Beim Bundesgerichtshof (V ZR 112/22) ging es um die spannende Frage, wie es sich zivilrechtlich auswirkt, wenn zu einem Bild ein Eintrag in der LostArt-Datenbank vorgenommen wird – während der Eigentümer des Bildes dieses rechtmäßig erworben hat und (jedenfalls inzwischen) auch der wirksame Eigentümer ist.
(mehr …)Schlagwort: Interpol
Interpol ist eine internationale Polizeibehörde zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität. Sie arbeitet mit den nationalen Polizeibehörden der Mitgliedsländer zusammen und unterstützt diese bei der Verfolgung von Straftaten.
Wir beraten und verteidigen in unserer Strafverteidiger-Kanzlei im europäischen Strafrecht!
In Deutschland stellen sich im Zusammenhang mit Interpol besonders viele strafrechtliche Fragen. Denn Interpol kann sowohl zur Fahndung nach Straftätern als auch zur Überstellung von Personen, die sich im Ausland aufhalten, genutzt werden. Dabei sind die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Grundrechte der Betroffenen zu beachten.
Ein Fachanwalt für Strafrecht verfügt über besondere Kenntnisse auf dem Gebiet des internationalen Strafrechts und kann Unternehmen und Privatpersonen bei Fragen rund um Interpol unterstützen und beraten. Er kann beispielsweise bei der Abwehr von Auslieferungsersuchen, dem Umgang mit internationalen Haftbefehlen oder der Verteidigung gegen Vorwürfe im Zusammenhang mit Interpol-Fahndungsmaßnahmen behilflich sein.
Insgesamt ist Interpol ein wichtiger Bestandteil der internationalen Strafverfolgung, der aber auch rechtliche Fragen aufwirft. Wer sich unsicher ist, wendet sich am besten an einen auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt, um sich fundiert beraten und unterstützen zu lassen.

Entwicklung der weltweiten (Cyber-)Kriminalität 2022
INTERPOL hat den ersten „INTERPOL Global Crime Trend Report (IGCTR)“ für das Jahr 2022 erstellt, der aktuelle und neu entstehende Trends in den Bereichen Kriminalität und Terrorismus aufzeigen soll. Der Überblick bietet tiefgehende Informationen.
(mehr …)Anruf von Europol? „This call is from Europol“ = Betrug!
Anruf von Europol als Betrugsmasche: Aktuell gibt es eine Welle von EUROPOL-Fake-Anrufen, die manche Menschen verängstigt.
Update: Im November 2022 gab Interpol bekannt, dass ein maßgebliches Callcenter in Indien (endlich) hochgenommen wurde!
Es klingelt dabei das Telefon und wenn man ran geht, hört man im Regelfall diesen Text, den auch wir schon am Telefon zu hören bekamen:
This call is from Europol. We would like to inform you, that your identity card number is in misuse. For more information please press 1.“
Wenn man die Taste 1 drückt, wird man dann weiter verbunden. Der Hintergrund ist eine Mischung aus ökonomischem Vorgehen und psychologischem Effekt: Zum einen wird der ursprüngliche Anruf so automatisiert und man benötigt keine Arbeitskraft, um die Personen herauszufiltern, die direkt auflegen; zum anderen wird derjenige, der einmal die 1 gedrückt hat und durch das Drücken den Betrügern schon einen Schritt näher kam, nicht so schnell wieder auflegen.
Wir machen es kurz: EUROPOL ruft nicht an (jedenfalls nicht Sie), EUROPOL möchte kein Geld von Ihnen und Sie sollten sofort auflegen. Wenn Sie auf die Masche hereingefallen sind und Daten von sich Preis gegeben oder gar schon Geld ausgegeben haben (etwa indem Sie Guthabenkarten gekauft haben): Suchen Sie Kontakt zur Polizei vor Ort. Lassen Sie sich nicht überreden, ihr Geld auszugeben, brechen Sie jeglichen Kontakt ab, informieren Sie Ihre Bank und die Polizei. Wenn Sie direkt aufgelegt haben, sollten Sie keine weiteren Gedanken an die Betrügerei verschwenden. Beachten Sie dazu auch diesen Text der Verbraucherzentrale Hamburg.
Update: Inzwischen gab Interpol bekannt, dass man einen Zugriff landen konnte

Organhandel im Internet
Interpol berichtet davon, wie Organhandel im Internet stattfindet – viele haben hier noch falsche Vorstellungen, die in erster Linie von mittelmäßigen Filmen geprägt sind: In der Türkei hat die Polizei vier Personen festgenommen und damit einen mutmaßlichen internationalen Organhandelsring zerschlagen.
Dem aus Indien stammenden kriminellen Netzwerk wird vorgeworfen, es auf gefährdete indonesische Staatsangehörige abgesehen zu haben und Nierentransplantationen in der Türkei zu ermöglichen. Die Verdächtigen gingen dabei den Weg, Hochzeitsfotos zu inszenieren und Dokumente zu fälschen, um falsche Familienbeziehungen zwischen Empfängern und Spendern herzustellen. Für eine Niere wurden auf dem Schwarzmarkt 37.000 USD erzielt, der Organspender erhielt 15.000 USD, der Rest wurde unter den Mitgliedern des Netzwerks aufgeteilt.
Die Idee ist also, dass man Empfänger und Spender in eine scheinbare Beziehung setzt, sodass hiernach dann das legal vorgesehene Transplantationssystem (aus)genutzt werden kann.

„Mitarbeiter“ von Sodinokibi/REvil verhaftet
Am 4. November haben die rumänischen Behörden zwei Personen verhaftet, die verdächtigt werden, Cyberangriffe mit der Ransomware Sodinokibi/REvil durchgeführt zu haben. Sie sollen für 5 000 Infektionen verantwortlich sein, bei denen insgesamt eine halbe Million Euro an Lösegeldzahlungen erbeutet wurden.
(mehr …)Standardisierung des Cybercrime
Ein wichtiges Thema im Bereich des Cybercrime ist die Standardisierung – das beginnt schon mit dem Namen: Cybercrime oder Cyberkriminalität? Ist es IT-Strafrecht, Internetstrafrecht oder dann doch wieder Cybercrime? Solche Begrifflichkeiten sind Wichtig und prägen Kriminologie, Politik und Kriminalistik – etwa wenn man Statistiken erstellt, aber bereits innerhalb der EU unklar ist, was ein Computerbetrug in der Statistik eigentlich sein soll. Diese Problematik ist nicht zu unterschätzen und ein wesentlicher Baustein im Umgang mit Cybercrime – deswegen haben sich nun Europarat und INTERPOL dieses Themas angenommen.
Schaffung von Standards für Cybercrime
So haben nun Europarat und INTERPOL gemeinsam den „Guide for Criminal Justice Statistics on Cybercrime and Electronic Evidence“ entwickelt, um die Länder bei der Entwicklung einer klareren Vision des globalen Problems zu unterstützen.
Das Hauptziel dieses Guides besteht darin, den Strafjustizbehörden weltweit dabei zu helfen, Statistiken zu Cybercrime und elektronisches Beweismaterial durch Bereitstellung bewährter Praktiken und Empfehlungen zu erstellen. Solche Statistiken sind bedeutsam, denn sie ermöglichen den Behörden, wirksame Strategien und operative Antworten zu erarbeiten. In dem nun erstellten Leitfaden wird die Agenda für die Erstellung von Strafverfolgungsstatistiken mit den wichtigsten Schritten für die Datenerhebung, die Analyse und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Beteiligten dargelegt. Das Papier ist dabei sehr abstrakt, es geht inhaltlich tatsächlich alleine darum, einen allgemeinen „Fahrplan“ für die Erstellung von Statistiken zur Verfügung zu stellen.
Nur eine kleine Fußnote ohne unmittelbare Auswirkung auf den digitalen Alltag – doch die Erfahrung zeigt, dass gerade Statistiken für politische Prozesse erhebliche Bedeutung haben. Dabei sind es kleine Randerscheinungen, die einen Fokus setzen können: Wenn man etwa den Computerbetrug als Ausprägung von Cybercrime verstehen will (was nur bedingt richtig wäre) kann die Herauslösung und Hervorhebung in der polizeilichen Kriminalitätsstatistik dazu führen, dass hier plötzlich gesetzgeberische Schritte zur Verschärfung erfolgen. Beispiele in der jüngeren Geschichte gibt es einige, etwa bei der Verschärfung des Wohnungseinbruchsdiebstahls, was auf damals ganz konkrete „Spitzen“ in statistischer Betrachtung zurückzuführen ist.

Jens Ferner
StrafverteidigerBegrifflichkeiten im Cybercrime
Der mangelnde Standard in Begrifflichkeiten ist ein Hemmnis bei Erkennung und Prävention von Cybercrime – dies hat die ENISA schon frühzeitig erkannt und im Jahr 2017 einen Leitfaden für eine gute Praxis bei der Verwendung von Begrifflichkeiten („Taxonomien“) bei der Verhütung und Erkennung von Cybercrime-/Cybersecurity-relevanten Vorfällen erstellt. Man merkt halt recht schnell, dass zu viel Konfusion herrscht und schon kleine Unterschiede wie DOS/DdOS/(D)DoS können am Ende zur mangelnden Vergleichbarkeit von Daten führen:
Es sind lange Prozesse, bis Fachgebiete standardisiert sind, ENISA und INTERPOL haben vorliegend weitere wesentliche Bausteine geschaffen, die den Bereich des Cybercrime unbemerkt aber dafür umso nachhaltiger im staatlichen Bereich prägen werden.
INTERPOL & Cybercrime
Bei der INTERPOL handelt es sich um eine international agierende Polizeibehörde ohne originäre Befugnisse in den einzelnen Staaten. Daher liegt ihr Schwerpunkt in der Koordination und vor allem Organisation von Erkenntnissen. Einer der Schwerpunkte liegt im Bereich des Kindesmissbrauchs.
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Internationales Strafrecht: Begrifflichkeiten und internationaler Haftbefehl
Nur kurz, angesichts einer aktuellen internationalen Festnahme, ein paar Zeilen zu häufigen Fehlvorstellungen, die beim internationalen Strafrecht leider weit verbreitet sind:
- Einen so genannten „internationalen Haftbefehl“ kann es natürlich im eigentlichen Sinne nicht geben, auch wenn die Bezeichnung verbreitet und so auch durchaus vertretbar ist. Tatsächlich ist jeder Staat natürlich autonom und entscheidet durch eigene Gesetze, was in seinem Bereich strafbar ist und welche seiner Besucher und/oder Bürger an andere Staaten ausgeliefert werden. Wer den „Internationalen Haftbefehl“ so versteht, dass jemand der damit gesucht wird überall auf der Welt zwingend festgenommen wird, liegt erst einmal falsch, auch wenn es darauf in der Praxis regelmäßig hinausläuft.
- Die „InterPol“ ist, ebenso wie die etwas weniger bekannte „EuroPol„, keine autonome Polizei im üblichen Sinne. Auch das ist der Staaten-Souveränität geschuldet – jeder Staat entscheidet selbst, wie er die ihm (im Idealfall vom Volk) verliehene Gewalt nutzt. Derzeit steht nicht zu erwarten, dass Staaten Behörden unmittelbare Polizeigewalt in ihrem Staatsgebiet zuteilen,die nicht dem eigenen Staatsapparat angehören. Stellen wie „InterPol“ sind insofern nicht mit tatsächlicher Polizeigewalt ausgestattet, können also grundsätzlich weder selbstständig mit Grundrechtseingriffen verbundene Ermittlungsmaßnahmen durchführen, noch selber Festnahmen durchführen. Anders darstellende Filme („The Bank“) sind zwar nett anzusehen, aber unrealistisch. Bei solchen Stellen geht es vielmehr um Koordinationsstellen: Es werden Informationen gesammelt (was bereits ein Grundrechtseingriff ist, das nur am Rande) ausgewertet und an Staaten weitergegeben, Strategien entworfen und natürlich auch Beratungsaufgaben bei Polizeistellen wahr genommen.
- Sofern also letztlich ein „internationaler Haftbefehl“ in Rede steht, geht es um die Informationsweitergabe an nationale Polizeistellen, dass jemand in einem Staat per Haftbefehl gesucht wird. Ob der in dem jeweiligen Staat letztlich auch festgenommen wird ist nicht zwingend, wenn auch zu erwarten: Dies ist abhängig vor allem von der Frage, ob die vorgeworfene Tat in diesem Staat ebenfalls eine Straftatdarstellt, ob es um einen eigenen Staatsbürger geht und wie man sich international verpflichtet hat.
- Danach ist dann zu fragen, ob nach der eventuellen Festnahme auch an den Staat übergeben wird, in dem er per Haftbefehl gesucht wird. Ausschlaggebend sind hierbei dann die einzelnen vertraglichen Regelungen, denen sich der jeweilige Staat unterworfen hat. Innerhalb der EU gilt etwa mit dem so genannten „EU-Haftbefehl“ („europäischer Haftbefehl„) ein einheitliches „Werkzeug“ das eine grundsätzliche Festnahme und Auslieferung vorsieht (Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI). In Deutschland ist bei solchen Fragen immer das „Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen“ (IRG) zu Rate zu ziehen. Weiterhin ist Artikel 16 GG zu beachten, dort speziell Absatz 2.
Werberecht: Vorsicht bei Produktinformationen und Vergleichswerten zu Lampen
Inzwischen sind in Baumärkten und bei Elektrohändlern nur noch so genannte „Energiesparlampen“ als Glühlampen erhältlich. Nachdem über Jahrzehnte hinweg „normale Glühlampen“ mit speziellen Wattzahlen erhältlich waren (im Haushalt vor allem „40 Watt“ und „60 Watt“), ist es verständlich, dass man vor allem gegenüber Verbrauchern mit Vergleichswerten wirbt, also z.B. mit „Energiesparlampen“ bei X Watt, wobei dahinter dann vermerkt ist „entspricht Y Watt bei herkömmlichen Glühlampen“.
Aber Vorsicht: Hier gibt es einen Fallstrick! Und der wird bereits abgemahnt.
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