Blog zum IT-Arbeitsrecht: Rechtsanwalt Jens Ferner, der Profi im IT-Arbeitsrecht bloggt hier zur digitalen Fragen im Arbeitsrecht – Das „IT-Arbeitsrecht“ beinhaltet arbeitsrechtliche Fragen mit informationstechnologischem Bezug, insbesondere bei Beschäftigtendatenschutz & Mitarbeiterüberwachung oder Internetnutzung am Arbeitsplatz. Rechtsanwalt Jens Ferner ist in diesem Bereich ganz speziell aktiv und bietet hier rechtliche Beratung sowie ausgewählte Blog-Beiträge rund um das IT-Arbeitsrecht. Rechtsanwalt Ferner berät Unternehmen im digitalen Arbeitsrecht bzw. IT-Arbeitsrecht
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Fachlich hochqualifiziert: Alle unsere Strafverteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht; RA JF ist zudem Fachanwalt für IT-Recht mit fortlaufenden Publikationen und Lehrbeauftragter für IT-Compliance und Wirtschaftsstrafrecht (FH Aachen)
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamburg hat mit Urteil vom 17. November 2022 (Az. 3 Sa 17/22) eine wegweisende Entscheidung zur Frage getroffen, unter welchen Umständen die Löschung und das Kopieren von Daten durch Arbeitnehmer eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen können. In diesem Blog-Beitrag werden die wesentlichen rechtlichen Probleme und die Urteilsbegründung des Gerichts detailliert erläutert.
Im vorliegenden Fall hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (9 Sa 73/21) ein bedeutendes Urteil zu datenschutzrechtlichen Ansprüchen eines Arbeitnehmers gefällt. Der Kläger forderte die Entfernung einer Abmahnung aus seiner Personalakte und Auskunft über die von seinem Arbeitgeber verarbeiteten personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 DSGVO. Diese Entscheidung wirft wichtige Fragen zur Auslegung der DSGVO und deren Anwendung im Arbeitsrecht auf.
In einer aktuellen Entscheidung (4 Sa 11/23) hat das Landesarbeitsgericht Köln über die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung verhandelt, die aufgrund des Verdachts der Erstellung von „Raubkopien“ und eines wettbewerbswidrigen Verhaltens ausgesprochen wurde. Dabei ging es um den Vorwurf, dass ein Mitarbeiter ausgerechnet einem Konkurrenzunternehmen die lizenzwidrige Verwendung der eigenen Software ermöglicht habe.
Die Entscheidung beleuchtet wesentliche rechtliche Aspekte im Kontext der fristlosen Kündigung eines Arbeitnehmers beim Verdacht, wesentliche Daten der Firma für andere verwendet zu haben. Aber Vorsicht, der Fall macht zugleich deutlich, wie gefährlich es sein kann, allein aus äußeren und allgemeinen Umständen auf ein geschäftswidriges Verhalten zu schließen!
In einem komplexen Rechtsstreit entschied zunächst das Arbeitsgericht Köln (Az. 19 Ca 5562/22) über die Herausgabe von Zugangsdaten zu Social-Media-Accounts und einer Internetdomain. Diese Entscheidung wurde später in der Berufung vom Landesarbeitsgericht (LAG) Köln (Az. 6 Sa 240/23) überprüft.
Beide Entscheidungen beleuchten die rechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen durch die Verwaltung von digitalen Unternehmensressourcen durch ehemalige Mitarbeiter.
Im Zuge der zunehmenden Digitalisierung gewinnen Datenschutzfragen im Arbeitsverhältnis immer mehr an Bedeutung. Die Entscheidung des Arbeitsgerichts Düsseldorf (Az.: 2 Ca 4416/23) vom 15. Februar 2024 beleuchtet die Voraussetzungen und Grenzen von Schadensersatzansprüchen nach Artikel 82 Abs. 1 DS-GVO (Datenschutz-Grundverordnung) im Kontext eines Arbeitsverhältnisses.
Die Nutzung künstlicher Intelligenz (KI) in der Arbeitswelt hat im Jahr 2024 neue Höhen erreicht. Der jährliche Work Trend Index von Microsoft und LinkedIn bietet tiefe Einblicke in die Transformation der Arbeitswelt durch KI. Basierend auf einer umfassenden Umfrage unter 31.000 Personen aus 31 Ländern, zusätzlichen Daten von LinkedIn und der Analyse von Billionen von Produktivitätssignalen aus Microsoft 365, liefert der Bericht aufschlussreiche Statistiken und Empfehlungen für Organisationen und Führungskräfte.
EU verbessert die Arbeitsbedingungen der Plattformarbeit: Die Europäische Union hat eine neue Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Plattformarbeitern („Crowdworker“) auf den Weg gebracht. Diese Richtlinie zielt darauf ab, die rechtlichen Unsicherheiten zu adressieren und verbesserte Standards für jene zu setzen, die durch digitale Plattformen Arbeit finden und ausführen.
Angesichts der rasanten Digitalisierung und der wachsenden Rolle von Plattformarbeit ist diese Initiative ein kritischer Schritt zur Sicherstellung fairer Arbeitsbedingungen in der EU zum Thema Plattformarbeit.
Das Thema Whistleblowing und der Schutz von Hinweisgebern ist in der Arbeitswelt derzeit von zentraler Bedeutung. Ein kürzlich ergangenes Urteil des Arbeitsgerichts Hamm (2 Ca 1229/23) wirft ein Schlaglicht auf die rechtlichen Herausforderungen und Grenzen des Schutzes von Hinweisgebern. Dieser Fall zeigt deutlich auf, warum und unter welchen Umständen ein Schadenersatzanspruch nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) scheitern kann.
In einem bemerkenswerten Rechtsstreit, der beim Landesarbeitsgericht Bremen unter dem Aktenzeichen 1 Sa 53/23 verhandelt wurde, drehte sich alles um die strittige fristlose Kündigung einer Rechtsanwaltsfachangestellten. Der Fall wirft – wie alle diese Fälle – Licht auf die komplexen Anforderungen an die Rechtfertigung einer fristlosen Entlassung und verdeutlicht die Bedeutung einer sorgfältigen Abwägung der Interessen beider Parteien im Arbeitsrecht.
Darüber hinaus, das dürfte der spannendste Teil sein, wurde ein Verwertungsverbot hinsichtlich von Whatsapp-Chats angenommen, auf die der Arbeitgeber mittels eines noch vorhandenen Web-Zugriffs auf einem Arbeitsrechner zugreifen konnte.
Der rasante Fortschritt der Künstlichen Intelligenz (KI) hat die Arbeitswelt grundlegend verändert. Der Bericht „Using AI in the Workplace: Opportunities, Risks and Policy Responses“ der OECD bietet einen umfassenden Überblick über die Chancen und Risiken, die mit dem Einsatz von KI am Arbeitsplatz einhergehen, und gibt Empfehlungen für politische Maßnahmen. In diesem Beitrag werden die wesentlichen Erkenntnisse und politischen Implikationen des Berichts vorgestellt.
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hatte in seinem Urteil vom 27. Januar 2023 eine vielschichtige Problematik zu bewerten, die sich um die Verwertung persönlicher Daten in einem arbeitsrechtlichen Kontext drehte. Der Fall betraf die Kündigung eines Arbeitnehmers, wobei die Verwertung von Daten aus dessen Dienst-Smartphone eine zentrale Rolle spielte.
Rechtsstreit um KI-Nutzung in der Arbeitswelt: In einem bemerkenswerten Beschluss (Aktenzeichen 24 BVGa 1/24) vom 16. Januar 2024 hat das Arbeitsgericht Hamburg eine Entscheidung zur Nutzung von künstlicher Intelligenz, speziell von Systemen wie ChatGPT, am Arbeitsplatz getroffen. Der Fall wirft ein Licht auf die rechtlichen Herausforderungen und Auswirkungen der KI-Nutzung in der Arbeitswelt.
Eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (LAG, 3 Sa 377/22) wirft ein interessantes Licht auf die Thematik des Whistle-Blowings und des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen im Kontext von Arbeitsverhältnissen. Der Fall bietet Anlass, sowohl die rechtlichen Rahmenbedingungen als auch die praktischen Konsequenzen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu beleuchten
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte sich in der Entscheidung 2 AZR 19/23 mit einem Fall zu befassen, der die Verwendung von Chat-Gruppen-Inhalten in arbeitsrechtlichen Prozessen betrifft. Konkret ging es um die Zulässigkeit der Nutzung von Chatverläufen aus einer WhatsApp-Gruppe als Beweismittel in einem Kündigungsverfahren.
In einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) wurde entschieden, dass das Betreiben sozialer Medien mit Kommentarfunktion durch eine öffentliche Verwaltung als technische Einrichtung zur Überwachung der Beschäftigten angesehen werden kann und daher unter die Mitbestimmung des Personalrates fällt (Aktenzeichen: 5 P 16/21).