kommission und Mitgliedstaaten besser auf künftige Unterbrechungen der Lieferketten einstellen, sie antizipieren und rasch gegensteuern können.

    Quelle: EU-Kommission
    Investitionen zur Flankierung des Chip-Gesetzes laut EU-Kommission

    Das Chip-Gesetz selbst soll zusätzliche öffentliche und private Investitionen in Höhe von mehr als 15 Mrd. EUR bewirken.

    Diese Investitionen werden Folgendes ergänzen:

    • bestehende Programme und Maßnahmen der Forschung und Innovation auf dem Gebiet der Halbleitertechnik wie Horizont Europa und das Programm Digitales Europa
    • angekündigte Unterstützung durch die Mitgliedstaaten

    Politikgesteuerte Investitionen im Umfang von insgesamt über 43 Mrd. EUR flankieren das Chip-Gesetz bis 2030. Langfristige private Investitionen in ähnlicher Höhe kommen hinzu. Mit dem Chip-Gesetz wird Folgendes vorgeschlagen: 

    • Investitionen in Technologien der nächsten Generation
    • Bereitstellung eines europaweiten Zugangs zu Entwurfswerkzeugen und Pilotanlagen für die Prototypentwicklung, Prüfung und Erprobung modernster Chips
    • Zertifizierungsverfahren für energieeffiziente und vertrauenswürdige Chips, um die Qualität und Sicherheit für kritische Anwendungen zu gewährleisten
    • ein investitionsfreundlicherer Rahmen für die Errichtung von Fertigungsanlagen in Europa
    • Unterstützung innovativer Start-ups, Scale-ups und KMU beim Zugang zur Beteiligungsfinanzierung
    • Förderung von Kompetenzen, Talenten und Innovationen in der Mikroelektronik
    • Instrumente für die Früherkennung von Halbleiterengpässen und -krisen sowie entsprechendes Gegensteuern, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten
    • Aufbau internationaler Halbleiter-Partnerschaften mit gleichgesinnten Ländern
    Chip-Act der EU: Die EU möchte den Halbleitermarkt pro-europäisch ausgestalten: Mit dem europäischen Chip-Gesetz möchte die EU die Halbleiterknappheit angehen und Europas technologische Führungsrolle stärken.

    Chip-Act und die Bedeutung der Halbleiterindustrie für die EU

    Halbleiter, die oft als „Herzstück der modernen Elektronik“ bezeichnet werden, sind für eine Vielzahl von Technologien von entscheidender Bedeutung, von Smartphones und Computern bis hin zu fortschrittlichen medizinischen Geräten und Elektrofahrzeugen. Für die Europäische Union (EU) ist es von strategischer Bedeutung, sich im Halbleiterbereich wirtschaftlich zu engagieren:

    1. Wirtschaftliche Unabhängigkeit: Die globale Halbleiterindustrie wird derzeit von einigen wenigen Hauptakteuren in Asien und den USA dominiert. Eine stärkere Beteiligung der EU in diesem Sektor würde die Abhängigkeit von externen Lieferketten verringern und die wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit in Zeiten von Handelsspannungen oder globalen Krisen stärken.
    2. Innovation und Wettbewerbsfähigkeit: Halbleiter sind die treibende Kraft hinter vielen technologischen Innovationen. Eine starke Halbleiterindustrie in der EU würde die Innovationsfähigkeit in anderen Hochtechnologiebereichen, von der künstlichen Intelligenz bis zur Raumfahrt, fördern.
    3. Schaffung von Arbeitsplätzen: Ein florierender Halbleitersektor würde hochqualifizierte Arbeitsplätze in Forschung, Entwicklung und Produktion schaffen und damit zur wirtschaftlichen Vitalität der EU beitragen.
    4. Nachhaltige Entwicklung: Mit der zunehmenden Konzentration auf grüne Technologien und dem Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft steigt die Nachfrage nach energieeffizienten Halbleitern. Die EU könnte eine führende Rolle bei der Entwicklung von Halbleitertechnologien spielen, die die Umweltanforderungen erfüllen.
    5. Sicherheit und Souveränität: In einer Zeit, in der Technologie zunehmend mit nationaler Sicherheit verknüpft wird, wäre eine starke Halbleiterindustrie in der EU ein Schritt in Richtung digitale Souveränität. Dies würde sicherstellen, dass kritische Technologien für Verteidigung, Kommunikation und Infrastruktur in der EU entwickelt und produziert werden.
    6. Globale Handelsdynamik: Als einer der größten Wirtschaftsblöcke der Welt könnte die EU durch eine stärkere Beteiligung am Halbleitermarkt ihre Position in globalen Handelsgesprächen und -standards stärken.

    Angesichts der zentralen Rolle, die Halbleiter in der modernen Welt spielen, ist es für die EU nicht nur wünschenswert, sondern notwendig, in diesem Bereich wirtschaftlich aktiv zu werden. Ein Engagement im Halbleitersektor würde nicht nur die wirtschaftliche Stärke und Unabhängigkeit der EU sichern, sondern auch ihre Rolle als globaler Akteur im Technologiesektor stärken.

    Die andere Seite des Chip-Act: Subventionen und ihre Auswirkungen

    Wenn die Europäische Union (EU) beschließt, Halbleiterhersteller massiv zu subventionieren und mit hohen Summen versucht, ausländische Chiphersteller in der EU anzusiedeln, stellen sich verschiedene rechtliche Fragen und Herausforderungen:

    1. EU-Beihilferecht: Das EU-Beihilferecht regelt die Gewährung staatlicher Beihilfen an Unternehmen. Subventionen können als wettbewerbsverzerrende staatliche Beihilfen angesehen werden, wenn sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen und den Wettbewerb verfälschen. Solche Beihilfen müssen von der EU-Kommission genehmigt werden und können mit Bedingungen und Auflagen verbunden sein.
    2. WTO-Regeln: Auf globaler Ebene könnten solche Subventionen gegen die Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) verstoßen, insbesondere gegen das Übereinkommen über Subventionen und Ausgleichsmaßnahmen. Andere Länder könnten Gegenmaßnahmen ergreifen oder Beschwerden bei der WTO einreichen.
    3. Bilaterale Investitionsabkommen: Die EU oder ihre Mitgliedstaaten haben mit vielen Ländern bilaterale Investitionsabkommen geschlossen. Diese Verträge können Bestimmungen enthalten, die die Bedingungen für Investitionen und den Schutz ausländischer Investoren regeln.
    4. Wettbewerbsrecht: Wenn ein Unternehmen oder eine Gruppe von Unternehmen durch Subventionen eine marktbeherrschende Stellung erlangt, kann dies wettbewerbsrechtliche Bedenken aufwerfen. Das EU-Wettbewerbsrecht verbietet den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.
    5. Öffentliches Auftragswesen: Wenn die EU oder ihre Mitgliedstaaten direkte Verträge mit Halbleiterherstellern abschließen, müssen sie die EU-Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen einhalten, die Transparenz und Nichtdiskriminierung gewährleisten sollen.
    6. Umwelt- und Sozialstandards: Die Ansiedlung von Halbleiterherstellern könnte Fragen zu Umweltauswirkungen, Arbeitsrechten und Sozialstandards aufwerfen. Es müssten Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt und EU-Standards eingehalten werden.
    7. Datenschutz und Cybersicherheit: Die Halbleiterindustrie ist eng mit Technologien verbunden, die Daten verarbeiten und speichern. Es können sich Fragen des Datenschutzes und der Cybersicherheit ergeben, insbesondere im Hinblick auf die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
    8. Reziprozität: Wenn die EU ausländische Halbleiterhersteller anlockt, könnten andere Länder ähnliche Maßnahmen für ihre strategischen Sektoren ergreifen. Dies könnte Fragen der Reziprozität und des gleichberechtigten Zugangs zu ausländischen Märkten aufwerfen.

    Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein massives Engagement der EU im Halbleitersektor zwar strategische Vorteile bieten könnte, aber auch eine Reihe rechtlicher Fragen und Herausforderungen aufwerfen würde. Diese müssen sorgfältig geprüft und bewältigt werden, um sowohl die Interessen der EU als auch ihre internationalen Verpflichtungen zu wahren.

    Wichtige Regelungen der EU-Plattformregulierung:

    • AI-Act: Artificial Intelligence Act (KI-Verordnung und KI-Richtlinie) [Hier bei uns]
    • CRA: Cyber Resilience Act [Hier bei uns]
    • CSAM: Regulation on Child Sexual Abuse Material [Hier bei uns]
    • DGA: Data Governance Act [Hier bei uns]
    • Data Act: [Hier bei uns]
    • DMA: Digital Markets Act [Hier bei uns]
    • DSA: Digital Services Act [Hier bei uns]
    • DORA: Digital Operational Resilience Act [Hier bei uns]
    • ECA: European Chips Act [Hier bei uns]
    • EPVo: E-Privacy-Verordnung
    • MaRisk: Mindestanforderungen an das Risikomanagement
    • MiCA: Markets in Crypto-Assets [Hier bei uns]
    • NIS2: Directive on Security of Network and Information Systems [Hier bei uns]
    • Supply-Chain: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
    • TTPF: EU-US Transparency Privacy Framework
    • Geoblocking-Verordnung (EU) 2018/302: Beseitigung ungerechtfertigter Diskriminierung bei Online-Käufen [Hier bei uns]
    • P2B-Verordnung für mehr Fairness [Hier bei uns]
    • eEvidence-Verordnung [Hier bei uns]
  • Sorgfaltspflichten von Unternehmen in der Lieferkette

    Das Gesetz zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette (LkSG) legt fest, dass Unternehmen ihre due dilligence („Sorgfaltspflicht“) in Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards in ihrer Lieferkette haben. Dabei handelt es sich jedoch um eine Bemühens- und nicht um eine Erfolgspflicht. Das heißt, von den Unternehmen wird nicht erwartet, dass sie garantieren können, dass Menschenrechtsverletzungen in jedem Fall verhindert werden.

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  • Lieferkettensorgepflichtengesetz (LkSG)

    Das Lieferkettensorgepflichtengesetz (LkSG) ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft und gilt für alle Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform, die ihren Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung in Deutschland haben. Das Gesetz gilt zunächst nur für Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten, ab 2024 auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Die Unternehmen sind verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihrer Lieferkette einzuhalten.

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  • Cybercrime Lagebild 2021 des BKA

    Cybercrime Lagebild 2021 des BKA

    Das Cybercrime Lagebild des BKA für das Jahr 2021 ist erschienen – dabei ist das spannende weniger die nackte Zahl von Zahlen, die in der Quintessenz („mehr Cybercrime-Taten, weniger Aufklärung“) kaum überraschen dürfte. Spannender ist vielmehr, welchen Fokus das BKA legt und was im Bereich der Phänomenologie erwähnenswert scheint. Und auch für das 2021 wird da einiges geboten.

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  • Hausdurchsuchung wegen Drogen

    Hausdurchsuchung wegen Drogen

    Hausdurchsuchung wegen Drogen: Wegen Drogen kann schneller eine Hausdurchsuchung stattfinden, als vielen klar ist – der richterliche Schutz der eigenen vier Wände ist in den letzten Jahren nochmals deutlich löchriger geworden, als man es ohnehin schon wahrgenommen hat. Die Umstände, die zu einer Hausdurchsuchung führen können, reichen dabei von obskur bis zu grenzwertig.

    Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.

    Mehr dazu: Haft | Haftbefehl | Hausdurchsuchung | Bewährungswiderruf | Beschuldigtenvernehmung | Vermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten | Strafbefehl | digitale Beweismittel

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