Interpol berichtet davon, wie Organhandel im Internet stattfindet – viele haben hier noch falsche Vorstellungen, die in erster Linie von mittelmäßigen Filmen geprägt sind: In der Türkei hat die Polizei vier Personen festgenommen und damit einen mutmaßlichen internationalen Organhandelsring zerschlagen.
Dem aus Indien stammenden kriminellen Netzwerk wird vorgeworfen, es auf gefährdete indonesische Staatsangehörige abgesehen zu haben und Nierentransplantationen in der Türkei zu ermöglichen. Die Verdächtigen gingen dabei den Weg, Hochzeitsfotos zu inszenieren und Dokumente zu fälschen, um falsche Familienbeziehungen zwischen Empfängern und Spendern herzustellen. Für eine Niere wurden auf dem Schwarzmarkt 37.000 USD erzielt, der Organspender erhielt 15.000 USD, der Rest wurde unter den Mitgliedern des Netzwerks aufgeteilt.
Die Idee ist also, dass man Empfänger und Spender in eine scheinbare Beziehung setzt, sodass hiernach dann das legal vorgesehene Transplantationssystem (aus)genutzt werden kann.
Aufgewachsen zwischen Strafakten und Quellcode ist Rechtsanwalt Jens Ferner Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht. Er verteidigt Mandanten in komplexen und sensiblen Strafverfahren, insbesondere an der Schnittstelle von Digitalisierung und Strafrecht mit klaren Spezialisierungen im Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht, Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht. Im IT-Recht berät er mit Spezialisierung auf Softwarerecht samt KI, IT-Vertragsrecht, IT-Arbeitsrecht und Cybersicherheit, regelmäßig unter Einbeziehung urheberrechtlicher Fragestellungen. Seine besondere Stärke liegt in der Verbindung juristischer und technischer Expertise als praktizierender Softwareentwickler.
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter sowohl für Wirtschaftsstrafrecht als auch IT-Compliance und doziet speziell zu KI-Kompetenz und strategischem Denken an der FH Aachen; er ist fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert regelmäßig in Fachaufsätzen zu straf- und IT-rechtlichen Themen sowie im Rahmen strafprozessualer Kommentierung in Ferner/BeckOK StPO (zum IT-Strafprozessrecht und digitalen Beweismitteln).